Mann soll seiner Ex einen Daumen verdreht haben: Doch wie zuverlässig ist die Aussage der Frau?

Die Frau zittert an den Füßen. Tränen stehen in ihren Augen. Nur gut zwei Meter entfernt sitzt auf der Anklagebank des Amtsgerichts Neumarkt ihr Ex-Freund. Doch ist die 29-Jährige wirklich eine verlässliche Zeugin? Sie hatte zwei abweichende Aussagen zum Vorfall geliefert. Warum der Richter ihr dennoch glaubte.
Schon bevor Richter Würth die Verhandlung eröffnet, ist Schniefen aus dem Zuschauerrängen zu hören. Die 29-Jährige wartet auf den Prozessbeginn – und den wegen vorsätzlicher Körperverletzung angeklagten 36-Jährigen. Der kommt aus einem Nürnberger Gefängnis mit Fußfesseln und begleitet von zwei Polizisten in den Gerichtssaal. Die 29-Jährige hält sich die Hand seitlich an die Augen, um den Mann nicht sehen zu müssen, mit dem sie einst liiert war.
Endgültig zerbrochen war die Beziehung im März, als beide heftig stritten. Auslöser war ein Mietvertrag, den die 29-Jährige unterschrieben hatte – gegen den Willen des Mannes.
Fotos der Neumarkter Polizei zeigen Verletzung
Darüber soll es erst zu einem Streit mit Worten gekommen sein. Als ihr damaliger Freund ihr das Handy weggenommen habe, hätten sie sich gegenseitig geschubst, sagt die 29-Jährige aus. Der Streit sei durch die ganze Wohnung bis in die Garage gegangen. Als das Handy zu Boden gefallen sei, kam es zu einem Gerangel. Der 36-Jährige habe ihre rechte Hand gepackt und den Daumen nach hinten gedreht. Fotos der Polizei zeigen einen geschwollenen Daumen. Die 29-Jährige berichtet von Schmerzen.
„Aus gegebenen Anlass sage ich Ihnen: Wenn Sie nicht die Wahrheit sagen, gibt es Probleme“, sagt Würth eindringlich zur Frau. Besagter Anlass ist eine zweite Aussage, die die 29-Jährige im Sommer bei der Polizei gemacht hat. Darin erklärte sie, dass der 36-Jährige sie nicht vorsätzlich verletzt habe, sondern sie sich unglücklicherweise während des Gerangels verletzt habe. „Ich bin noch nie so offensichtlich angelogen worden“, sagt der Polizist, der die zweite Aussage aufgenommen hat. Er hatte damals den Eindruck, dass die Frau damals unter dem Eindruck des Prozesstermins bei Gericht sich nicht dem Stress aussetzen wollte. „Ich wollte vermeiden, was jetzt alles passiert“, bestätigt die Frau diesen Eindruck.
Verteidiger fordert vor Neumarkter Gericht Freispruch
Für den Verteidiger des 36-Jährigen steht fest, dass die Frau keine verlässliche Zeugin ist. Er plädiert für einen Freispruch. Die Staatsanwältin sieht das anders. Weil der mehrfach vorbestrafte Mann zur Tatzeit unter Bewährung stand, beantragt sie sechs Monate Haft ohne Bewährung. Der Richter bleibt im Urteil einen Monat darunter. Würth: „Die Zeugin hat heute die Wahrheit gesagt“.