Stadt und Arbeitsagentur Regensburg untersagen ausgebildeten Lokführern Dienstantritt

Von Christian Eckl · 3. September 2024 um 17:00

Der Fall zeigt den bürokratischen Wahnsinn hinter dem Ausländerrecht: Zwei Russen und ein Ukrainer sind fertig mit der Ausbildung zum Lokführer. Ausgebildet wurden sie in Regensburg – doch in Regensburg haben sowohl Ausländeramt der Stadt, als auch Arbeitsagentur eine Arbeitserlaubnis verweigert.

Der Fall ist für Sarah Haase unglaublich. „So etwas habe ich noch nie erlebt“, sagt die Regensburger Unternehmerin. Seit Jahren bildet Haase vorwiegend Migranten mit ihrer Firma „Zugkraft Bahnservice GmbH“ zu Lokführern aus – ein Beruf, in dem wie in kaum einem anderen ein riesiger Mangel an Arbeitskräften herrscht. Doch jetzt hat das Ausländeramt der Stadt drei von vier Absolventen die Arbeitsgenehmigung versagt. „Jeder von ihnen ist nach einem anderen Paragrafen behandelt worden“, sagt Haase, die sich im Ausländerrecht auskennt. „Einer hat die Erlaubnis bekommen, drei nicht – das kann doch kein Mensch verstehen, oder?“

„Alle drei Personen sind keine Flüchtlinge, sondern kamen mit Visum in die Bundesrepublik Deutschland, um hier eine Ausbildung zum Triebfahrzeugführer zu absolvieren“, schildert der Regensburger Rechtsanwalt Philipp Pruy. Die Unternehmerin und die drei Betroffenen haben sich an den Fachanwalt für Migrationsrecht gewandt.

Viel Geld vom Staat

Die Ausbildung, sagt Pruy weiter, sei mit hohen staatlichen Subventionen gefördert, um dem Mangel an Lokführern entgegenzuwirken. „Die Ausbildung fand zunächst in Dresden statt, zuletzt nun bei der Zugkraft Bahnservice GmbH in Regensburg“, so Pruy weiter. Nach Abschluss der Ausbildung erhielten die vier Absolventen einen Arbeitsvertrag bei der Zugkraft Bahnservice GmbH. Die Firma beantragte bei der Ausländerbehörde der Stadt Regensburg die Änderung der Aufenthaltserlaubnis mit entsprechender Beschäftigungserlaubnis. Die drei ausgebildeten Lokführer sollten bereits ab 2. September als Triebfahrzeugführer Vollzeit ihren Dienst starten.

Die Ausländerbehörde der Stadt Regensburg hat die Erteilung der Beschäftigungserlaubnis abgelehnt, nachdem die Bundesagentur der Stadt mitgeteilt habe, die Verträge seien nicht genehmigungsfähig, da es sich um eine Zeitarbeitsfirma handelt, schildert der Anwalter. „Dies verwundert insoweit, als dass die Firma Zugkraft Bahnservice GmbH ihr Geschäft deutschlandweit betreibt und diese Verträge auch von jeder anderen Ausländerbehörden außerhalb Regensburgs genehmigt werden“, so der Anwalt.

Wieso dürfen Männer nicht arbeiten?

Doch wieso dürfen die drei Lokführer nun nicht arbeiten? „Es kommt in der Regel nicht oft vor, dass Beschäftigungserlaubnisse trotz vorgewiesener Ausbildung nicht erteilt werden“, sagt eine Sprecherin der Stadt. Zahlen, wie häufig das vorkommt, liegen der Stadt dazu allerdings nicht vor. „Die Beschäftigungserlaubnisse wurden versagt, da die notwendige Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit nicht erteilt wurde“, so die Auskunft des Ausländeramtes. Es handle sich bei der Firma um eine Arbeitnehmerüberlassung. Würden andere Ausländerämter ein solches Arbeitsverhältnis genehmigen, so die Stadt weiter, würden sie angeblich Rechtsbruch begehen.

Dass Lokführer dringend gebraucht werden, bestätigt Robert Brüderlein, Sprecher der Arbeitsagentur. „In Bayern, wie auch in der Oberpfalz, herrscht ein erheblicher Fachkräftemangel im Bereich Fahrzeugführer im Eisenbahnverkehr“, sagt er. In Bayern kämen auf 419 gemeldete Stellen nur 53 Arbeitssuchende, in der Oberpfalz sind es fast 80 ausgeschriebene Stellen für Lokführer, drei Arbeitslose stehen dem gegenüber.

Doch bald werden es sechs Arbeitslose sein, denn Unternehmerin Haase sagt: „Wir haben den drei Betroffenen empfohlen, sich ab morgen arbeitslos zu melden.“ Man habe ihnen noch ein Schreiben mitgegeben, in dem bestätigt wird, dass sie jederzeit ein Arbeitsverhältnis mit der Firma Zugkraft antreten könnten.

Keine Zustimmung der Arbeitsagentur

Die Arbeitsagentur bestätigt auf Anfrage, dass sie die Zustimmung nicht erteilt habe. „Ist eine Zustimmung der Bundesagentur erforderlich, so muss sie diese versagen, wenn Ausländer als Leiharbeiter beschäftigt werden sollen“, sagt Brüderlein. Man habe hier keinerlei Spielraum, sagt der Sprecher.

Dabei schildert Unternehmerin Haase, dass sie in ganz Deutschland auf Grundlage dieses Vertrages Arbeitsgenehmigungen bekommen würde – nur in Regensburg nicht. Dabei ist das Geschäftsmodell ein Gewinn für alle: Die Auszubildenden bekommen 2400 Euro brutto, während sie den Triebfahrzeugschein machen. Nach der Ausbildung haben sie einen sicheren Arbeitsplatz. Die Bahnunternehmen – neben der Deutschen Bahn sind es in Deutschland etwa 70 – bekommen die Fachkräfte, die sie brauchen.

An Bürokratie gescheitert

Während der Ausbildung werden die Migranten in Deutsch unterrichtet. Das Sprachniveau B1 ist das Minimum, damit man in Deutschland eine Lok führen darf. Viele machen aber auch den B2-Schein, sie lernen also die Sprache und das Unternehmen leistet die Integrationsdienste dabei, die den Staat immer weiter überfordern. „Wir haben derzeit insgesamt 65 Triebwagenführer angestellt, 90 Prozent davon sind Migranten“, sagt Haase.

Und die Unternehmerin geht sogar noch weiter: „Vergangenes Jahr haben wir das erste Mal einen Triebwagenfahrer ausgebildet, der während seiner Ausbildung mit seiner Familie im Asylbewerberheim lebt.“ Dort habe sie gesehen, welches Potential an Fachkräften es gebe, aber an welchen bürokratischen Hürden die Integration scheitert.