Wo endet der Übungsplatz der Bundeswehr: Streit um Verbotsschilder in Cham

Von Christoph Klöckner · 13. August 2024 um 19:00

Die Bundeswehr muss üben – heute wohl mehr denn je. Dafür gibt es Standortübungsplätze. Einer davon ist an der B22 bei Pemfling/Waffenbrunn (Landkreis Cham).

Betreten-verboten-Schilder am Gelände wie auch an Zufahrtsstraße weisen darauf hin und machen klar, dass für Spaziergänger, Radfahrer oder Schwammerlsucher hier Schluss ist. Doch ist das rechtens? Einige Bürger fragen sich das und sehen eigene Rechte beschnitten.

Einer davon ist Claus Scheidl aus Waffenbrunn. Er wie einige andere, die sich in einer Whats-App-Gruppe zusammengetan haben, sind der Meinung, dass sich die Bundeswehr hier zu breit macht – auch wenn die Gruppe grundsätzlich nichts gegen das Militär und den Übungsplatz hat – Scheidls Vater war selbst Berufssoldat. Es gehe mehr um eigene Wegerechte, die ihnen wichtig sind, und auch Reaktionen auf Begegnungen, wenn man hinter den Verbotsschild auf übende Soldaten trifft.

Verbotsschild zugeklebt

Ein Schild hatten sie dabei zwischenzeitlich ins Visier genommen, dass für sie komplett ungerechtfertigte Durchgangs- und Durchfahrtsverbote anordnet. Das steht direkt an der B22, wo auch ein Hinweisschild Richtung Standortübungsplatz weist, etwa 1,3 Kilometer vor dem eigentlichen Übungsgelände, an einer Zufahrtsstraße.

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Scheidl monierte auch in der Nordgaukaserne in Cham, dass an allen anderen Zufahrten lediglich „Befahren mit motorisierten Fahrzeugen verboten“-Schilder ständen, hier jedoch jedes Betreten verboten sei, obwohl das Schild weit außerhalb des Übungsplatzes liege. Zudem hatte er geklagt, dass bei mehreren Bürgerbegegnung von Seiten der Soldaten ein rabiater Ton angeschlagen, mit Anzeige oder gar mit Festnahme gedroht worden sei. Dieser Ton habe bei Bürgern für Unmut gesorgt, so Claus Scheidl.

Er selbst hatte eine Anzeige wegen Sachbeschädigung dafür bekommen, da er das kritisierte Schild an der B22 2023 kurzerhand zugeklebt hatte – „in Absprache mit einigen Bürgern“, wie er sagt – mit einem Aufkleber, auf dem die Begründung für die Aktion, sowie sein Name und seine Telefonnummer stand. Es sei also einfach gewesen, ihn eben anzurufen, statt gleich eine Anzeige bei der Polizei zu starten.

Scheidl hatte einen deswegen erlassenen Bußgeldbescheid über 3000 Euro abgelehnt, kurz vor der Verhandlung am Amtsgericht Cham den Aufkleber jedoch entfernt, so dass das Verfahren eingestellt wurde. Dennoch sehe er sich hier im Recht und in seinen verfassungsmäßigen Rechten beschnitten, sagte Scheidl auf Nachfrage. Das Betretungsverbot an dieser Stelle sei unverhältnismäßig, da der Übungsplatz weit weg sei – das sei nicht rechtens und gegen die Verfassung. Wenn keiner etwas dazu sage, nehme sich die Bundeswehr immer mehr heraus, ist er der Meinung.

Um die Sache zu klären, war er jetzt vom Stellvertretenden Kommandeur der Chamer Kaserne, Oberst Klaus-Peter Berger, zum Gespräch eingeladen worden. Doch trotz des miteinander Redens – so richtig verstanden haben sich beide Seiten wohl nicht. Denn zu einem der Hauptpunkte, den Claus Scheidl moniert hat, dem Verbotsschild an der B22, hat er in einem Protokoll zum Gespräch anderes festgehalten, als der Oberst zugesagt hatte.

Es sei eben nicht akzeptiert worden, wie es Scheidl darstelle, dass ein Fuß- und Radweg, der aus der anderen Richtung auf dem Zubringer zum Standortübungsplatz mündet, von Zivilpersonen als Weg von Waffenbrunn nach Pemfling genutzt werden dürfe, da der Weg angeblich außerhalb des Übungsplatzes sei und man daher alle Rechte dazu habe. „Auch diese Straße gehört zum Übungsplatz, dem Bund und zur Bundeswehr. Daher gilt auch hier das Befahrungs- und Betretungsverbot!“, machte Berger jetzt im Gespräch klar. Wobei er das Durchfahrts- und Durchgangsverbot aktuell noch einmal prüfen lasse, ob das Schild in dieser Form dort so passe. Er habe auch bei den Gemeinden Pemfling und Waffenbrunn nachgefragt, ob es Klagen zum Übungsplatz oder den Schildern gebe. Beides sei verneint worden: „Es gab dort keine Beschwerden!“

Das Betretungsverbot sei keine Willkür der Bundeswehr, sondern es gehe hier um den Schutz der Bevölkerung. Es drohten hier Gefahren durch Fahrzeuge, Soldatenübungen, verlorene Munition oder gar Beschuss mit Manövermunition. „Die Betretungsverbote sind aus einem Schutzgedanken heraus geboren worden“, so der Oberst. Das habe Claus Scheidl zur Kenntnis genommen und nach seiner Erinnerung auch so akzeptiert, sagte Berger.

Er habe Scheidl auch gebeten, in dem beklagten, rabiaten Vorgehen von Soldaten gegenüber Bürgern Ross und Reiter zu nennen, also das genaue Datum, eventuell Namen, Fahrzeugkennzeichen oder ähnliches mitzuteilen, um dem nachzugehen. Denn jede Übung sei hier genehmigt. Doch seien nur wage Angaben zu drei Vorgängen von ihm möglich gewesen.

Höflich vom Ort verweisen

Die Soldaten seien angehalten, Zivilpersonen höflich, aber bestimmt des Platzes zu verweisen, sagte Berger. „Wenn ich solche Bedrohungsszenarien, wie von ihm geschildert, höre, krieg ich große Ohren“, so der Stellvertretende Kommandeur: „So etwas darf nicht passieren!“ Vorrübergehende Festnahmen durch Soldaten seien überhaupt nicht möglich.

Im Zusammenhang mit dem Abkleben des Schildes und der Anzeige, die von der Bundeswehr „gegen Unbekannt“ gestellt worden sei, wies Berger darauf hin, dass es nicht das erste Mal gewesen sei, dass ein Schild abgeklebt wurde. Da es eine Wiederholungstat gewesen sei und weil Folie benutzt wurde, die nicht ohne weiteres vom Schild entfernbar sei, habe man die Anzeige gestellt. „Der Name oder die Telefonnummer auf dem Schild genügen nicht, um dem nachzugehen“, so der Offizier, solche Angaben könnten ja auch falsch sein.

Daran stören sich Bürger: am Betretungs- und Duchfahrtsverbot gleich bei der B 22, obwohl der Standortübungsplatz noch weit entfernt ist. Foto: Klöckner