Falsch verstandene Liebe? Regensburg Hausverwalterin veruntreut 1,3 Millionen Euro

Eine 48-jährige Regensburgerin hat ein Geständnis abgelegt: Sie gab zu, aus falsch verstandener Liebe ihr anvertrauter Rücklagen von Eigentums-Wohnanlagen geplündert zu haben. Die betroffenen Eigentümer fühlen sich derweil von den Behörden unzureichend informiert.
Der Fall sorgte für Aufsehen: Eine 48-jährige Unternehmerin aus Regensburg soll die Rücklagen von zahlreichen Wohnanlagen veruntreut haben. Ende Juli erließ das Regensburger Amtsgericht einen Haftbefehl. Der ist jetzt außer Vollzug gesetzt: Die Beschuldigte hat nach Angaben ihres Rechtsanwalts Michael Haizmann ein „umfassendes, qualifiziertes Geständnis“ abgelegt. Die Unternehmerin muss sich seither zweimal in der Woche bei der Polizei melden. Der Fall, über den die Mediengruppe Bayern bereits berichtet hat, scheint aber noch weitere Verzweigungen aufzuweisen.
Das ist geschehen: Die Regensburgerin war bei insgesamt mindestens zehn Wohneigentümergemeinschaften als Verwalterin tätig. Die Wohnanlagen, die sich auf die Altstadt, aber auch auf beste Lagen im Regensburger Stadtwesten und dem Landkreis Regensburg aufteilen, verfügten jeweils über Rücklagen, die gesetzlich gebildet werden müssen. Alleinige Kontovollmacht hatte die 48-Jährige.
Gefälschte Kontoauszüge
Dass das Geld abgezweigt wurde, stellte einer der Wohneigentümer durch Zufall fest. Der Mitarbeiter eines Regensburger Kreditinstitutes schlug vor, das Geld mit höherer Rendite auf einem Tagesgeldkonto anzulegen. Die 48-Jährige hatte das Geld allerdings bereits transferiert – sie soll gefälschte Belege der Konten vorgelegt haben, doch der Eigentümer merkte das. So kam der Stein wohl ins Rollen. Zunächst bestätigte die Regensburger Staatsanwaltschaft lediglich eine Summe von etwa 700.000 Euro, die verschwunden sein sollen. Doch nach der Einlassung der Hausverwalterin wurde diese Summe nun auf 1,3 Millionen Euro erhöht und im Haftbefehl auch angepasst.
„Wir haben der Staatsanwaltschaft die notwendigen Informationen gegeben, die sie braucht, um an Vermögenswerte zu kommen“, sagte ihr Anwalt Haizmann zur Mediengruppe Bayern. „Unser Fokus liegt auf Schadenswiedergutmachung“, so Haizmann, „weil das eine wesentliche Rolle beim späteren Strafmaß spielt“. Man habe der Staatsanwaltschaft eine Aufstellung übergeben mit den Beträgen, die von den Rückstellungs-Konten der Eigentumswohnanlagen abgebucht wurden.
Keine Auskunft gibt die Staatsanwaltschaft derzeit zu der Frage, wohin das Geld verschwunden sein könnte. Informationen der Mediengruppe Bayern zufolge liegt ein Darlehensvertrag vor, den die Hausverwalterin mit ihrem früheren Lebensgefährten abgeschlossen haben soll. Welche Rolle der Unternehmer aus Ingolstadt spielt, dazu äußert sich die Staatsanwaltschaft auf neuerliche Anfrage nicht mehr. Zuletzt hatte die Ermittlungsbehörde allerdings bestätigt: „Die Gelder sollen großteils an einen Mitbeschuldigten beziehungsweise dessen GmbH transferiert worden sein.“ Einen weiteren Haftbefehl gibt es allerdings bisher nicht. Der Mediengruppe Bayern liegen aber mehrere Abrechnungen vor, die Überweisungen an die Ingolstädter GmbH belegen. Da der Mann aus Südosteuropa stammt, vermuten Eigentümer, dass das Geld auch dorthin transferiert wurde.
Bei so manchem betroffenen Eigentümer herrscht Unmut darüber, dass die Behörden kaum Informationen weitergeben. „Uns hält man mit Infos an der kurzen Leine und ich fühle mich zugegebenermaßen etwas im Stich gelassen“, sagte einer der Eigentümer. Und weiter: „Die Behörden sind dran, ist als Aussage für die Geschädigten nur bedingt zufriedenstellend.“
Tausende Euro im Feuer
Für die Eigentümer stehen jeweils mehrere tausend Euro im Feuer. Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass jeder Eigentümer in einem Mehrfamilienhaus in eine sogenannte Instandhaltungsrücklage einzahlen muss. Sie dient zur langfristigen Erhaltung der Immobilie. Wie hoch der mögliche Schaden für die einzelnen Eigentümer ist, ist derzeit noch nicht klar – Betroffene sprachen bisher von einem mittleren vierstelligen Betrag. Am Ende waren es dann doch weit über eine Million Euro, die in allen Wohnanlagen, die von der Beschuldigten betreut wurden, zusammenkamen. „Immer dann, wenn man fremde Gelder auf Konten hat, über die man verfügen kann, gibt es auch ein Risiko“, sagt dann auch Anwalt Haizmann. „Insbesondere dann, wenn derjenige, der über die Konten verfügen kann, in finanzielle Bedrängnis kommt.“ Hier scheint es falsch verstandene Liebe gewesen zu sein. Übrigens gilt, trotz Geständnis, bis zu einem rechtskräftigen Urteil für die 48-Jährige die Unschuldsvermutung.
Infokasten: Die Gesetzeslage
Gesetz: Das Wohnungseigentumsgesetz sieht keinen Zwang vor, eine Hausverwaltung für eine Eigentumswohnanlage zu bestellen. Prinzipiell können sich die Eigentümer auch selbst um die Verwaltung eines Mehrfamilienhauses kümmern. Möglich sind auch Mischformen, bei denen die Eigentümer bestimmte Aufgaben selbst übernehmen, der bestellte Hausverwalter etwa die komplizierteren Nebenkostenabrechnungen macht.
Zahl: Laut dem Statistischen Bundesamt gibt es mehr als 30.000 professionelle Hausverwaltungen, die Gebäude und Grundstücke betreuen. Die allermeisten verwalten dabei private Wohnanlagen (knapp 25.000), der Rest Gewerbeimmobilien.