Regensburgs bizarrster Nachbarschaftsstreit: Welche Strafe gibt es für den „Kacke-Christbaum“?

Der wohl bizarrste Nachbarschaftsstreit in Regensburg geht in die nächste Runde. Nun beschäftigt sich das Landgericht mit dem „Kacke-Christbaum“, den ein Anwohner in unmittelbarer Nähe zum Nachbargrundstück platzierte. Wie verhärtet die Fronten sind, wird auch dabei schnell deutlich.
Dass in einer Verhandlung vor dem Landgericht Regensburg beinahe minütlich das Wort „Scheiße“ fällt, kommt wohl eher selten vor. Doch genau um dieses Thema drehte sich eine Berufungsverhandlung, die am Donnerstag unter Vorsitz von Matthias Clausing stattfand – und so sparten die Beteiligen nicht mit Fäkalsprache.
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Hintergrund des Verfahrens, in dem der Angeklagte in erster Instanz vom Regensburger Amtsgericht schuldig gesprochen worden war und im Anschluss Rechtsmittel eingelegt hatte, ist ein bizarrer Nachbarschaftsstreit im Südosten der Stadt, der vor rund drei Jahren bundesweit für Schlagzeilen sorgte. Obwohl der jahrelang schwelende Konflikt zwischen zwei Anwohnern mittlerweile wohl ganze Bücher füllen könnte, drehte sich dieser Prozess um zwei spezielle Aktionen.
Inszenierung an Bau-Gerüst
An einem fünf Meter hohen Bau-Gerüst, das unmittelbar an den Nachbargarten grenzte, hatte der Angeklagte im Sommer 2021 zunächst gefüllte Hundekot-Beutel, später braun verschmierte Unterhosen befestigt. Laut Anklage habe er damit – die Schöpfung mit acht roten Beuteln und einer Lichterkette bezeichnete er selbst als „Kacke-Christbaum“ – zum Ausdruck bringen wollen, wie „scheiße“ er seinen Nachbarn fand.
Schon allein diesen Aspekt wollte der Mann vor Gericht jedoch nicht so stehen lassen. „Es ist richtig, dass ich das mit dem Gerüst getan habe. Allerdings war der Hintergrund dafür nicht, dass ich ihn scheiße finde, sondern dass er sich scheiße verhalten hatte“, führte er aus. Für die „zugegebenermaßen kindische Handlung“ habe es triftige Gründe gegeben.
Keine echten Exkremente
Sein Nachbar habe „ganz böse und üble Dinge“ getan, ihn im Vorfeld in der Nachbarschaft sowie im Internet diffamiert und ihn sogar geschlagen. Wichtig war es ihm allerdings auch, klarzustellen, dass bei den Gerüst-Inszenierungen gar keine echten Exkremente zum Einsatz gekommen seien. „Ich habe Beweise, dass in den Kotbeuteln keine echte Scheiße war. Sie waren gefüllt mit Schokolade und einem Stein“, sagte er. Auch die unansehnlichen Schlüpfer seien nicht ganz so unappetitlich gewesen, wie es im ersten Moment klingen mag. „Da habe ich schön Ritter-Sport-Schokolade draufgeschmiert.“
Sein Nachbar habe im Anschluss die Tatsachen verdreht, unter anderem, indem er in einer medienwirksamen Aktion die Kotbeutel vom Gerüst heruntergeschnitten habe. Dass er dem Urteil des Amtsgerichts zufolge wegen Beleidigung in zwei Fällen eine Gesamtgeldstrafe von insgesamt 30000 Euro zahlen solle, sei nicht verhältnismäßig, argumentierte der Angeklagte.
„Laden Sie mal Gäste ein“
Neben zwei Polizisten war auch sein Nachbar als Zeuge geladen. Auch er holte aus und schilderte die Vorgeschichte des Eklats, in der unter anderem ein an der Grundstücksgrenze platzierter „erbärmlich stinkender“ Eimer mit Hundekot eine große Rolle gespielt habe.
Hinsichtlich des bestückten Gerüstes konnte auch er nicht eindeutig bestätigen, ob Kotbeutel und Unterhosen mit Exkrementen in Berührung gekommen waren. Letztendlich sei dies jedoch nicht entscheidend gewesen. „Laden Sie mal Gäste ein, wenn so etwas neben der Terrasse steht“, sagte er.
Lautstarke Äußerungen
„Das sind keine schönen Ereignisse“, bewertete Richter Clausing den gesamten Nachbarschafts-Streit, in dem sich die beiden Beteiligten auch vor Gericht zu einigen lautstarken Äußerungen hinreißen ließen, recht sachlich, bevor Staatsanwalt und Verteidigung zu den Schlussvorträgen ansetzten.
Während der Rechtsanwalt für seinen Mandanten die Aufhebung des Urteils aus der ersten Instanz und einen Freispruch forderte, da man „den Gesamtkontext“ des Streits betrachten müsse, sprach sich die Staatsanwaltschaft „in diesem Gesamtkomplex Scheiße“ wegen Beleidigung und versuchter Nötigung weiterhin zu einer Geldstrafe aus. Da sich die persönlichen Verhältnisse des Angeklagten zwischenzeitlich geändert hätten, sei diese aber in einem niedrigen Bereich anzusetzen. Angemessen seien 80 Tagessätze zu je 60 Euro.
Das Urteil wird voraussichtlich am 22. Juli fallen.