Ein illegal entsorgter Kinderwagen sorgt in Plankstetten für Ärger

Neben den Altglascontainern in Plankstetten bei Berching im Landkreis Neumarkt entdeckt der Ortssprecher immer wieder illegal abgeladenen Müll. Dorfbewohner sollen nun genauer kontrollieren, wer in der Sportheimstraße verbotenerweise Abfall entsorgt. Das kann für Umweltsünder teuer werden.
Wolfgang Huber ist entsetzt. „Ich weiß nicht, was bei diesen Leuten im Kopf vorgeht“, sagt der Ortssprecher von Plankstetten. Er ärgerte sich in den vergangenen Monaten öfter über Menschen, die illegal Müll neben den Altglascontainern am Sportheim entsorgt haben. Jetzt sorgt ein abgestellter Kinderwagen für Kopfschütteln bei Huber.
80 bis 240 Euro müsste die Person für den illegal gelagerten Kinderwagen blechen. Diese Spanne hat das Bayerische Staatsministerium im Buß- und Verwarnungsgeldkatalog für „Sperrmüll-Einzelstücke kleineren Umfangs“ festgelegt. Darunter zählen unter anderem Radios, Fernsehgeräte, Koffer, Matratzen, Stühle, Kisten, Rasenmäher und Kinderwagen. Der Bußgeldkatalog gilt als Richtlinie für die zuständigen Verwaltungsbehörden.
Das Problem: Müllsünder werden nur selten auf frischer Tat ertappt und können so kaum bestraft werden. In Plankstetten sind die Altglascontainer am Sportheim kaum einsehbar. „Da fühlen sich die Leute, die illegal Müll entsorgen, wohl unbeobachtet“, mutmaßt Huber, der nach eigenen Angaben schon mehrmals Müll, der neben den Container lag, zum Bauhof gebracht hat.
Entsorgung geht auf Kosten der Steuerzahler
Auf dem Wertstoffhof können Berchinger unter anderem ihre alten Fahrräder, Spülmaschinen, Elektrogeräte, Altfette (oder Sperrmüll gegen Gebühr) fachgerecht entsorgen. Dass Müll illegal neben Altglascontainern abgestellt wird, ist in Berching sowie im gesamten Landkreis Neumarkt kein neues Phänomen.
Die Stadt Berching ruft in diesem Zusammenhang alle Bürger dazu auf, Abfall korrekt zu beseitigen. „Wenn einzelne Personen ihren Müll nicht fachgerecht entsorgen, fällt das auf die Allgemeinheit zurück“, heißt es aus dem Rathaus. Denn für die Sauberkeit der städtischen Plätze, auf denen die meisten Altglascontainer stehen, ist die Kommune zuständig. Wenn also Sperrmüll neben Containern liegt, müsse der Bauhof anrücken – auf Kosten der Steuerzahler.
Müll-Brennpunkte im Landkreis Neumarkt unter der Lupe
Die Leerung der Altglas-Iglus dagegen läuft über die dualen Sammelsysteme, wie Roland Hadwiger erklärt. Der Sachgebietsleiter für Abfallwirtschaft am Landratsamt Neumarkt teilt mit, dass im Landkreis die Firma Edenharder Auftragnehmer der dualen Systeme sei und die Altglascontainer leere.
Die Mitarbeiter des Unternehmens nehmen laut Hadwiger zwar auch immer wieder Müll mit, der neben Containern liegt. Aber das sei erstens nicht ihre Aufgabe und zweitens nur in begrenztem Rahmen möglich. Deshalb habe der Landkreis die Entsorgungsfirma zusätzlich beauftragt, an Container-Brennpunkten in Neumarkt regelmäßig zu säubern.
Weil die Auflagen für eine Videoüberwachung an solchen Plätzen sehr streng sind, engagieren die zwei oberbayerischen Kommunen Poing und Ebersberg übrigens Müll-Detektive. Diese überwachen sporadisch neuralgische Punkte und machen dabei Kameraaufnahmen. Schilder an den Containern weisen darauf hin.
Müll-Detektive sind im Landkreis Neumarkt nicht im Einsatz. Deshalb ruft Huber seine Plankstettener auf, wachsam zu sein und künftig genauer zu beobachten, wer an der Sportheimstraße illegal Müll ablädt.
Strafen für Umweltsünder
Richtlinie: Das Bayerische Staatsministerium regelt im Buß- und Verwarnungsgeldkatalog, wie teuer es für Menschen werden kann, wenn sie illegal Müll entsorgen und dabei erwischt und danach angezeigt werden.
Spielraum: Der Katalog gilt als Richtlinie für die zuständigen Verwaltungsbehörden. Je nach Straftat kann eine Verwarnung, eine Geldstrafe oder bei schweren Vergehen auch eine Freiheitsstrafe (vom Gericht) ausgesprochen werden.
Geldstrafen: Wer eine Zigarettenschachtel oder ein Taschentuch nicht wie vorgeschrieben entsorgt, kann mit 20 Euro rechnen. Teurer wird es, wenn man mehr als fünf Kubikmeter Bauschutt illegal ablagert: 1000 bis 5000 Euro.