Saustall im Büro wegen Burnouts: Landwirt zahlt Rechnungen nicht und landet vor Gericht

Von Josef Wittmann · 25. Juni 2024 um 15:00

Betrug warf die Staatsanwältin einem 52-jährigen Landwirt aus dem Landkreis Neumarkt vor. Doch war es wirklich absichtlicher Betrug oder nur Schlamperei bei der Abrechnung, die dem Mann vorzuwerfen ist? Diese Frage hatte das Amtsgericht Neumarkt am Dienstag zu klären.

Im Januar 2023 hatte er für seine 400 Schweine eine neue Entlüftungsanlage für 9000 Euro geordert und wenig später von seinem Maschinenring für mehr als 5000 Euro Güllefässer geliehen, um damit das „Gärsubstrat“ seiner Tiere auf die Felder auszubringen.

Er würde „ganz gerne mal selber“ etwas sagen, fiel der Mann dem Pflichtverteidiger ins Wort. „Das klingt, als hätte ich vorsätzlich zu betrügen versucht.“ In Wahrheit sei er das Opfer seiner Situation geworden. „Meine rechte Hand ist zurück nach Rumänien in Rente gegangen und ich war allein mit den Schweinen und 140 Hektar.“

Zu 3000 Tonnen Gülle seien auch noch wiederholte technische Pannen in der Biogasanlage, persönliche Unfälle und in der Folge sein Burnout gekommen. Seinen einzigen verbliebenen Mitarbeiter habe er entlassen, weil der ihm auf der Nase herumgetanzt sei. Die Post habe er nicht mehr geöffnet, „weil ich depressiv auf der Couch lag“. Rechnungen, Mahnungen und sogar einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss hat sein Stiefsohn, der die Landwirtschaft im Februar 2024 übernommen hatte, erst jetzt gefunden. Die Gläubiger haben dann auch gleich ihr Geld bekommen.

Das Gülle-Verfahren stellte Richter Würth deshalb ein und er glaubte dem Angeklagten auch, dass die Anschaffung der Lüftungsanlage nicht dem eigenen Geldbeutel, sondern dem Wohl der Mastschweine gedient habe. Es handele sich um die mildeste Form des Vorsatzes, „schlicht und einfach eine Schlamperei, die das noch erträgliche Maß überschritten hat. Es war nur die Frage, wann die Karre an die Wand fährt“. Dafür entschied er statt der von der Staatsanwältin geforderten Freiheitsstrafe auf 150 Tagessätze zu je 40 Euro Geldstrafe, also 6000 Euro.