„Werden alle unter Klimakatastrophe leiden“: Aktivist muss nach Blockaden in Haft

Von Philip Hell, Marion Neumann · 8. Januar 2024 um 19:00

Gleich zwei Prozesse gegen Klimaaktivisten beschäftigten das Amtsgericht Regensburg am Montag. Am Ende eines Verfahrens stand fest: Ein Aktivist der Letzten Generation muss in das Gefängnis.

Alle aufstellen – und lächeln bitte. Es ist kurz nach 12 Uhr, vor dem Justizgebäude versammeln sich Teile der Regensburger Klimaschutz-Szene, um für ein Foto zu posieren. Sie stehen hier, um zwei Mitstreitern den Rücken zu stärken, die am Montag im Amtsgericht auf der Anklagebank saßen. Die Aktionen, die sie in den Fokus der Justiz rücken ließen, lagen dabei kaum 24 Stunden auseinander. Am 18. Juni vergangenen Jahres soll eine Aktivistin, die der Gruppe End Fossil zuzuordnen ist, den Brunnen am Bismarckplatz grün gefärbt haben. Am Tag darauf soll ein Mitglied der Letzten Generation gemeinsam mit weiteren Aktivisten die Nibelungenbrücke blockiert haben.

Freiheitsstrafe für Aktivist

Nicht nur mit seinen zahlreichen Unterstützern, die anschließend auf den Zuschauerplätzen Platz nahmen, sondern auch mit seiner Kleiderwahl setzte der 26-jährige Angeklagte dann auch im Gerichtssaal ein Zeichen. Mit einem grünen T-Shirt mit der Aufschrift „Klimaretter“ wartete der 26-Jährige, der an zwei Blockaden auf der Nibelungenbrücke sowie an einer Klebe-Aktion vor den Arcaden beteiligt war und sich deshalb wegen Nötigung verantworten musste, auf das Urteil von Amtsrichterin Andrea Costa.

Zuvor hatte sich die Staatsanwaltschaft an diesem letzten Prozesstag für eine sechsmonatige Haftstrafe ausgesprochen. Verteidiger Milan Martin hatte einen Freispruch für seinen Mandanten gefordert. Seine Beweggründe und die Furcht vor einer möglichen Haftstrafe hatte der Angeklagte ausführlich in seinem letzten Wort Ausdruck verliehen. „Am Ende werden wir alle unter der Klimakatastrophe leiden“, machte er deutlich und erhob sich für diese Worte von seinem Platz.

Ihn für die Blockaden zu einem halben Jahr Gefängnis zu verurteilen, sei nicht notwendig, wandte er sich direkt an die Richterin. „Ein Freispruch wäre wahnsinnig wichtig für unsere Demokratie“, sagte er. Die Entscheidung liege in ihrem Ermessensspielraum.

„Ich habe mich für Widerstand entschieden – und ich weiß, welche Konsequenzen das haben kann. Dennoch fühle ich mich damit keineswegs wohl“, führte er weiter aus. Als Richterin Costa den Angeklagten schließlich zu einer dreimonatigen Freiheitsstrafe verurteilte, verließ er samt Zuhörer den Saal, ohne auf die Begründung zu warten. „Die Verhängung einer Geldstrafe erfüllt hier nicht den Zweck, von weiteren Straftaten abzuhalten“, erklärte die Richterin ihre Entscheidung. Auch eine Freiheitsstrafe zur Bewährung wäre nur sinnvoll gewesen, wenn vom Angeklagte keine weiteren Taten zu erwarten gewesen seien. „Nach der Prüfung hat sich gezeigt, dass das Handeln rechtswidrig gewesen ist. Es geht hier weder um meine persönliche Meinung noch um ein politisches Statement “, schloss sie.

Farb-Attacke kostet 750 Euro

Fast zeitgleich einen Stock höher: Eine 21-Jährige sitzt auf der Anklagebank, weil sie den Brunnen am Bismarckplatz mit Uranin grün gefärbt haben soll.

Im Prozess stellt sich heraus, dass eine der Blockaden, für die der Aktivist der Letzten Generation verurteilt wurde, eng mit der Farb-Attacke zusammenhängt. Denn ein Polizist erkannte die Angeklagte am Rande eben jener Protestaktion auf der Nibelungenbrücke am Tag danach. Dadurch kamen die Beamten der Regensburgerin auf die Spur.

Der jungen Frau wird aufgrund der Färbeaktion gemeinschädliche Sachbeschädigung vorgeworfen.

Die 21-Jährige räumte die Vorwürfe ein. Sie begründete die Tat mit ihrer Sorge um den Klimawandel. „Ich fühle Angst, wenn ich daran denke, wie die Zukunft wird. Ich fühle Trauer, wenn ich daran denke, was wir schon verloren haben. Ich fühle Trauer, wenn ich daran denke, was wir noch verlieren werden.“ Sie empfinde darüber hinaus Wut, wenn sie die Gleichgültigkeit der Regierung gegenüber der Klimakrise sehe, sagte die Angeklagte. Mit der Aktion habe sie Aufmerksamkeit für ihr Thema schaffen wollen. Die 21-Jährige sagte auf Nachfrage von Richter Thomas Schug, dass sie sich zuvor über den Wirkstoff Uranin informiert habe. Dieser baue sich schnell ab und sei nicht gesundheitsschädlich.

Mehrere Zeugen, darunter einige Polizisten, bestätigten die Vorwürfe der Anklage. In ihrem Plädoyer forderte die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von insgesamt 900 Euro. Die Verteidigung forderte einen Freispruch. Die Angeklagte betonte in ihrem letzten Wort, weiter unbequem sein zu wollen. „Ich will in einer gerechteren Welt leben.“ Im Hinblick auf die Klimakrise machte sie klar: „Wenn es nur die kleinste Chance auf Veränderung gibt, will ich mich dafür einsetzen.“

Richter Schug verurteilte sie zu einer Geldstrafe von 750 Euro. Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden.

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