Bundesverfassungsgericht lehnt Entscheidung ab: Wolbergs muss wieder vor Gericht

Von Christian Eckl · 18. September 2024 um 14:43

Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde von Joachim Wolbergs nicht zur Entscheidung angenommen. Das bedeutet, Wolbergs, einstiger Oberbürgermeister der Stadt Regensburg, muss erneut vor Gericht: Die Spendenaffäre wird nun neuerlich verhandelt – diesmal in München.

Nun hat sich die letzte Hoffnung für den früheren Oberbürgermeister Joachim Wolbergs zerschlagen. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits am 23. Juli entschieden, die Verfassungsbeschwerde des früheren Regensburger Stadtoberhaupts nicht zur Entscheidung anzunehmen.

Die Mühlen mahlen langsam in Karlsruhe: So brauchte der Beschluss noch einen weiteren Monat, bis dieser Wolbergs und seinen Anwälten zugestellt wurde. Jetzt ist klar: Der Prozess muss neu aufgerollt werden, so wie es der Bundesgerichtshof entschieden hatte. „Warum das Bundesverfassungsgericht mehr als zweieinhalb Jahre benötigte, um eine vollständig inhaltsleere Entscheidung zu treffen, ist nicht nachvollziehbar“, heißt es in der Mitteilung der Anwälte.

Wolbergs war einst der Hoffnungsträger der SPD in Bayern. Im März 2014 wählten ihn die Regensburger zum Nachfolger von Hans Schaidinger. In der Stichwahl erhielt Wolbergs damals sogar 70 Prozent der Stimmen. Doch lange Zeit im Amt hatte Wolbergs nicht: Im Juni 2016 wurde bekannt, dass gegen ihn und gegen drei Regensburger Bauträger wegen Vorteilsannahme und Verstöße gegen die Regeln des Parteiengesetzes sowie mutmaßlich gestückelter Spenden ermittelt wurde. Was dann geschah, ist in der Geschichte der Kommunalpolitik weitgehend einzugartig: Im Januar 2017 wurde Wolbergs in Untersuchungshaft genommen – wegen Verdunkelungsgefahr. Gleichzeitig wurde bekannt, dass gegen seinen Vorgänger Hans Schaidinger ebenfalls ermittelt wurde. Diese Ermittlungen wurden später eingestellt, Schaidinger hat zwischenzeitlich ein Buch über die Verfahren gegen ihn veröffentlicht. Darin kritisiert er die Ermittlungsbehörden scharf.

Wolbergs-Anwalt: „Können sich denken, wie es ihm geht“

„Sie können sich denken, wie es ihm geht“, sagte Wolbergs Anwalt Peter Witting am Mittwoch zur Mediengruppe Bayern. „Er muss seit mehr als acht Jahren unter den Umständen leiden.“ Witting bestätigte, dass es nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wohl noch in der ersten Jahreshälfte 2025 zu einem neuerlichen Prozess vor dem Landgericht München I kommen wird. Witting bestätigte auch, dass es zu einer neuerlich schwierigen Situation für Wolbergs kommen kann: Da ein Urteil gegen den Bauträger Volker T. bereits rechtskräftig ist, muss dieser als Zeuge aussagen und hat kein Zeugnisverweigerungsrecht. T. wurde vom Landgericht München I im Februar 2023 zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten zur Bewährung sowie einer Geldstrafe von 1,5 Millionen Euro verurteilt. Die Logik für die Justiz war bereits in einem früheren Verfahren die: Wo ein rechtskräftig verurteilter Täter wegen Vorteilsgewährung verurteilt ist, da muss es auch einen Vorteilsannehmer geben – und das, obwohl Wolbergs bis heute seine Unschuld beteuert und stets sagt, er sei nie korrupt gewesen.

Noch-Jahn-Präsident Hans Rothammer hat sich in den vergangenen Jahren immer wieder im Wolbergs gekümmert und stand ihm auch mit Rat und Tat zur Seite. Auf Anfrage der Mediengruppe Bayern bewertet Rothammer die Sache so: „Ich halte es für einen Justizskandal, dass die Richter in Karlsruhe zweieinhalb Jahre brauchen, bis sie entscheiden, nicht zuständig zu sein.“ Das hätte das höchste deutsche Gericht auch „nach 14 Tagen sagen können“, findet Rothammer. Die Dauer von acht Jahren seit dem Beginn der Ermittlungen bewertet Rothammer als „Hängepartie“ für Wolbergs: „Da fragt man sich doch, ob das nicht schon Strafe genug ist, wenn jemand so lange warten muss.“ Sein Fazit: „Da verliert man den Glauben an den Rechtsstaat.“

Wolbergs äußert sich nicht

Wolbergs selbst war am Mittwoch, als sein Anwalt die Entscheidung den Medien bekanntgab, nicht zu erreichen. Vertraute schildern, vor allem eine Novellierung des Kommunalwahlrechts treffe ihn hart, wonach eine neuerliche Kandidatur als Oberbürgermeister in Regensburg 2026 für einen verurteilten Kommunalpolitiker unmöglich sein könnte.

Wolbergs war in einem ersten Prozess, der nun in Teilen in München neu verhandelt werden muss, im Juli 2019 zwar in zwei Fällen wegen Vorteilsannahme von 150 000 Euro schuldig gesprochen wurden. Von einer Strafe wurde aber wegen „Verbotsirrtums“ abgesehen. Das lange Verfahren habe ihn „quasi ruiniert“, urteilte Richterin Elke Escher damals. In einem zweiten Prozess wurde Wolbergs bereits 2020 ebenfalls vor dem Landgericht wegen Bestechlichkeit zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr zur Bewährung verurteilt.