Badegäste verhinderten Unglück im Badeweiher bei Neustadt: Aufsichtspflicht verletzt?

Von Jochen Dannenberg · 26. August 2024 um 19:00

Ein vierjähriger Bub wäre am Samstag beinahe im Stadtweiher bei Neustadt (Landkreis Kelheim) ertrunken. Nur weil zwei Badegäste den Buben in seiner hilflosen Lage erkannten, überlebte er. Jetzt ermittelt die Polizei. Es geht um den möglichen Vorwurf der Vernachlässigung der Aufsichtspflicht.

Es waren glückliche Umstände, weshalb der Bub, der aus dem Landkreis Kelheim stammen soll, den Badeunfall überlebt hat. Wie berichtet, trieb der Vierjährige bewusstlos im Wasser des Badesees, als er am Samstag um 18.40 Uhr, einem wunderschönen Sommertag, von Badegästen gefunden wurde.

Zu diesem Zeitpunkt herrschte noch Hochbetrieb am See. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Neustädter DLRG, die ehrenamtlich und unentgeltlich am Wochenende den Wachdienst am See betreiben, hatten bereits „Dienstschluss“. Aber noch immer planschten Besucher im Wasser, schwammen zur Badeinsel, fuhren Tretboot oder hielten sich auf der Liegewiese auf.

Auch der kleine Bub war im Wasser – anscheinend ohne seine Eltern. Wie der Junge nämlich dorthin gekommen ist, ist unklar. Klar ist nur, dass es zufällige Badegäste waren, die die hilflose Lage des Kindes bemerkt hatten. Bei der Polizei heißt es dazu der Vierjährige sei „unbemerkt ins Wasser“ gekommen.

Die Polizei, sagt Kira Krause von der Polizeiinspektion Kelheim, ermittele weiter in dem Fall. Es müsse geprüft werden, ob eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliege. Sollte sich das bestätigen, könnte unter Umständen eine fahrlässige Körperverletzung geprüft werden.

Auf eigenes Risiko

Die Wiederbelebung durch die Badegäste war erfolgreich. Nach zwei Minuten soll der Bub die Augen wieder aufgeschlagen haben. „Die Ersthelfer haben anscheinend alles richtig gemacht“, sagt Stefan Wagner, Stadtrat und Rettungssanitäter aus Neustadt a.d. Donau. Er sagt: „Sie haben sich sogar an den Defibrillator, der am See montiert ist, erinnert und hergeholt.“ Im Einsatz vor Ort waren übrigens aufgrund der zahlreichen Einsätze am Samstag Kräfte des Roten Kreuzes aus Rottenburg, die Unterstützungsgruppe aus Neustadt a.d. Donau, ein Notarzt und ein Rettungshubschrauber. Mit dem Hubschrauber wurde der Bub nach der Erstversorgung zur weiteren Untersuchung in eine Kinderklinik geflogen.

Unterdessen warnen Fachleute vor den Risiken, die sich mit einem Bad in einem Naturweiher verbinden. So stellt Markus Weigl, Vorsitzender der Neustädter DLRG, fest: „Der Wachdienst ist freiwillig, wir haben keinen offiziellen Auftrag. Um 18 Uhr war am Samstag für die Kameraden Feierabend.“ Weil die Rettungsschwimmer damit nicht permanent vor Ort sind, rät Weigl bei Kindern zu großer Vorsicht. Gerade kleine Kinder sollten Auftriebsmittel tragen, um sich über Wasser zu halten. Von Schwimmringen und Schwimmtieren rät der DLRG-Vorsitzende ab. Sie verhindern nicht, dass die Kinder doch mit dem Kopf unter Wasser geraten und ertrinken können.

Bürgermeister Thomas Memmel sagt, dass sich der Bereich des Sees, an dem gebadet werden darf, im Eigentum der Stadt befindet. Das bedeute jedoch nicht, dass es sich um eine Anlage wie ein Freibad, beispielsweise in Geibenstetten, handele.

Die entscheidenden Unterschiede zu einem Freibad: „Die Badestelle am Stadtweiher ist für jedermann frei zugänglich, es wird kein Eintritt erhoben.“ Und es gibt auch keinen Zaun. Deshalb hat die Stadt eine Tafel auf dem Weg vom Parkplatz zur Liegewiese am Stadtweiher aufgestellt, in der Rechte und Pflichten der Besucher beschrieben werden.

15 Jahre nichts passiert

Darin wird auch erklärt, dass das Baden im See auf eigenes Risiko erfolgt. In Paragraf 6 der Verordnung heißt es deutlich: „Die Benutzung des Badesees erfolgt zu jeder Zeit auf eigenen Gefahr.“ Der Bürgermeister betont; „Damit sind wir unseren Pflichten nachgekommen.“

Weiter sagt Thomas Memmel, die Stadt habe sich vor zwei Jahren zur Sicherheit am Stadtweiher von einem Fachmann beraten lassen“ Es sei ein Gutachten erstellt worden. Das Ergebnis sei eindeutig gewesen. „Es gibt keinen größeren Handlungsbedarf.“

„Man muss froh sein, dass der Bub wiederbelebt worden ist und Leute, die ihn zufällig gesehen haben, geholfen haben“, sagt schließlich Adolf Stey. Seit 15 Jahren betreibt er mit seiner Familie den Kiosk und die kleine Bar am See. Noch nie ist jemand zu Tode gekommen, hat er unlängst noch gegenüber dieser Zeitung gesagt. Am vorigen Wochenende wäre dies beinahe zum ersten Mal geschehen.

Eine Hinweistafel am Zugang vom Parkplatz zur Liegewiese am See erklärt die Rechte und Pflichten der Badegäste. Foto: Dannenberg
Die Badeinsel ist eine der Attraktionen am Weiher. Viele Badegäste schwimmen hin, um von der Plattform ins Wasser zu springen. Foto: Dannenberg