Regensburger Experte sprach mit Taliban: „Die Afghanen lachen über die Deutschen“

Der Regensburger Experte Reinhard Erös sprach mit hohen Taliban-Vertretern in Afghanistan über die 28 abgeschobenen Kriminellen – und vor allem auch über die 1000 Euro „Handgeld“, die jeder von ihnen mit auf den Weg bekommen hat.
Der Regensburger Afghanistan-Experte Reinhard Erös ist nicht entsetzt. Dazu hat der erfahrene Gründer der „Kinderhilfe Afghanistan“ in den vergangenen Jahrzehnten bereits zu viel gesehen. Erös gründete etwa 30 Schulen in dem kriegsgebeutelten Land. Die meisten davon wurden bis zur erneuten Machtübernahme der Taliban von Mädchen besucht.
Doch derzeit gibt es kaum ein anderes Thema in den afghanischen Medien: „Das ist wie die Mondlandung für die Menschen dort“, erzählt Erös. „Doch das hat es noch nie gegeben“, sagt der Oberstarzt a.D. zur Mediengruppe Bayern. „Dass ein westliches Land Schwerkriminelle mit einem Flug der Luxus-Fluglinie Air Qatar in ihr Heimatland schickt, ist das eine“, sagt Erös. „Aber dass sie dazu auch noch ein Handgeld in der Höhe eines Jahresgehalts mit in die Tasche bekommen, das ist die Sensation schlechthin“, so der Afghanistan-Experte. Erös weiter: „Die Afghanen lachen sich schief über die Deutschen.“
Das Handgeld gab es aus Angst vor Gerichten
Doch wie kam es überhaupt zu dem sogenannten Handgeld? Mehreren Medienberichten zufolge hatte Innenministerin Nancy Faeser dies bereits Anfang August vorgeschlagen, um die Abschiebungen gerichtsfest zu machen. Sie soll den Innenministern der Länder, unter denen auch CDU-Politiker sind, vorgeschlagen haben, jedem Abgeschobenen 1000 Euro mitzugeben – ansonsten sei nicht gewährleistet, dass Gerichte kein Veto gegen den Flug einlegen würden.
Der Flug vergangene Woche – kurz vor den Wahlen in Sachsen und Thüringen – startete frühmorgens um 6.56 Uhr vom Flughafen Leipzig/Halle. An Bord saßen 28 Afghanen, die in Deutschland allesamt wegen Straftaten verurteilt wurden. Sie haben ihre Strafe bereits zu zwei Dritteln verbüßt.
Zehn Anfragen pro Woche
Bereits im April antwortete die Regensburger Staatsanwaltschaft, die ein Sonderreferat Mehrfach- und Intensivtäter eingerichtet und Haftbefehle gegen 80 Tunesier erwirkt hat, in der Woche gingen etwa zehn Anfragen von den Ausländerbehörden ein. Bei Straftaten aus dem unteren Bereich müssen die Staatsanwälte gar nicht zustimmen, hier können die Ausländerbehörden abschieben, ohne die Zustimmung der Staatsanwaltschaft zu erfragen. Ist ein Asylbewerber aber bereits verurteilt, dann muss die Staatsanwaltschaft zustimmen. Abschiebungen seien dann sogar die Regel, sagt der Sprecher der Behörde, Thomas Rauscher.
„Die Staatsanwaltschaft soll zwischen dem Halbstrafen- und dem Zweidritteltermin von der weiteren Vollstreckung absehen, um zu ermöglichen, dass der Ausländer aus der Haft abgeschoben werden kann“ ,erläutert Rauscher. Die Anfrage erfolge in allen Verfahren, in denen den Ausländerbehörden eine Abschiebung vorliegt. „Sollte der Verurteilte in die Bundesrepublik zurückkehren, wird der Rest der Freiheitsstrafe vollstreckt“, so Rauscher.
Der Anwalt eines Mannes, der wegen Vergewaltigung einer Elfjährigen verurteilt und vergangene Woche nach Afghanistan abgeschoben wurde, kündigte bereits an, dass sein Mandant zurückkommen wolle. Erös sagt, der Fall habe besonders für Aufsehen gesorgt: „Ich habe einen Anruf des afghanischen Gesundheitsministers bekommen und der hat mich darauf angesprochen.“ Er habe auch mit dem Justizminister über den Fall gesprochen. „Öffentlich äußern sich die Taliban nicht zu den 28 Abgeschobenen. Das lässt auch Spekulationen ins Kraut schießen, dass nicht nur die Abgeschobenen 1000 Euro Handgeld bekommen haben, sondern auch die Taliban dafür bezahlt wurden, dass sie die Männer zurücknehmen.“ Für Erös ist auch sicher, dass die Taliban den Männern das Geld abgenommen haben.
„Das Durchschnittseinkommen in Afghanistan beträgt 80 Euro im Monat. Da sind 28.000 Euro ein Vermögen“, so der Experte. Aus Taliban-Kreisen habe er gehört, dass es vor der Abschiebung Verhandlungen mit Vertretern aus Deutschland gab, diese hätten aber in Katar stattgefunden und über Umwege. Offiziell bestreitet die deutsche Regierung, mit den Taliban zu verhandeln.
„Nicht ins Gefängnis“
Bisher sei nicht berichtet worden, dass die Männer ins Gefängnis mussten. „Knast in Afghanistan ist etwas anderes als in Deutschland“, sagt Erös. Über den Verbleib der Männer sei derzeit nichts bekannt, man vermute, sie wurden zu ihren Familien gebracht. „Gut wird es ihnen dort nicht ergehen“, schließt Erös.
Infokasten: Der Experte
Bundeswehr-Karriere: Der in Mintraching bei Regensburg lebende Erös hat eine Karriere als Bundeswehrsoldat absolviert. Er studierte nach ersten Dienstjahren beim Bund Ende der 60er, Anfang der 70er Jahre Medizin und Politikwissenschaften. Kurzzeitig arbeitete Erös auch als Assistent eines Bundestagsabgeordneten. Zurück beim Bund stieg er zum Oberstarzt auf und war zuletzt Kommandoarzt der Division Spezielle Operationen zwischen 1999 und 2001.
Entwicklungshilfe: Erös nutzte bereits während seiner Dienstzeit Urlaube, um mit internationalen Organisationen Einsätze in Katastrophengebieten zu leisten. Er war unter anderem in Indien, Pakistan, Bangladesch, Ruanda und Osttimor im Einsatz. 1986 ließ er sich vier Jahre lang beurlauben, um als Arzt die Zivilbevölkerung in Afghanistan zu versorgen. 1998 gründete Erös zusammen mit seiner Frau die „Kinderhilfe Afghanistan“ und gründete etwa 30 Schulen.
