Angeklagter fuhr betrunken mit E-Scooter: „Unbedeutende Straftat“ mit massiven Folgen

„Mein ganzes Leben ist unter dem Alkohol gestanden. Der hat mir alles genommen: meine Arbeit, mein Geld, meine Ehe, meine Wohnung.“ Bitter fiel das Resümee eines 41-jährigen Mannes aus, der vor Richterin Birgit Fischer wegen des unerlaubten Führens eines Kraftfahrzeugs unter Alkoholeinfluss sowie Fahrens mit einem nicht versicherten Fahrzeug stand. Dafür muss er nun ins Gefängnis.
Es war keine bedeutende Straftat, wegen der ein 41-Jähriger vor Gericht stand. Er war mit einem E-Scooter bei einer verdachtsunabhängigen Kontrolle in Brunnendorf in Cham einer Polizeistreife eigentlich nicht aufgefallen. Denn die Beamten wollten nur schauen, ob der Roller ein Versicherungskennzeichen hat und sonst auch in Ordnung ist.
Test ergab 1,89 Promille
Doch der Fahrer sagte den Beamten gleich, dass er nicht 0,0 Promille habe, weil er am Vortag etwas getrunken habe. Der Polizist machte einen Test und das Ergebnis war 1,89 Promille. Ansonsten habe man dem Mann die Alkoholisierung nicht angemerkt. „Wenn man das Ergebnis gewusst hat, dann hat sein Verhalten dazu gepasst“, erklärte der Beamte, sonst eigentlich nicht. Kein Schlangenlinienfahren, kein starker Alkoholgeruch, keine Ausfallserscheinungen. „Ich habe nie geglaubt, dass da so ein Wert herauskommt“, sagte die bei der Kontrolle anwesende Polizistin im Zeugenstand.
Da der Angeklagte momentan unter einer Bewährung steht, kam auch sein Bewährungshelfer zu Wort. Seit März 2023 habe er mit dem Angeklagten zu tun. In den ersten Wochen hätten sie sich zusammenraufen müssen, doch dann sei es zwischen ihnen gut gelaufen. Die dritte Phase sei mit einer erneuten Straftat eingeläutet worden. „Da hat sein Alkoholproblem massiv aufgeschlagen.“
Nach seiner Scheidung habe der Angeklagte nach der Arbeit wieder verstärkt zum Alkohol gegriffen und sei in eine Abwärtsspirale geraten. Als er im Frühjahr 2024 erneut eine Straftat beging, habe er gesehen, dass es so nicht mehr weitergeht. Zumal ihm nach 20 Jahren im Betrieb gekündigt worden sei. „Jetzt ist er am Boden angekommen. Arbeit weg, Ehe kaputt, Tochter weg.“
Der Mann wolle jetzt sein Leben neu organisieren, glaubt der Bewährungshelfer, „und er macht das recht gut“. Mithilfe der Anonymen Alkoholiker habe er versucht, von der Sucht loszukommen. Die Gespräche hätten aber wohl nicht viel gebracht.
Derzeit ist der Angeklagte in der Klinik Wöllershof bei Weiden, weiter weg von zu Hause, da bei einem ersten Klinikaufenthalt in Furth im Wald die Nähe zum Zuhause nicht gut gewesen sei, und er die Therapie nicht ernst genommen habe, bekannte der 41-Jährige.
Richterin Fischer hielt ihm vor, dass er bei einer Verhandlung im Juni 2023 eine wiederholte letztmalige Bewährung bekommen habe, weil er damals mit den Anonymen Alkoholikern von seiner Sucht loskommen wollte. „Und jetzt sitzen wir wieder da“, sagte sie.
Die Staatsanwältin resümierte, dass die Verhandlung die Tatvorwürfe – Fahren unter Alkoholeinfluss und Führen eines Fahrzeugs ohne Haftpflichtversicherungsschutz, da der Scooter auch nicht versichert war – voll bestätigt wurden. Sechs Monate Haftstrafe beantragte sie. Eine Bewährung könne es beim dritten Mal nur geben, wenn eine eingeschlagene Therapie erfolgreich abgeschlossen worden ist oder kurz vor dem Ende steht. Das sei beim Angeklagten nicht gegeben. „Das reicht heute nicht für eine Bewährungsstrafe.“ Zudem solle der Führerschein weitere acht Monate gesperrt bleiben.
Der Verteidiger sagte, das Gesetz zum Lenken von Fahrzeugen unter Alkoholeinfluss sei für den Laien schwer verständlich. Ein E-Scooter werde wie ein Kraftfahrzeug behandelt, ein E-Bike aber wie ein Fahrrad – mit entsprechend unterschiedlichen Strafzumessungen. Außerdem fand er, dass die Aussage seines Mandanten, dass er nicht 0,0 Promille habe, nicht verwertet werden dürfe, da er nicht direkt danach als Beschuldigter belehrt worden sei, sondern erst nach dem Testergebnis. Außerdem sei das Fahren eines E-Scooters ohne Versicherungskennzeichen etwas anderes als mit einem nicht versicherten Auto. Denn bei dem Gesetz gehe es um den Schadensausgleich durch die Versicherung, falls durch einen Unfall eine andere Person verletzt wird oder ein Sachschaden entsteht.
Anwalt will Einstellung
Man brauche über eine Bewährungsstrafe gar nicht reden, da beim zweiten Anklagepunkt eine Einstellung angebracht sei, beim ersten eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen.
Richterin Fischer sah kein Verwertungsverbot gegeben, da der Polizist den Angeklagten nach der Atemalkoholprobe als Beschuldigten belehrt habe. Sie sprach eine Haftstrafe von sechs Monaten und ein zwölfmonatiges Fahrverbot aus. „Ich verstehe, dass man erst neu anfängt, wenn man ganz unten ist. Aber bei zwei Bewährungen ist ihnen genau gesagt worden, was das bedeutet. Ich muss eine Haftstrafe aussprechen.“
Wenn der Angeklagte in Berufung gehe, könne die zweite Instanz prüfen, ob die angefangene Therapie die erhoffte Wirkung bringt, und dann doch noch eine Bewährungsfrist im Rahmen einer Gesamtstrafe unter Einbeziehung des jetzigen Urteils einräumen. Zum aktuellen Zeitpunkt gehe das noch nicht.