Barrierefrei ist nicht gleich rollstuhlgerecht: Die schwierige Wohnungssuche einer Neumarkterin

Von Nicole Selendt · 27. August 2024 um 11:00

Es braucht nur wenige Minuten, bis Corinne Schmidt beurteilen kann, ob eine Wohnung wirklich barrierefrei ist oder nicht. Bisher wurde sie auf ihrer Wohnungssuche nur enttäuscht. Denn was auf dem Immobilienmarkt in Neumarkt derzeit angeboten wird, mag nach dem Gesetz barrierefrei sein – aber rollstuhlgerecht ist es damit noch lange nicht.

Und das muss es sein, damit Schmidt nach dem Tod ihres Mannes, der sie bislang gepflegt hatte, wieder ein selbstbestimmtes Leben führen kann. Findet sie nicht bald eine Wohnung, steht nicht nur ihre Gesundheit auf dem Spiel – sondern auch die ihrer Tochter Melissa.

Corinne Schmidt hat im Alter von 37 Jahren drei Schlaganfälle erlitten und sitzt seither im Rollstuhl. Gepflegt hatte sie ihr Mann, bis dieser im Februar 2024 ganz plötzlich verstarb. Die Pflege hat ihre jüngste Tochter Melissa (28) übernommen – und sie ist kurz davor, daran zu zerbrechen. Im Gespräch mit unserem Medienhaus erzählen beide von den Wohnungsbesichtigungen, von denen sie enttäuscht wieder heimgehen mussten, weil viele der Wohnungen zwar barrierefrei seien, sich aber nicht für eine Rollstuhlfahrerin eigneten. Alica Lachmann von der Initiative Wohngewinn mit Sitz in Neumarkt hilft den beiden bei ihrer Suche – doch auch sie stößt an Grenzen.

Wohngewinn ist noch jung

Denn Wohnungen, die mit dem Rollstuhl genutzt werden können, seien in Neumarkt erstens sehr selten und zweitens teuer, berichtet Lachmann. Werde eine entsprechende Wohnung frei, erfahre die noch recht junge Initiative Wohngewinn oft gar nicht davon – weil die Wohnung auf dem Markt oft gleich wieder weg sei.

Davon berichtet auch Immobilienmakler Franz-Josef Kirsch auf Anfrage unseres Medienhauses: „Wenn eine Wohnung auf den Markt kommt, muss man oft schnell sein.“ Eine rollstuhlgerechte Wohnung zunächst Initiativen wie Wohngewinn vorzuschlagen, damit diese vor einer öffentlichen Ausschreibung mit ihren Klienten einen Blick darauf werfen könne, sei grundsätzlich möglich, hänge jedoch immer auch davon ab, ob dies für den jeweiligen Auftraggeber infrage komme, gibt Kirsch zu bedenken.

Lachmann und ihren Mitstreitern würde eine solche Vorgehensweise sehr helfen. Denn noch sei das Netzwerk von Wohngewinn nicht groß genug, die Koordinierungsstelle noch nicht fest genug verankert in den Köpfen derer, die auf dem Immobilienmarkt aktiv sind. Und solange der Wohnungsmarkt so angespannt sei, bleibe es schwierig.

Das große Problem bei der Wohnungssuche für Corinne Schmidt und ihre Tochter ist die Tatsache, dass barrierefrei nicht gleich rollstuhlgerecht ist. Der Gesetzgeber schreibt in der Bayerischen Bauordnung im Paragrafen 48 unter anderem vor, dass bei einem Gebäude mit mehr als zwei Wohnungen die Einheiten eines Geschosses barrierefrei erreichbar und nutzbar sein müssen. Sofern die Oberkante des obersten Geschosses höher als 13 Meter über dem Gelände liegt, müssen mindestens ein Drittel aller Wohnungen barrierefrei sein.

Doch das betrifft nur Neubauten. Bei Bestandsbauten gelten die Anforderungen nicht zwingend, wie die Stadt Neumarkt auf Anfrage schreibt. Hier werde bei Um- oder Anbauten eine Barrierefreiheit nur verlangt, wenn dies technisch möglich und der Aufwand wirtschaftlich zumutbar ist.

Doch was heißt barrierefrei eigentlich? Die Stadtverwaltung schreibt, dass bauliche Anforderungen für Barrierefreiheit in der Norm DIN 18040 geregelt seien. Sie besagen unter anderem breitere Wege, Rampen und Eingangsbereiche, maximale Neigungen, Beleuchtungen, Mindestbreiten und Bewegungs- sowie Wendeflächen in den Fluren und Mindestdurchgangshöhen.

Die Türen sollen bestimmte Breiten, Höhen und Abstände nicht unterschreiten, auf dem Boden dürfen keine Absätze oder Stufen eine Durchfahrt verhindern. Es gibt Vorschriften zu Treppen und Handläufen, Aufzügen, Fenstern samt Griffen, Sanitärgegenständen im Bad und vielem mehr.

Für rollstuhlgerechte Wohnungen gehen die Anforderungen noch einen Schritt weiter. Unter anderem müssen Drücker niedriger angebracht werden, der Hauseingang sollte elektronisch per Knopfdruck geöffnet werden können, die Durchgangs- und Wendeflächen müssen noch größer sein, normale Türen durch Schiebetüren ersetzt werden. Das alles mache den Bau teurer, wie Kirsch erklärt.

Der Wohnungswirtschaft die Errichtung solcher Wohnungen zur Auflage zu machen, sei daher nicht zielführend, meint der Immobilienmakler. Wenn, dann müsse die öffentliche Hand sich der Sache annehmen und in ihren stadteigenen Bauten rollstuhlgerechten Wohnraum realisieren. Die Immobilienmakler Kirsch und Haubner in Neumarkt haben zwischen einem und drei Mal im Monat mit Kunden zu tun, die rollstuhlgerechten Wohnraum benötigen – und auch schon erfolgreich solche Wohnungen vermittelt.

Franz-Josef Kirschs Einschätzung zufolge sei es oft nicht der Rollstuhl an sich, der einer Vermietung im Wege stehe. Es scheitere auch oft wegen anderer Kriterien, zum Beispiel wegen der finanziellen Verhältnisse der Mieter – wenn er auch betont, dass rollstuhlgerechte Wohnungen nicht per se teurer seien als normale Wohnungen. Auch seien Haustiere von Vermietern nicht gern gesehen.

Der Makler erlebt in der Praxis, dass Vermieter sehr oft auch bereit seien, für Mieter mit Rollstuhl Umbauten vorzunehmen oder zu erlauben. Dafür gebe es von der Pflegekasse entsprechende Förderungen.

Für Corinne Schmidt sind das keine guten Nachrichten. Sie hat eine Katze – und auch nicht unbegrenzt Geld zur Verfügung. Denn sie lebt von Erwerbsminderungsrente. Dort, wo sie jetzt wohnt, kann sie nicht bleiben, die Nebenkosten sind zu hoch. Sie kann rund 1000 Euro warm für eine Wohnung aufbringen, jetzt zahlt sie 1400 Euro. In ein Pflegeheim möchte Schmidt nicht – und auch ihre Tochter hat diese Möglichkeit nach dem Tod ihres Vater zunächst abgelehnt.

Melissa Schmidt schläft mit im Haus, kümmert sich um den Haushalt, alle Besorgungen, Fahrten zu Therapien und Arztbesuchen. Ihren Freund, bei dem sie eigentlich wohnt, sieht sie dadurch kaum noch. Aber auch sie sagt: „So geht es nicht weiter.“ Für ihre Mutter nicht – und sie selbst auch nicht: „Ich kann nicht mal um meinen Vater trauern. Ich funktioniere nur. Irgendwann falle ich in ein tiefes Loch“, befürchtet die 28-Jährige.

Wohnung in Aussicht

Derzeit hat Corinne Schmidt eine Wohnung in Aussicht. Dort wären im Bad einige Korrekturen nötig, die der Vermieter bereit wäre, durchzuführen. Die Wohnungen wäre rund 80 Quadratmeter groß. Die Schmidts überlegen noch, ob sie zuschlagen. Denn es wäre mit dem Rollstuhl dort trotzdem immer sehr eng – und Corinne Schmidt soll selbst dort zurechtkommen. Nur mit ambulanter Pflege, ohne die Tochter.

Denn die muss sich jetzt bald um ihre eigene Gesundheit kümmern. Eine Reha in einer Klinik für Psychosomatik hat sie schon bewilligt bekommen. Sie weigert sich aber zu gehen, solange nicht ihre Mutter zur gleichen Zeit auf eine Reha fahren kann – die ebenfalls schon bewilligt ist.

Doch das alles gehe im Behördendschungel so langsam, sagt die Tochter. Anträge, fehlende Unterlagen, Wartezeiten, unterschiedliche Fördertöpfe, unverständliche Regelungen, die alles noch viel schwieriger machen: Melissa Schmidt ist froh, dass sie Alica Lachmann an ihrer Seite hat, die einen besseren Überblick über die Möglichkeiten und Angebote hat.

Weil Wohngewinn an die Offenen Hilfen der Regens Wagner Lauterhofen angegliedert ist, aber dennoch trägerneutral arbeiten kann, stehen zumindest alle Informationen zum Thema Pflege direkt zur Verfügung. Wenn das doch beim Thema Immobilien auch schon so wäre...

Das ist Wohngewinn

Funktion: Wohngewinn ist – wenn auch angesiedelt bei den Offenen Hilfen von Regens Wagner – eine trägerneutrale Beratungs- und Koordinierungsstelle für den Landkreis Neumarkt. Wohngewinn berät, vermittelt und begleitet bei der Suche nach einer – wenn nötig barrierefreien – Wohnung, beim Umzug und beim eigenständigen Wohnen.

Für wen ist Wohngewinn: Die Koordinierungsstelle ist sowohl Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung, als auch für Personen aus dem Immobilienbereich, Entscheider in der Politik der Kommunen und des Landkreises Neumarkt sowie anderer Fachstellen, die in Neumarkt und Umgebung beratend und vermittelnd tätig sind.

Kontakt: Die Geschäftsstelle befindet sich in der Dr.-Schrauth-Straße 11e in Neumarkt, Ansprechpartnerin ist Alica Lachmann unter Tel. (09181) 40627278 oder Mail alica.lachmann@regens-wagner.de. Sie ist erreichbar von Montag bis Freitag von 8.30 bis 11.30 Uhr, Donnerstag von 14.30 bis 17.30 Uhr und nach Vereinbarung.