Bauer (91) aus dem Landkreis Kelheim muss seine Tiere besser halten

Von Martina Hutzler · 29. Juli 2024 um 19:00

Hunde im zu kleinen Zwinger, durstige Schweine und ein zu finsterer Stall: Mit solchen Missständen hat ein hochbetagtes Geschwisterpaar aus dem Landkreis Kelheim zahlreiche Kontrollen und Auflagen des Veterinäramts auf sich gezogen. Dagegen setzten sich die beiden nun gerichtlich zur Wehr.

Gleich fünf Einzelverfahren wurden dieser Tage zusammengefasst am Verwaltungsgericht Regensburg verhandelt: Das Veterinäramt des Kelheimer Landratsamts hatte nämlich einiges auszusetzen an der Art und Weise, wie ein 91-Jähriger und seine Schwester (87) auf einer ältlichen Hofstelle im Landkreis ihre Hunde, Schweine, Schafe, Enten und Hühner hielten und teils noch halten. Die Behörde verhängte deshalb in den letzten Jahren mehrere tierschutzrechtliche Anordnungen gegen das Geschwisterpaar. Die klagten nun auf Aufhebung der Bescheide. Was, mit Blick auf die protokollierten Umstände auf dem Hof, bei der 4. Kammer unter Vorsitz von Verwaltungsrichter Andreas Fischer auf Verwunderung stieß.

Einen ersten Missstand fand das Veterinäramt auf dem Bauernhof schon im Jahr 2020: ein nicht mal vier Quadratmeter großer Zwinger für einen Hund – mindestens sechs bis acht Quadratmeter müsste er haben, mahnte die Behörde damals an. Erst 2023 gab es eine Nachkontrolle – der Zwinger war unverändert klein. Aber nun drängten sich mit einer Hündin noch etwa sechs Welpen darin. Erneut forderten die Kontrolleure Verbesserungen. Und nahmen ab dann, bei „zahlreichen weiteren Nachkontrollen“ ab Sommer 2023, auch die übrigen Tiere am Hof in den Blick. Wohlweislich.

Wasser kam aus Nachbarort

Denn die phasenweise an die 40 Schweine sowie zwei Dutzend Enten hatten in ihrem – überdies zu dunklen – Stall keine Tränke, um ihren Durst selbst zu stillen: Das Wasser musste jeweils aus dem Nachbarort herangekarrt werden, weil es am Bauernhof selbst kein fließendes Wasser gab. Auf der Koppel mit etwa einem Dutzend Schafen lag bei einer Kontrolle ein Schafskadaver herum, außerdem Müll und Stacheldraht. Die Hundeschar wuchs zwischendurch auf neun an.

Um die Situation der Tiere zu verbessern, erließ das Landratsamt mehrere Anordnungen, verbunden mit der Androhung von Zwangsgeld. So mussten die beiden Senioren die Hunde, bis auf einen, abgeben. Was – nach einigem Hin und Her und einer missglückten Fang-Aktion mit Biss in den Arm – mittlerweile passiert ist, berichtete Amtsveterinär Martin Schmid. Ein Tierschutzverein habe die Hunde übernommen und weitervermittelt.

Im Übrigen forderte die Behörde „überwiegend Dinge, die für jeden Tierhalter eigentlich selbstverständlich sein sollten“, wie es Richter Fischer später in der Urteilsbegründung ausdrückte.

Nämlich, dass Schweine und Enten immer Wasser und genügend Licht zur Verfügung haben, dass der Senior täglich bei seinen Tieren nach dem Rechten sieht, dass kein Müll auf der Koppel liegt. Und dass das Veterinäramt nicht am Betreten des Hofs gehindert wird.

Zwei Kontrollen waren nämlich aus dem Ruder gelaufen: Ein Mal kündigte der heute 91-Jährige „Blutvergießen“ und Suizid an – er kam daraufhin vorübergehend ins Bezirkskrankenhaus. Bei einer weiteren Kontrolle ließ er die Behördenvertreter einfach stehen, und seine Schwester verbot ihnen den Zutritt.

Angesichts dessen ließ die Kammer schon während der Verhandlung durchblicken, dass die Klagen gegen diese Anordnungen wenig aussichtsreich sein würden. Die Behörde sei eh noch moderat vorgegangen, merkte Richter Fischer an. Das sah Rechtsanwalt Klaus Aigner ganz anders.

Anwalt fordert mehr Respekt

Er räumte ein, dass Hof und Leben seiner beiden – im Verfahren nicht anwesenden – Mandanten wohl etwas aus der Zeit gefallen seien. Aber der Bauer halte seit 75 Jahren Tiere: „Das hat er ja wohl nicht 75 Jahre lang falsch gemacht“, und die Schweine hätten auch nicht krank gewirkt. Die beiden Senioren hätten „Respekt vor dem Alter“ verdient – stattdessen habe die gebrechliche Schwester vom Landratsamt sogar eine Strafanzeige wegen Bedrohung erhalten: „Da ist bei mir Schluss“, ärgerte sich Aigner. Richter Fischer gab indes zu bedenken, dass die Vorgaben zum Tierschutz in den letzten Jahren deutlich verschärft wurden.

„Mein Mandant will einfach seine Ruhe haben und mit der Tierhaltung weitermachen, so lange es noch geht“, sagte Aigner namens des Bauern und regte an, dass ihn das Veterinäramt künftig zu den Kontrollbesuchen hinzuziehe, um zu deeskalieren.

So eine Vorab-Info wäre gar nicht rechtens, erwiderte Amtstierarzt Schmid; man habe dem Bauern vor Ort aber immer angeboten, mit dem Kontrollbeginn zu warten, bis sein Anwalt da sei. Dem Anschein gesunder Tiere widersprach Schmid teilweise: Zwei Schweine seien so krank gewesen, dass tierärztliche Behandlung angeordnet wurde. Und bei mehreren „Tränkversuchen“ hätten die Schweine „gierig gesoffen“ – Beweis dafür, dass sie Durst gelitten hatten. Eine Tränke für die Tiere gebe es immer noch nicht, nur einen Futterbarren, „und der war bei der letzten Kontrolle trocken“, schilderte er.

Das Urteil der fünfköpfigen Kammer fiel eindeutig aus: Sie wertete alle Anordnungen des Landratsamts, so weit noch aktuell, als rechtens und wies die Klagen der zwei Geschwister auf Aufhebung der Bescheide zurück. Damit müssen die Kläger auch die Verfahrenskosten tragen.

Die Kammer könne „in keiner Weise“ eine Schikane der Behörde erkennen – „wir haben eher den Eindruck, dass sehr milde vorgegangen wurde, anfangs vielleicht sogar eher zu zögerlich“, sagte Richter Fischer und stellte klar: „Bei tierschutzrechtlichen Verstößen gibt es keinen ,Altersbonus‘. Wer zu alt ist für die Tierhaltung, muss sie aufgeben.“