Nach Messerangriff auf Ehefrau (29) bei Neumarkt: Darum lautet die Anklage nicht auf Tötungsversuch

Wochenlang lag eine damals 29 Jahre alte Frau im Krankenhaus, schwebte anfangs sogar in Lebensgefahr, nachdem sie bei Pelchenhofen mit einem Messer angegriffen worden war. Als mutmaßlichen Täter nahm die Polizei ihren eigenen Ehemann fest. Ab Montag steht er vor Gericht – aber nicht wegen eines versuchten Tötungsdelikts.
An einem Waldrand bei Pelchenhofen östlich von Neumarkt war die Frau am Abend des 26. Februar schwer verletzt gefunden worden. Ihr Mann war noch bei ihr, als die Einsatzkräfte an dem Feldweg eintrafen. Gegen ihn war wenig später Haftbefehl erlassen worden. Die Kripo Amberg ermittelte zunächst wegen eines versuchten Tötungsdelikts gegen den Mann.
Diese Einschätzung hat sich inzwischen jedoch verändert. Die Staatsanwaltschaft geht nicht mehr von einem versuchten Tötungsdelikt aus, sondern hat die Tat lediglich als gefährliche Körperverletzung angeklagt. Damit ist nicht das Schwurgericht, sondern die 2. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg für den Fall zuständig. Am Montag beginnt die Hauptverhandlung gegen den 31-jährigen Neumarkter.
Ehemann rief nach der Tat selbst den Rettungsdienst
Das Polizeipräsidium Oberpfalz hatte im März davon gesprochen, dass die Frau möglicherweise dauerhafte körperliche Beeinträchtigungen davontragen könnte. Insbesondere kann sie ihren Arm seit der Messerattacke nicht mehr normal bewegen. Diese Einschränkung geht möglicherweise auf eine Nervenverletzung zurück, die bei einem Stich in den Nacken entstand.
Zwar hält die Staatsanwaltschaft ihren Ehemann nach wie vor für den Täter, jedoch geht die Anklage nicht davon aus, dass er seine Frau töten wollte. Dafür spreche vor allem, dass er nach der Attacke selbst den Rettungsdienst gerufen habe.