Regensburger Gericht spricht Angeklagten frei: Gerüst voller Kackebeutel ist nicht strafbar

Überraschung im wohl bizarrsten Nachbarschaftsstreit Regensburgs: Ein Burgweintinger stellte im Sommer 2021 an der Grenze zum Grundstück seines Nachbarn ein Gerüst mit Hundekotbeuteln auf – und wurde dafür am Montag vom Landgericht freigesprochen.
Richter Matthias Clausing begründete das Urteil seiner Kammer damit, dass das Gerüst im Kontext eines jahrelangen Streits zu sehen sei. So sei der Angeklagte von seinem Nachbarn kurz zuvor als „Rotlichtbaron“ bezeichnet worden. Das hat den Hintergrund, dass der Angeklagte dem Nachbarn zufolge Wohnungen an Prostituierte vermietete. Das habe er irgendwann herausgefunden, dem Angeklagten gesagt, dass er das nicht gut fände, woraufhin der Streit ins Rollen kam.
Vorläufiger Höhepunkt war dann das Gerüst, an dem Hundekotbeutel baumelten. Diese eigenwillige Installation, so sagte der Angeklagte im Sommer 2021 seinem Nachbarn zufolge, solle daran erinnern, „wie scheiße er ihn finde“. Das, so Richter Clausing, sei mitunter nicht als Beleidigung zu werten. Es sei möglich, dass dies Ausdruck freier Meinungsäußerung sei, was wiederum straffrei ist. Das sei zu Gunsten des Angeklagten anzunehmen. Das Kackbeutel-Gerüst, so Richter Clausing weiter, stelle auch keine Nötigung dar. Dazu müsse ein physischer Zwang von ihm ausgehen. Das sei hier nicht der Fall – gerade weil Polizisten vor Ort keinen Kot rochen.
Nachbar kriegt Bremsspur-Buxen wieder
Im September 2021 behängte der Angeklagte das Gerüst abermals − diesmal mit Unterhosen. Diese waren bräunlich verfärbt, der Nachbar hatte folglich besten Blick auf einige Bremsspuren. Auch dabei handelte es sich in den Augen der Kammer weder um eine Nötigung noch eine Beleidigung, wie Richter Clausing ausführte. Die Unterhosen waren nach der Aktion von der Staatsanwaltschaft eingezogen worden. Die Buxen, so das Urteil der Kammer, bekommt der Angeklagte wieder.
Der Richter betonte allerdings, dass man dem Angeklagten keinen Orden umhängen wolle. Sein Tun sei verwerflich – aber eben nicht strafbar. Das hatte das Amtsgericht in erster Instanz noch ganz anders gesehen: Im Januar 2023 verurteilte es den Burgweintinger zu einer Geldstrafe von 30000 Euro.
Der Fall hatte im Sommer 2021 hohe Wellen geschlagen. Vor laufenden Kameras war der Nachbar in den angrenzenden Garten des Angeklagten gegangen und auf das Gerüst gestiegen. Einzeln schnitt er die Hundekotbeutel herunter und zeigte sich im Anschluss selbst an. Die MZ titelte damals „Selbstjustiz im Kot-Streit“. Es seien wohl die Clint-Eastwood-Jahre seines Lebens, sagte der Nachbar damals zum MZ-Reporter vor Ort.
Nach Freispruch in Regensburg: „Nicht alle Urteile findet man richtig“
Der Nachbar nahm am Montag im Zuschauerraum des Gerichtssaals Platz. Derzeit sei es verhältnismäßig ruhig, sagte er. Seine Familie versuche, sich nicht vom Angeklagten provozieren zu lassen.
Er nehme das Urteil sportlich, sagte er in einer ersten Reaktion nach Prozessende. „Was bleibt mir auch anderes übrig.“ In einem etwas ausführlicheren Statement auf seiner persönlichen Facebook-Seite schrieb er: „Nicht alle Urteile findet man richtig“, heißt es darin. Wichtig sei jedenfalls, dass sein Nachbar in acht Fällen vom Zivilgericht zur Unterlassung verurteilt wurde. Das betreffe unter anderem das Hundekacke- und das Unterhosengerüst. „Wünschen wir dem Richter, dass ihm nie jemand Unterhosen in Kot-Optik vor die Terrasse hängt und er sich dann sagen lassen muss: ‚Das ist vielleicht gar nicht als Beleidigung gemeint‘.“
Der Anwalt des Angeklagten, Aslan Vural, äußerte sich nach dem Prozess in einer kurzen Stellungnahme vor anwesenden Journalisten. Sein Mandant sei heute zu Recht frei gesprochen worden. Das Gericht habe in diesem Nachbarschaftsstreit über den Tellerrand hinausgeblickt und den Gesamtkontext gesehen.
Freude über Urteil
Sein Mandant habe lediglich auf Aktionen seines Nachbarn reagiert. „Nur ein bisschen deutlicher.“ Das Urteil sei folglich richtig. Der Angeklagte selbst hatte sich bislang öffentlich meist zurückgehalten – er reagierte auf mehrere MZ-Anfragen nicht und gab lediglich ein kurzes Fernseh-Interview. Am Montag brach er nach der Urteilsverkündung sein Schweigen und sprach mit Reportern. Er habe auf den Freispruch gehofft, gab er zu Protokoll. Sein Nachbar habe ihn stets als Aggressor hingestellt, dem sei aber nicht so. „Ich werde so lange weitermachen, bis ich mein Recht bekomme.“ Damit dürfte auch nach fünf Jahren das letzte Kapitel in diesem Nachbarschaftsstreit noch nicht geschrieben sein.
