Mitbewohner mit Flip Flops attackiert: Großer Aufwand vor dem Amtsgericht Neumarkt

Zugegeben, aus Sicht eines neutralen Beobachters mag diese Gerichtsverhandlung in Neumarkt recht unterhaltsam gewesen sein. Dass hierfür allerdings drei Zeugen vernommen werden mussten und zwei Dolmetscherinnen anwesend waren, ist weniger amüsant.
Besonders dann nicht, wenn man die Schwere der Straftat in Relation setzt: Notwendig geworden war dieser Aufwand, weil die Angeklagte Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt hatte. Eine Irakerin hatte im September in der Unterkunft für Asylbewerber offenbar die Nerven verloren und einen 16-jährigen weißrussischen Mitbewohner attackiert und mit ihren Flip Flops beworfen.
Angeklagte bestreitet die Tat
Der Junge erlitt Kratzer an der Stirn, ebenso wie seine Schwester, die ihren kleinen Bruder „retten“ wollte. „Das stimmt nicht“, sagte die Angeklagte, nachdem Staatsanwalt Benedikt Neumayer die Anklage verlesen hatte. Die Mitbewohner seien laut gewesen, sie und ihr kleiner Sohn hätten aber schlafen wollen.
Nach zweimaligem Ermahnen sei es zur Auseinandersetzung gekommen. Der Junge habe sie am Gesäß gepackt und sie habe sich gewehrt. Dass die beiden Kratzer hatten, komme daher, dass sie sich gegenseitig gekratzt hätten.
Angeklagte zweifelt das Protokoll der Polizei an
Für das zerrissene T-Shirt und die Kette hatte sie keine Erklärung. Ebenso bezweifelte sie, dass es ein unterschriebenes Polizeiprotokoll gebe, obwohl es Richter Rainer Würth vorlag. Von dem Lärm in der Unterkunft aufgeschreckt, eilte eine weitere Mitbewohnerin zu Hilfe und sah noch, wie die Flip Flops an ihr vorbeisegelten.
Die hatte sich die wütende Irakerin von den Füßen gerissen und geworfen. Würth legte der Angeklagten nahe, den Einspruch gegen den Strafbefehl zurück zu nehmen. Ansonsten sei davon auszugehen, dass die Strafe höher ausfallen werde. „Ich bin allein, die sind zu dritt“, sagte die Angeklagte achselzuckend und stimmte zu. So blieb es bei einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je 70 Euro.