Regensburger Bürger klagt Auskunft ein: Spricht die Stadt jetzt?

Michael Straßburger will wissen, wie viel Miete die Stadt Regensburg für den ehemaligen Sarik-Laden am Kassiansplatz zahlte. Und das Verwaltungsgericht Regensburg urteilte: Die Stadt muss ihm Auskunft geben.
Wie viel Miete die Stadt für den früheren Sarik-Laden am Kassiansplatz gezahlt hat, interessiert wohl einige. Ist doch stadtbekannt, dass der Feinkosthändler unter anderem wegen der hohen Miete auszog, bevor die Stadt ihren Raum für Engagement einrichtete. Der Regensburger Michael Straßburger (38) hat die Stadt auf Auskunft zur Miethöhe verklagt – und jetzt vor dem Verwaltungsgericht Regensburg Recht bekommen.
Straßburger, der sich als Softwareingenieur und Aktivist vorstellt, stützte sich bei seiner Klage auf die Informationsfreiheitssatzung der Stadt von 2011. Im September 2022 hatte er auf dieser Grundlage Informationen zu der Anmietung der Immobilie beantragt. Er sagt: „Natürlich habe ich ein großes Interesse, transparent zu sehen, wie Steuergelder verwendet werden.“ Vorrangig allerdings gehe es ihm „um die Bürgerrechte“.
Die Stadt dagegen argumentiert: Da es sich um einen privatrechtlichen Mietvertrag handle, dürfe zu Inhalten keine Auskunft erteilt werden. Der Mietzins sei ein grundrechtlich geschütztes Betriebs- und Geschäftsgeheimnis. Werde es bekannt, sei nicht auszuschließen, dass das für den Vermieter „bei zukünftigen Verhandlungen oder im Wettbewerb nachteilig sein könnte“, so gibt das Urteil die Position der Stadt wieder. Auch bestehe die Gefahr, dass die Information „zu Lasten der Stadtkasse ausgenutzt“ werde. Der Vermieter selbst hatte dem Gericht geschrieben, es sei zu erwarten, „dass Mietinteressenten nach Kenntnis der mit der Beklagten vereinbarten Bedingungen und Konditionen – welche sich nicht mit dem aktuellen Verhandlungsstand decken würden – ihr Interesse zurückziehen würden“. Er ist aktuell auf Mietersuche, der Vertrag mit der Stadt endete zum 31. Juli.
Öffentliches Interesse überwiegt
Aus Sicht des Gerichts allerdings überwiegt hier das öffentliche Interesse das private. Zwar sei nicht auszuschließen, dass dadurch die Auskunft die Position des Vermieters bei Vertragsverhandlungen „gegebenenfalls auch negativ beeinflusst wird“. „Dies allein führt allerdings nicht dazu, dass die Höhe des Mietzinses als schützenswertes Betriebsgeheimnis anzusehen wäre.“ Dem Vermieter sei zuzumuten, in Vertragsverhandlungen Gründe für unterschiedliche Konditionen darzulegen, heißt es in den Ausführungen des Gerichts, das sich auf einen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts von 2015 stützt.
Straßburger sagt: „Ich finde das super, dass sich das Gericht auf die Seite der Bürger gestellt hat und das berechtigte Interesse an Transparenz in der Verwaltung bestätigt.“ Auskunft allerdings hat er noch nicht bekommen. Nach wie vor ist ihm nur bekannt, welche Ausgaben die Stadt in ihrem Haushalt für die Anmietung des zunächst zu 90 Prozent von der EU geförderten Raums für Engagement eingeplant hatte: Für die Zeit zwischen Juli 2022 und Juni 2023 waren es 41000 Euro. Den Mietzins gebe die Stadt erst bekannt, wenn das Urteil rechtskräftig sei, sagt Stadtsprecherin Juliane von Roenne-Styra. Noch sei nicht entschieden, ob die Kommune in Berufung geht.