Streit um Überwachungskamera in Berg: Anwohner fühlen sich beobachtet

Von Peter Romir · 9. August 2024 um 05:00

Eine Reihe von Überwachungskameras in einem privaten Garten sorgt für Zoff in einem Ortsteil von Berg (Landkreis Neumarkt): Anwohner mutmaßen, dass der Besitzer damit Aufnahmen der nahe gelegenen Bushaltestelle macht.

Die Anlage mit mehreren Kameras steht in einem privaten Garten hinter einer dichten Hecke, ist aber von der Bushaltestelle aus gut sichtbar. Die Anwohner wollen auch beobachtet haben, dass die Kameras beweglich sind und somit ihr Sichtfeld ändern können. Dadurch könnten Menschen, die auf den Bus warten, im Blick der Kamera sein.

„Alles Unsinn“, sagt der Besitzer. Es seien „Panoramakameras, welche die traumhafte Landschaft aufnehmen“. Tatsächlich liegt der Ort an einem malerischen Hang. Für den Laien auf der Straße lässt sich nicht erkennen, ob die Linsen der Kameras das Panorama im Blick haben oder die Bushaltestelle davor. Auch lässt sich nicht abschätzen, was mit den Bildern geschieht: Überträgt die Kamera nur live oder zeichnet sie auch auf?

Polizeieinsatz im Ort

Die Stimmung im Ort ist jedenfalls schon seit längerem gereizt. Beide Parteien berichten von wiederholten Belästigungen. „Es kommt in unregelmäßigen Abständen immer wieder zu Polizeieinsätzen wegen Unstimmigkeiten im nachbarschaftlichen Umfeld“, sagt Polizeisprecher Martin Meier von der PI Neumarkt. Bergs Bürgermeister Peter Bergler versucht die Situation zu entschärfen: „Es sollte doch das Prinzip gelten: Leben und leben lassen“, sagt er. „Und vielleicht sind die Kameras ja gar nicht eingeschaltet.“

Ist filmen erlaubt?

Das spielt keine Rolle, sagt Rechtsanwalt Geedo Paprotta. „Man darf keine Bereiche außerhalb seines eigenen Grundstücks filmen – und man darf noch nicht einmal so tun.“ Selbst Kamera-Attrappen, welche Einbrecher abschrecken sollen, seien laut Paprotta nicht zulässig, wenn sie den Anschein erwecken ein öffentliches Gelände zu filmen: „Allein das Gefühl, ich könnte gefilmt werden, ist ein Eingriff in meine Privatrechte.“ Freilich gebe es Ausnahmen: Etwa bei Großveranstaltungen oder Naturkatastrophen, bei denen Kameras zum Schutz eingesetzt werden: „Dann muss aber immer ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass hier gefilmt wird.“

Tausende von Beschwerden

Fälle wie der in Berg sind keine Seltenheit: Von den über 5500 schriftlichen Beschwerden, die 2023 beim Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht (LDA) eingegangen waren, machen Streitigkeiten über Videoüberwachung mit 22 Prozent den größten Teil aus – noch vor Beschwerden über Datenschutzverletzungen im Internet.„Es kommt oft vor, dass jemand eine Videokamera zur Überwachung seines Grundstücks aufstellt – und dabei die Straße oder den Garten des Nachbarn mit im Bild hat“, sagt LDA-Sprecherin Carolin Loy. Falls so ein Verdacht besteht, können die Betroffenen auf der Internetseite des LDA Beschwerde einreichen, woraufhin die Datenschützer mit dem Kamerabesitzer Kontakt aufnehmen.

Bußgelder und Verwarnungen

Oft hilft das, die Situation zu entschärfen: „In vielen Fällen reicht es schon, dass wir tätig werden und die Betreiber anschreiben“, sagt Loy. „Viele bauen dann ihre Kameras freiwillig ab.“ Wenn nicht kann es zu einer unangekündigten Prüfung kommen. Wenn dabei eine Datenschutzverletzung festgestellt wird, kann es, je nach Dauer und Schwere des Verstoßes, zu einer Verwarnung oder einem einem Bußgeld in dreistelliger Höhe kommen.

Videoüberwachung – das ist erlaubt

Grundstücke: Das eigene Grundstück zu filmen ist erlaubt. Sobald die Kamera aber den öffentlichen Raum erfasst können Grundrechte anderer Menschen betroffen sein. Der Schutz des Eigentums reicht nicht als Begründung aus, um öffentliche Bereiche oder Privatbereiche anderer Personen zu filmen.

Fahrzeuge: Kameras in Autos („Dashcams“), die Unfälle dokumentieren sollen, sind nur dann zulässig, wenn sie nicht permanent filmen, sondern nur in bestimmten Situationen und die Aufnahmen nur kurz gespeichert werden. Mountainbiker dürfen Abfahrten filmen, so lange keine anderen Personen erkennbar sind.

Berechtigtes Interesse: Erlaubt sind Kameras im Kassenbereich von Supermärkten und in Schwimmbädern, solange sie der Sicherheit dienen und die Daten nicht dauerhaft gespeichert werden, sowie im Müllcontainerbereich eines Mehrfamilienhauses. Es muss allerdings stets ein Hinweisschild angebracht sein.

Beschwerde: Wer glaubt durch Videoüberwachung in seinem Datenschutzrecht verletzt worden zu sein, kann das Landesamt für Datenschutzaufsicht (LDA) unter lda.bayern.de/beschwerde kontaktieren. Anzeigen bei der Polizei dauern dagegen länger, da diese auch an das LDA weitergegeben werden.

Weil sie in Sichtweite der Haltestelle ist, sorgt diese Kamera-Anlage für Auseinandersetzungen.