Sexuelle Belästigung, Körperverletzung, Beleidigung und mehr: 32-Jähriger rastet völlig aus

„Sechs Monate Freiheitsentzug sind notwendig, weil sie alle zwei Jahre eine Straftat begehen“, erklärte Richterin Birgit Fischer einem 32-jährigen Mann das Strafmaß, das sie gegen ihn wegen sexueller Belästigung, Körperverletzung, Widerstands, versuchter Körperverletzung und Beleidigungen gegen Vollstreckungsbeamte aussprach. Ursache für seinen Ausraster nach einem Diskothekenbesuch war Alkohol.
Weil er sonst aber fest im Leben steht, wurde die Haft noch einmal mal zur Bewährung ausgesetzt.
Mitte November im vergangenen Jahr kam es in einer Chamer Diskothek gegen 5 Uhr früh zu unschönen Szenen. Ein junger Mann hatte offenbar so viel Alkohol intus, dass er sich daneben benahm. Am Ausgang der Diskothek machte er sich an eine etwa Gleichaltrige heran und betatschte sie im Brustbereich. Als sie ihm klar sagte: „Nein!“ und eine abwehrende Handbewegung machte, ließ er von ihr ab und wandte sich an ihre Freundin.
Doch deren Vater, der die beiden begleitete, trat dazwischen, packte ihn am Hals und hielt ihn von seiner Tochter ab. „Ob ich zugedrückt habe, weiß ich heute nimmer“, sagte der Mann. Aber das war auch nicht relevant, denn der verhinderte Grapscher ließ zwar von der jungen Frau ab, versetzte deren Vater aber einen Faustschlag ins Gesicht, so dass dessen Oberlippe aufplatzte und blutete. Da griffen die Securityleute ein und bugsierten den Randalierer vors Lokal.
Dort traf eine alarmierte Polizeistreife ein. Der Angeklagte war derweil vom Sicherheitsdienst auf die Erde gebracht und dort festgehalten worden. „Hardy, hilf mir!“, habe er andauernd gerufen, sagte der männliche Beamte, der mit einer Kollegin vor Ort war. Und als das nichts half, habe er alle rundum als Hurensöhne, Wichser und dergleichen beleidigt.
In Handschellen gelegt
Die Polizisten legten dem Mann Handschellen an und baten die Security, ihn aufzurichten für eine Kontrolle der Personalien und des Tascheninhalts. Da habe der Angeklagte mit seinem Fuß Richtung Bauch des Beamten getreten. Er sei zwar berührt, aber nicht richtig getroffen worden, so dass er direkt keine Schmerzen hatte, sagte der Polizeibeamte.
Bei der Durchsuchung des Mannes hätten sie in seiner Hosentasche einen Schlüssel der Diskothek gefunden, aber auch seinen Ausweis, so dass der Mann identifiziert war. Einen Alkoholtest verweigerte er und spuckte auf das Blasröhrchen, so dass ihm gesagt wurde, dass er im Revier Blut abgenommen bekomme. Daraufhin stieß der 32-Jährige weitere Beleidigungen aus. Da der Beamte Blut an der Hand des Festgenommenen entdeckte, fragte er ihn, ob er verletzt sei. Als Antwort gab es wieder nur Beleidigungen.
Schließlich bugsierten die Beamten den renitenten Mann in ihr Fahrzeug und brachten ihn in die Dienststelle. Auch dort widersetzte sich der Angeklagte den Beamten und musste schließlich in den ersten Stock getragen werden. Da kein Arzt zur Blutentnahme zu erreichen war, brachten ihn zwei Beamte ins Krankenhaus.
Der Beschuldigte hatte sich inzwischen bei den Beamten entschuldigt und dem getretenen Polizisten 500 Euro Schmerzensgeld überwiesen. Im Gerichtssaal entschuldigte er sich erneut. Der Beamte bat ihn, sich künftig doch besser im Griff zu behalten.
Warum er in dieser Nacht so ausgerastet sei, versuchte der Angeklagte mit dem Alkoholkonsum nach zwei Jahren Abstinenz zu erklären. Denn eigentlich habe er keinen Alkohol mehr konsumiert, seit er seinen Führerschein wegen einer Trunkenheitsfahrt noch einmal machen musste. Doch kurz vor der Tatnacht habe ein mit ihm eng befreundetes Paar sein Kind verloren, das habe ihn psychisch sehr belastet. Am Abend vor dem Ausraster sei ein alter Schulfreund zu ihm gekommen und sie hätten ein paar Bier getrunken. Dann sind sie in die Diskothek gegangen und da kam zum Bier und zu Cocktails eben auch noch Schnaps, der ihm den Rest gegeben habe. An die Taten selber habe er keine Erinnerung. Den verletzten Vater der jungen Frau habe er ein paar Mal angeschrieben, sich entschuldigt und Schmerzensgeld angeboten, aber keine Reaktion bekommen.
Wie dieser aussagte, hätte ihm die Polizei davon abgeraten. Er wisse, so der Angeklagte, dass er aggressiv werde, wenn er alkoholisiert ist. „Wenn ich in meine Strafakte schaue: Das ist immer nur passiert, wenn ich Alkohol getrunken habe“ sagte er.
Die Staatsanwältin sah die angeklagten Straftaten als voll erwiesen an, erkannte aber eine zweifache Strafrahmenverschiebung zugunsten des Angeklagten: einmal den freiwilligen Täter-Opfer-Ausgleich, zum anderen eine gewisse Schuldunfähigkeit wegen des Rausches mit deutlich über zwei Promille Blutalkohol. Für die angeklagten Delikte forderte sie eine Haftstrafe von sieben Monaten und eine Geldbuße von 3000 Euro.
Der Verteidiger hob die Ausgleichsaktionen seines Mandanten hervor und sagte, dass es ein einmaliger Ausrutscher seines ansonsten soliden Mandanten gewesen sei. Eine Geldstrafe sei ausreichend.
Sechs Monate Haft
Richterin Birgit Fischer erachtete die begangenen Straftaten nicht ganz so harmlos und verhängte eine Haftstrafe von sechs Monaten, die zur Bewährung auf drei Jahre ausgesetzt wurde, und eine Geldbuße von 2500 Euro zugunsten der Kindernothilfe. Für den Angeklagten wertete sie sein Geständnis und seine offenbare Reue, dass er sich bei den Opfern entschuldigt und ihnen von sich aus Schmerzensgeld gezahlt habe – der verletzte Vater nahm im Gerichtssaal die Entschuldigung und die Zahlung an – und dass keine schweren Verletzungen entstanden sind.
Der Angeklagte sei zudem seit dieser Nacht wieder völlig abstinent. Auch eine gewisse Unzurechnungsfähigkeit aufgrund des Alkoholpegels müsse berücksichtigt werden. Zwei einschlägige Vorstrafen jedoch veranlassten sie dazu, eine Freiheitsstrafe zu verhängen. Wegen seines geordneten Lebens könne es Bewährung geben.