JUZ in Burglengenfeld ringt um Details im Mietvertrag – droht nun doch schon 2025 das Aus?

Von Thomas Rieke · 12. September 2024 um 19:00

Mit dem größten Hoffest, das es je gegeben haben soll, hat das autonome Jugendzentrum (JUZ) an der Schwandorfer Straße in Burglengenfeld kürzlich sein 50-jähriges Bestehen gefeiert. Dadurch wurde eine zentrale Frage kurzzeitig verdrängt: Gelingt es, sich mit dem neuen Gebäudeeigentümer auf einen Mietvertrag zu verständigen? Derzeit sieht es eher nicht danach aus.

Wie berichtet, hat der Landkreis die Liegenschaften an der Schwandorfer Straße, zu denen auch ein Wohnkomplex gehört, heuer verkauft. Offizielle Begründung war der hohe Sanierungsbedarf. Der neue Eigentümer, ein Unternehmer aus Regenstauf, erhielt für 820.000 Euro den Zuschlag, machte die Unterzeichnung des Notarvertrags aber davon abhängig, ob er sich mit der Initiative Jugendzentrum im Städtedreieck würde einigen können.

Denn: Der Geschäftsmann wollte sich keinen Ärger mit einem Mieter einhandeln, der bislang besonders günstige Konditionen genoss und im Streit mit Landrat Thomas Ebeling (CSU) mehrfach betont hatte, dass er sich nicht so leicht vertreiben lassen würde. Auf Dauer, so auch der Grundsatz des neuen Eigentümers, würde das JUZ nicht am bisherigen Standort bleiben können. Das gesamte Ensemble, das einst eine Landwirtschaftsschule beherbergte, wolle er nämlich denkmalgerecht sanieren.

Waren Mitglieder des Trägervereins anfangs zu naiv?

Für eine Übergangszeit von fünf Jahren räumte er der von Heranwachsenden verwalteten Einrichtung, die mittlerweile landesweit Seltenheitswert hat, ein Bleiberecht ein. Auch sollte der neue Mietvertrag die Nutzer nicht überfordern. Ende März schien man sich tatsächlich auf einen Konsens verständigt zu haben. Doch bis heute ist kein neuer Vertrag zustande gekommen.

Jule Richter, stellvertretende Vorsitzende des JUZ-Trägervereins, erklärt dies so: Erst im Juni habe die Initiative den kompletten Entwurf für den neuen Kontrakt erhalten. Und bei genauerem Studium des mehrseitigen Papiers, für das man Rechtsberatung hinzugezogen habe, habe sich herauskristallisiert, dass die Bedingungen doch nicht so toll seien, wie es bei den mündlichen Verhandlungen den Anschein gehabt habe. Zwar sei die Kaltmiete „fast geschenkt“. Der Teufel stecke jedoch in den Details, zum Beispiel in den Betriebskosten.

Vollversammlung lehnte Entwurf einstimmig ab

Konkret geht es um Aufwendungen für die Wartung der Heizung und der Brandmeldeanlage sowie verschiedene Hausmeisterdienste. Unterm Strich stünde für den JUZ-Trägerverein laut Richter eine monatliche Belastung von mehreren Hundert Euro, die man nicht stemmen könne. Die finanzielle Unterstützung durch den Landkreis sowie die Kommunen aus dem Städtedreieck sei ja in den vergangenen Jahren immer öfter infrage gestellt und dann teils auch gestrichen worden.

Ein weiterer Punkt, der für das JUZ aktuell ein ungelöstes Problem darstelle, sei die Forderung, im Winter den Räum- und Streudienst zu gewährleisten. Die Bedingung könne schon wegen der fehlenden Präsenz von Mitgliedern nicht erfüllt werden, so Richter.

Auf erste Änderungsvorschläge soll der Vermieter so gut wie gar nicht eingegangen sein, berichtet die Vize-Vorsitzende weiter. Und so habe man sich entschlossen, in einer Vollversammlung darüber abstimmen zu lassen, ob man den Vertrag akzeptiere oder nicht. Laut Richter trafen sich wenige Tage vor dem Hoffest Ende August rund 15 Mitglieder, um über das Thema zu diskutieren. Am Ende sei einstimmig beschlossen worden, den Vertrag abzulehnen.

Unternehmer hält an Umlage der Betriebskosten fest

Mittlerweile hat der Verein dem Vermieter einen Brief geschrieben, in dem die Bedenken erläutert werden und darum gebeten wird, den Altvertrag fortzuschreiben.

Die Reaktion: Der Regenstaufer Unternehmer hat nach eigenen Worten „wohlwollend“ geantwortet und zum Beispiel bezüglich des Winterdienstes Entgegenkommen signalisiert. Auch hat er den Verantwortlichen des JUZ angeboten, die Vertragslaufzeit nach Belieben zu verkürzen. Es sei möglich, jederzeit zu kündigen, was, entgegen der Befürchtung der JUZler, auch bedeute, dass damit die Mietzahlungen eingestellt werden dürften.

Was die Betriebskosten angeht, bleibt der Vermieter allerdings hart. Da er die Kaltmiete bereits auf ein „absolutes Minimum“ reduziert habe, werde er in diesem Punkt keine weiteren Zugeständnisse machen, betont der Unternehmer. Es sei auch „klar abgesprochen“ gewesen, dass das JUZ seine Betriebskosten selbst trage. Auch nach dem Altvertrag sei dies so geregelt gewesen. Allerdings habe der Landkreis jedes Jahr eine Förderung in entsprechende Höhe gewährt, so dass die Belastung unterm Strich gleich null gewesen sei, weiß der neue Gebäudeeigentümer. Er sieht den Trägerverein des JUZ in der Pflicht, sich zu kümmern, dass die Zuschüsse weiter fließen. Bis dato sei dies wohl noch nicht geschehen.

Der Ball liegt nun wieder beim JUZ

Damit trifft der Vermieter tatsächlich einen wunden Punkt. Jule Richter räumt das Versäumnis vollumfänglich ein. Wegen anderer Verpflichtungen habe sie schlicht noch keine Zeit gehabt, sich um Geldgeber zu kümmern. Nachdem das Hoffest aber nun abgehakt sei, wolle sie nun damit starten.

Der Ball liegt jetzt also wieder bei den Verantwortlichen des Jugendzentrums. Sollten sie auch den entschärften Mietvertrag nicht akzeptieren, rückt de Zeitpunkt, da ein für allemal die Lichter ausgehen könnten, schon sehr nahe. Laut Hausbesitzer endet der bestehende Vertrag zum 30. September 2025..

Jule Richter, stellvertretende Vorsitzende der Initiative Jugendzentrum (Juz) im Städtedreieck, will sich nun auf die Suche nach Sponsoren machen. Foto: sweet rose photography/Daniela Gaus