Anwälte der Beschuldigten einer Pflegeeinrichtung in Furth im Wald zu spät informiert

Das Ergebnis einer chemisch-toxikologischen Untersuchung, an einer Leiche, die im Mai in Ränkam (Landkreis Cham) exhumiert wurde, liegt vor. Zwischenzeitlich machte sich bei den Anwälten der Beschuldigten Unmut über die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft breit.
Oberstaatsanwalt Thomas Rauscher bestätigt, dass im Körper des Mannes Spuren des Schmerzmittels Fentanyl gefunden wurden, genauer gesagt, wurde demnach im Hirngewebe des Mannes ein Fentanyl-Abbauprodukt festgestellt. Rauscher schränkt aber gleichzeitig ein, dass das nicht todesursächlich gewesen sein muss. Es bedeutet demnach nur, dass der Verstorbene die Substanz zu irgendeinem Zeitpunkt zu sich genommen hat.
Anwälte üben Kritik
Nicht die Herangehensweise der Staatsanwaltschaft stört zwei der Anwälte, die jeweils einen der drei Beschuldigten vertreten. Vielmehr ist es die Informationspolitik, die ihnen sauer aufgestoßen ist. Philipp Pruy, Anwalt des Beschuldigten Heimleiters, wollte sich zu dem Obduktionsergebnis selbst nicht äußern, auch weil ihm dieses am Donnerstag Morgen noch nicht vorlag.
„Es war nachvollziehbarer Weise ärgerlich, dass ich als Verteidiger über wesentliche Ermittlungsergebnisse nicht durch die Staatsanwaltschaft informiert wurde, sondern diese zuerst der Presse entnehmen musste.“ Gleichwohl habe sich die Staatsanwaltschaft für dieses Versehen mittlerweile entschuldigt und das chemisch-toxikologische Gutachten übersandt. Dieses müsse nun eingehend bewertet werden, so Anwalt Pruy. Auch sein Kollege Jörg Mayer ist über die Informationspolitik erstaunt: „Für die Verteidigung ist das mehr als ärgerlich.“
Fall beschäftigt Justiz seit mehreren Monaten
Oberstaatsanwalt Thomas Rauscher bestätigt auf Nachfrage das Versäumnis ebenfalls: „Ich war tatsächlich davon ausgegangen, dass letzte Woche Akteneinsicht verfügt wurde, was jedoch nach Kontrolle der Akte nicht der Fall war. Er bedauert das Versehen und hat, wie Pruy ja bestätigt, die Ergebnisse inzwischen weitergeleitet. Die Exhumierung steht in Zusammenhang mit einem Fall, der die Justiz seit mehreren Monaten beschäftigt. Zunächst hatte die Staatsanwaltschaft Haftbefehle gegen eine 54-jährige Mitarbeiterin und den 38-jährigen Leiter einer Further Pflegeeinrichtung erwirkt. Eine weitere 50-jährige leitende Angestellte wurde später aufgrund eines Haftbefehls der Staatsanwaltschaft Regensburg ebenfalls in U-Haft genommen. Im Zuge der Ermittlungen gegen die dritte Person wurde bereits vor der Ränkamer Exhumierung eine männliche Leiche exhumiert und auf Spuren von Fentanyl untersucht. Bei ihr konnte das Schmerzmittel nicht nachgewiesen werden. Weil laut Rauscher gegen die drei Personen weiterhin ein hinreichender Tatverdacht besteht, bleiben sie in Untersuchungshaft.
Beschuldigte bleiben in Haft
Ab Ende August werden die Ermittlungsunterlagen dem Gericht vorgelegt, weil sich eine Person dann schon ein halbes Jahr in Untersuchungshaft befindet. „Nach sechs Monaten Untersuchungshaft prüft das Gericht, ob wir ausreichend schnell ermittelt haben“, so der Oberstaatsanwalt zur gängigen Praxis. Ist das der Fall, wird die Untersuchungshaft zunächst um drei weitere Monate verlängert, dann erfolgt die nächste Prüfung.
In der Strafprozessordnung (§ 121) heißt es dazu wörtlich: „Solange kein Urteil ergangen ist, das auf Freiheitsstrafe oder eine freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung erkennt, darf der Vollzug der Untersuchungshaft wegen derselben Tat über sechs Monate hinaus nur aufrechterhalten werden, wenn die besondere Schwierigkeit oder der besondere Umfang der Ermittlungen oder ein anderer wichtiger Grund das Urteil noch nicht zulassen und die Fortdauer der Haft rechtfertigen.“
