Asylbewerber bedroht zum zweiten Mal Mitbewohner – Polizei bringt ihn wieder ins Flüchtlingsheim

Bereits zwei Mal hat ein Iraner einen Mitbewohner in einer Unterkunft im Landkreis Regensburg bedroht. Als er kürzlich wieder zu einem Messer griff und einen Mitbewohner bedrohte, nahm ihn die Polizei vorläufig in Gewahrsam. Als der Mann in der Zelle randalierte, wurde er zwar im BKH ärztlich untersucht – psychisch krank sei er aber nicht, heiß es dort.
Die Polizei brachte ihn daraufhin wieder in die Unterkunft. Die Staatsanwaltschaft erfuhr erst auf Anfrage der Mediengruppe Bayern von dem neuerlichen Vorfall.
Die Fahrraddiebe schafften es in den Polizeibericht, ein Messerangriff in einem Asylbewerberheim im Gebiet der Polizeiinspektion Neutraubling aber nicht. Dabei fiel ein Mann iranischer Herkunft bereits zum zweiten Mal auf: Schon im März, das bestätigen die zuständigen Behörden aber erst auf Anfrage der Mediengruppe Bayern, attackierte ein iranischer Asylbewerber in einer Unterkunft im Landkreis – der Ort ist uns bekannt, wird aber aus Schutz der dort untergebrachten Asylbewerber nicht genannt – einen Mitbewohner. Jetzt wurde er wieder gewalttätig – und erneut landete der Mann dort, von wo aus ihn die Polizei abgeholt hatte: in der Asylbewerberunterkunft nämlich, in der auch seine Opfer leben.
Erste Tat schon im März
Das ist nach Informationen der Mediengruppe Bayern geschehen: Bereits am 30. März bedrohte der Asylbewerber in der Unterkunft einen Mitbewohner mit einem Messer und verletzte ihn offenbar auch. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Regensburg sagte jetzt auf Anfrage, dass auch bereits Anklage am Amtsgericht Regensburg wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung erhoben wurde. Offenbar kam es bisher aber noch nicht zu einem Prozess gegen den Mann. Er wurde von der Polizei in die selbe Unterbringung zurückgebracht.
Da kam es am 6. September erneut zu einem Übergriff. Demnach zückte der Mann ein Messer mit sechs Zentimetern Klingenlänge und bedrohte damit einen anderen Bewohner der Unterkunft. Die herbeigerufene Polizei konnte allerdings Schlimmeres verhindern und brachte den Iraner in eine Zelle. Oberstaatsanwalt Rauscher sagt, dass seine Behörde aber erst durch die Zeitungsanfrage von dem Fall erfuhr: „Der Vorfall vom 6. September war der Staatsanwaltschaft bislang nicht bekannt“, teilte Rauscher mit. Der Staatsanwalt hielt aufgrund der Presseanfrage allerdings Rücksprache mit dem Polizeipräsidium Oberpfalz. Demnach treffe es jedoch zu, „dass der Beschuldigte auch am 6. September in der Asylbewerberunterkunft in Schierling eine Person mit einem Messer bedroht haben soll“. Der Mann wurde daraufhin zunächst in Gewahrsam genommen „und sodann polizeilich eingewiesen, da er einen psychotischen Eindruck erweckte“, so Rauscher weiter.
Polizei gibt sich zum konkreten Fall wortkarg
In einem internen Vermerk der Polizei heißt es, dass der Mann in einer Polizeizelle schließlich zu randalieren begann. Die Polizisten brachten ihn in das Bezirksklinikum Regensburg. Dort allerdings stellte man zwar fest, dass der Mann durchaus aggressiv war – doch eine psychische Ursache dafür konnte man nicht ausfindig machen. Was dann geschah, dürfte Wasser auf die Mühlen derjenigen sein, die den Eindruck haben, dass der Rechtsstaat hier ein Problem nicht in den Griff bekommt: Der Mann wurde einfach wieder in die Asylbewerberunterkunft zurückgebracht, wo auch seine jüngstes Opfer lebt. Die Polizei gibt sich auf Anfrage äußerst wortkarg auf die Frage hin, wieso der Mann wieder freigelassen wurde. Eine Sprecherin teilt mit: „Bezüglich der Gefährdungseinschätzung ist zu sagen, dass diese in Absprache mit mehreren Sicherheitsorganen getroffen wird, um mit einem möglichst großen Wissensstand die Person zu beleuchten und alle Maßnahmen verhältnismäßig auszulegen.“ Eine konkrete Aussage zu dem Asylbewerber sei aber „nicht möglich“.
Oberstaatsanwalt Rauscher erläutert, wieso ein Antrag auf Untersuchungshaft in dem konkreten Fall auch schwierig wäre und vor dem Haftrichter vielleicht sogar scheitern würde. „Die Anordnung der Untersuchungshaft wäre vorliegend primär unter dem Haftgrund der Wiederholungsgefahr denkbar“, sagt Rauscher grundsätzlich. Doch dazu müsste der Mann wiederholt eine schwere Straftat begangen haben, die Strafprozessordnung stellt dafür einen Katalog zur Verfügung. Darunter sind Straftatbestände wie räuberische Erpressung, sexueller Missbrauch von Kindern, auch Nachstellung und Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz. Nicht darunter ist allerdings die Bedrohung mit einem Messer.
Jetzt doch U-Haft geprüft
Offenbar kommt nun doch Bewegung in die Sache. „Ich habe meine Kollegen jedoch gebeten, zu prüfen, ob angesichts des nunmehr bekanntgewordenen Vorfalls vom 6. September die Gefahr wiederholter gefährlicher Körperverletzungsdelikte besteht“, so Rauscher. Angesichts der „offensichtlich bestehenden psychischen Auffälligkeiten beim Beschuldigten, der unter anderem angegeben hat, im Iran gefoltert worden zu sein, wird hierfür voraussichtlich jedoch eine ärztliche Einschätzung einzuholen sein“, so der Oberstaatsanwalt. Und das dauert.
