Hitzige Autofahrt auf der B299: Überholmanöver wird für 26-Jährigen teuer

Von Anika Ferko · 7. August 2024 um 17:00

Auf der Straße geht es oft rau zu. Doch ein aufdringliches Überholmanöver auf der B299 Richtung Neumarkt brachte einen 26-Jährigen nun auf die Anklagebank. Seine erste Entschuldigung hat ihm der Richter nicht ganz abgekauft.

Am 12. Februar dieses Jahres soll es zu einem „wechselseitigen Überholmanöver“ gekommen sein, beschrieb der Staatsanwalt. Die Beteiligten: der Angeklagte, tätig als Automobilkaufmann, und ein 58-Jähriger – beide aus dem Landkreis Neumarkt. Wegen Gefährdung des Straßenverkehrs landete der Angeklagte nun vor Gericht.

Gegen 19 Uhr soll der Angeklagte den Autofahrer auf der Höhe Greißelbach überholt haben – jedoch über den rechten Einfädelungsstreifen. Anschließend sei der 26-Jährige wieder vor dem Berchinger eingeschert, schilderte der 58-Jährige. Er habe deshalb stark abbremsen müssen. „Ich weiß nicht, ob er in seinem Stolz verletzt war“, sagte der Zeuge schulterzuckend. Zuvor hätten sich beide Beteiligten auf der B299 in Richtung Neumarkt bereits gegenseitig überholt. Auch der Berchinger habe, so erzählte er, anfangs die Lichthupe betätigt.

Angeklagter: „Ich wollte ihn auch nicht maßregeln“

Im Namen des Angeklagten räumte der Verteidiger Markus Meier die Vorwürfe ein. Der Angeklagte betonte zudem: „Von mir persönlich war es keine Boshaftigkeit, ich wollte ihn auch nicht maßregeln.“

Würth blickte zum Zeugen: „Haben Sie schon mal jemanden angezeigt?“ Der 58-Jährige verneinte und erklärte, er arbeite seit Jahren als Lastkraftwagenfahrer und habe einiges erlebt. „Ich hätte es auf sich beruhen lassen können.“ Doch die Situation sei ihm zu viel gewesen – deshalb die Anzeige.

Seit Anfang Juli sei der Führerschein des Angeklagten bereits eingezogen. Arbeitsbedingt sei er auf diesen jedoch angewiesen. Als er erneut die Gelegenheit bekam, sich zu entschuldigen, erklärte er: „Es tut mir leid. Es war eine einmalige Sache. Ich habe aus meinen Fehlern in den letzten zwei Monaten gelernt.“

Richter Würth richtete mahnende Worte an den Angeklagten

Der Staatsanwalt beantragte eine Geldstrafe in Höhe von 3600 Euro, zudem das Entziehen der Fahrerlaubnis und eine Sperre für weitere sechs Monate. Der Verteidiger schloss sich der Staatsanwaltschaft an und sah eine Geldstrafe von 3600Euro und für ein Fahrverbot von zwei Monaten für angemessen.

Das Urteil des Richters Würth: fünf Monate Fahrverbot und eine Geldstrafe in Höhe von 3600 Euro.

Er rechnete dem Angeklagten an, dass er gestanden und sich entschuldigt hatte. Zudem sei niemand zu Schaden gekommen und der Angeklagte sei nicht vorbestraft. „Sorgen Sie dafür, dass nicht noch mal etwas vorkommt, sonst sieht es schlecht aus.“