Keine Strafe für grünen Brunnen: Landgericht Regensburg stellt Verfahren gegen Klima-Aktivistin ein

Von Marion Neumann · 10. September 2024 um 15:00

Was ist Sachbeschädigung – und was fällt unter den Begriff „Politische Kunst“? Das Landgericht Regensburg sollte an diesem Dienstag entscheiden, zu welchem dieser Bereiche grün gefärbtes Brunnenwasser zählt.

Angeklagt war eine 22-jährige Klima-Aktivistin der Gruppe End Fossil, die beim Bürgerfest im Juni vergangenen Jahres den Fluoreszenzfarbstoff Uranin in einen der beiden Brunnen am Bismarckplatz gekippt haben soll.

Im Vorfeld hatte sich bereits das Amtsgericht Regensburg mit dieser Frage beschäftigt – und in erster Instanz auch schon ein Urteil gefällt. Wegen „gemeinschädlicher Sachbeschädigung“ war die junge Frau im Januar zu einer Geldstrafe von 750 Euro verurteilt worden.

Fall neu aufgerollt

Da die Stadt nicht gewusst habe, welches Mittel in das Wasser geschüttet worden war, musste der Brunnen abgelassen und gereinigt werden, bevor er wieder neu befüllt werden konnte. Die Angeklagte habe zumindest billigend in Kauf genommen, dass auf diese Weise ein Schaden entstand. „Ihr war bewusst, dass der Brunnen dem öffentlichen Nutzen und der Verschönerung des Bismarckplatzes dient“, hieß es in der Urteilsbegründung, „die Angeklagte war nicht dazu berechtigt, das Brunnenwasser in solcher Weise einzufärben.“

Vor dem Landgericht wurde der Fall nun in einer Berufungsverhandlung neu aufgerollt. Wie schon vor dem Amtsgericht räumte die Angeklagte die Vorwürfe ein und erläuterte ihre Motive. „Ich hasse Konflikte – davon bekomme ich Bauchweh. Trotzdem bin ich politisch aktiv, seitdem ich 16 bin.“ Bei dem von ihr in den Brunnen gekippten Uranin habe es sich um ein biologisch unbedenkliches Mittel gehandelt, das sich durch UV-Einstrahlung von selbst aufgelöst hätte.

„Somit war das Ziel erreicht“

Um auf die Folgen der Klimakrise hinzuweisen und Kritik am „aufgeweichten“ Klimaschutzgesetz zu üben, sei zudem inmitten des Wassers ein Baustellenschild mit der Aufschrift „Baustelle Bundesregierung, Hitze, Dürren im Land, Klimaziele abgeschafft?“ aufgestellt worden. „Die Aktion sollte vor allem medienwirksam sein“, so die Angeklagte, „in den Berichten im Anschluss ging es auch um die Waldbrände im Frühsommer und die Folgen der Klimakrise. Somit war das Ziel erreicht.“

Sich selbst habe die Regensburgerin nicht in den Fokus stellen wollen, gab sie auf Nachfrage der Vorsitzenden Richterin an – und über die Wirksamkeit des färbenden Mittels habe sie sich im Vorfeld genau informiert. „Es handelte sich um eine Kunstaktion, die für sich steht. Es ging darum, zu zeigen, dass eben nicht alles heile Welt ist.“ In Wien, führte die Angeklagte noch an, habe ein ähnlicher Fall im Anschluss nicht zu einer Anklage geführt. „Das Uranin hätte sich aufgelöst“, betonte sie noch einmal.

Schnelle Entscheidung

Nach dieser Erklärung ging alles ganz schnell. Einem kurzen Rechtsgespräch folgte ein Beschluss. „Das Verfahren wird mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft eingestellt. Die Kosten fallen der Staatskasse zur Last“, lautete die Entscheidung der Kammer am Ende des nicht einmal 30-minütigen Verfahrens.

Dass die Verhandlung „wegen Geringfügigkeit“ so rasch eingestellt worden war, schien einen Moment lang auch die zahlreichen Zuschauer im Gerichtssaal zu überraschen. „Geiler Scheiß“, entfuhr es einem der Unterstützer der Klima-Gruppe noch, bevor diese im Anschluss an den Beschluss zu applaudieren begann.