Zwischen Klimaschutz und Bürokratieabbau – Regensburger Satzung gegen steinige Vorgärten steht auf der Kippe

Der Zaun darf nur 1,20 Meter hoch sein und eine Schwarz-Pappel im Vorgarten ist tabu. Bei der Gestaltung der eigenen Freiflächen, Dächer, Fassaden und Vorgärten sind der Kreativität Grenzen gesetzt. Denn die Freiflächengestaltungssatzung schreibt seit Februar 2020 genau vor, wie die Regensburger ihre Dächer begrünen und auf wie viel Quadratmeter sie wie viele und welche Bäume pflanzen dürfen.
Verstöße können mit einer Geldbuße von bis zu 500000 Euro geahndet werden. Die Satzung soll aus Sicht des Planungs- und Baureferats vor allem eine wirksame Durchgrünung gewährleisten. Das heißt im Klartext: Bodenversiegelungen und Steingärten sollen vermieden und eine Erhaltung und der Ausbau von Grünflächen gewährleistet werden, um ein klimafreundliches und ansehnliches Ortsbild zu gestalten.
Die Staatsregierung setzt sich schon länger für den Abbau von Bürokratie ein. Ende Juni wurde ein Modernisierungsgesetz vorgestellt, das erste Maßnahmen dafür enthält. So könnte das neue Gesetz unter anderem einen Artikel in der Bayerischen Bauordnung aufheben. Dieser erlaubt es Kommunen derzeit, Satzungen für Freiflächen zu erlassen. Dadurch steht auch die Freiflächengestaltungssatzung auf der Kippe.
Mehrere Klagen sind gescheitert
In Bezug auf diese Satzung gibt es jedoch geteilte Meinungen. Der Rechtsanwalt Dr. Thomas Troidl steht der Satzung kritisch gegenüber. 2021 vertrat er unter anderem das Unternehmen Ostiense in einer Klage gegen die Satzung. Nachdem mehrere Klagen gescheitert sind, sieht Troidl dennoch keinen Grund, aufzugeben: „Wir haben noch einige Klagen am Verwaltungsgericht anhängig und sind weiterhin von der Unverhältnismäßigkeit und Unwirksamkeit dieser Satzung überzeugt.“ Für ihn bleibt klar: „Die Freiflächengestaltungssatzung hat sich als Allzweckwaffe der Bauaufsicht erwiesen, die tief in die Vorgärten der Bürger hineinreicht.“ Eine Streichung der Satzung durch Söders Modernisierungsgesetz würde Troidl begrüßen.
Die Effizienz der Satzung sieht der Rechtsanwalt zwiespältig: Mit der „Durchsetzung der Bauverwaltung ist die Satzung sehr effizient, und das ist gerade das Problem.“ Mit Blick auf die „durchgrünte Stadt“ sei die Satzung jedoch ineffizient. Zwar sei das Ziel, Steinwüsten zu vermeiden legitim, doch viele Vorschriften gingen weit darüber hinaus.
Jürgen Mistol, Landtagsabgeordneter der Grünen, hält die Satzung hingegen für unverzichtbar. Für ihn ist klar: „Die Freiflächengestaltungssatzung leistet gerade in einer stark versiegelten Stadt wie Regensburg einen unverzichtbaren Beitrag zur Durchgrünung, Biodiversität und Klimaanpassung.“
Mistol ist außerdem der Ansicht, dass die Satzung bei der Bevölkerung aufgrund der Vorteile eher auf Zustimmung als Ablehnung stößt. Im Zusammenhang mit dem „Schwammstadtprinzip“ übt der Landtagsabgeordnete Kritik an der CSU-Landesregierung, die aus seiner Sicht „unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus“ einen Rückschritt mache, während Städte und Gemeinden die Wichtigkeit dieses Prinzips bereits erkannt hätten. Eine Abschaffung oder Schwächung der Satzung lehnt er entschieden ab und betont, dass dies „nicht verhandelbar“ ist.
Juliane von Roenne-Styra, Leiterin der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Regensburg, ist positiv gestimmt, wenn es um den Erfolg der Satzung geht. Denn die Satzung wirke sich nicht nur positiv auf eine „ansprechende Freiflächengestaltung“ aus. Sie leiste auch „einen Beitrag zur geringeren Versiegelung von Flächen im Stadtgebiet und wirkt daher auch klimapositiv“.
Insbesondere die Reduktion von Schottergärten, die stärkere Begrünung von Vorgärten und der vermehrte Einsatz von Dach- und Fassadenbegrünung können als sichtbare Erfolge gewertet werden. Auch Bauprojekte zeigen seit dem Inkrafttreten der Satzung deutlich mehr Bäume und Begrünung auf Dach und Fassaden, während Aufschüttungen und Abgrabungen des Geländes seltener vorkommen. Laut von Roenne-Styra „bleiben auch mehr Grünflächen in den Vorgärten erhalten“.
Ein Schritt in die richtige Richtung
Die Nachfrage, ob bisher schon Bußgelder verhängt wurden, verneint die Stadtsprecherin. Außerdem hielt die Satzung bei allen Klagen vor Gericht stand.
Angesichts des Modernisierungsgesetzes äußert sich von Roenne-Styra zurückhaltend: „Die Bewertung eines solchen Schrittes ist vorrangig eine politische Frage. Fachlich müsste sodann geprüft werden, wie die bisherigen Ziele der Satzung mit neuen rechtlichen Rahmenbedingungen weiterhin erreicht werden können.“ Während bislang keine konkreten Vorschläge für Änderungen oder Verbesserungen der Satzung eingegangen sind, könnte zusätzlich „finanzielle Förderungen für die Bauherren einen möglichen Anreiz schaffen.“ Insgesamt gilt die Satzung laut der Stadtsprecherin nach viereinhalb Jahren als „Schritt in die richtige Richtung“.