Die Macht der Emojis: Anwalt erklärt, was die kleinen Bildchen auslösen können

Von Passauer Neue Presse · 21. Juli 2024 um 11:00

Viele von ihnen sehen niedlich aus – doch die kleinen Bildchen, die Menschen tagtäglich über ihre Smartphones verschicken, können alles andere als harmlos sein. Mit der Macht der Emojis beschäftigt sich der Neumarkter Anwalt Geedo Paprotta in seiner aktuellen Ausgabe der Kolumne „Paprottas Paragrafen“.

Wussten sie, dass am 17.Juli der „World-Emoji-Tag war? Auch ich habe an diesem Tag – wie auch an jedem anderen – zahlreiche kleine Grinsegesichter, Herzchen und andere, bisweilen höchst infantil anmutende Bildchen an diverse Textnachrichten angefügt, mit denen ich mittels meines Smartphones meine Familie, Freunde und sogar mein Kanzleiteam zum Kopfschütteln brachte.

3782 Grinsegesichter und Kackehäufchen

Ich schäme mich dafür ganz und gar nicht, denn ich weiß mich in bester Gesellschaft: Der Digitalverband Bitkom hat mittels einer repräsentativen Studie herausgefunden, dass nicht weniger als 81 Prozent der Deutschen ab 16 Jahren regelmäßig solch kleine Bildchen an ihre Textnachrichten anfügen. Dabei ist die „Sprache der Emotionen“ gar nicht so einfach zu entschlüsseln – derzeit befinden sich immerhin laut Bitkom sage und schreibe 3782 Grinsegesichter, Kackehäufchen und Kusslippen in ständigem Gebrauch und führen durchaus bisweilen zu groben Kommunikationspannen.

Wenig missverständlich allerdings war die Bildgebung eines Mannes, der eigentlich zur Bundespolizei wollte. Dann erhielt er allerdings von seinen zukünftigen „Kollegen“ ein Fahrverbot und kommentierte das im Internet mit einem „Mittelfinger“-Emoji.

Außerdem zeigte er „Daumen hoch“ für eine homophobe Karikatur, auf der sich jemand mit der Regenbogenfahne der LGBTQIA+ Bewegung den Allerwertesten (gern übrigens mit dem Pfirsich-Emoji „verwechselt“) abwischt. Das Verwaltungsgericht Aachen bestätigte daraufhin die Entscheidung der Bundespolizei, dem Mann wegen „mangelnder charakterlicher Eignung“ lieber doch keine Uniform anzuziehen. Ob er das mit dem „explodierender Kopf“ Emoji kommentiert hat, weiß ich nicht (Az. 1 L 480/21).

In dubio pro Meinungsfreiheit

Ich persönlich habe ja, wenn ich den wachsenden Hass erlebe, zum Beispiel gegen Frauen, Kinder, Geflohene, Homosexuelle, Juden, behinderte Menschen oder wen sich diese Leute sonst als Opfer aussuchen, immer das „Kotz-Emoji“ im Kopf. Dennoch weiß ich: Gerade weil ich in einer liberalen, freien und offenen Gesellschaft leben will, muss ich auch die bisweilen befremdlichen Ansichten mancher Mitmenschen dulden. Da hatte sich zum Beispiel eine Transfrau auf der Internetplattform „X“ für den Frauenrat stark gemacht. Eine Leserin hatte darunter eine Handvoll Grinsegesichter gesetzt und ihren Kommentar mit dem Hashtag #DuBistEinMann erläutert.

Die betroffene Transfrau wollte aber nicht öffentlich als „Mann“ bezeichnet werden, was verständlich ist. Keine Frau würde das als Kompliment empfinden. Die Frauen stritten sich also vor dem OLG Frankfurt, doch das Gericht entschied „in dubio pro Meinungsfreiheit“ (Az. 16 U 95/23), dass man so etwas in einer öffentlichen Debatte leider hinzunehmen habe.

Für viele Beleidigungen gibt es bislang ja noch gar keine Emojis, deshalb hatte ein Mann seine Arbeitskollegen in einem Facebook-Beitrag einfach bildhaft beschrieben – als „Speckrollen“ und „Klugscheißer“. Der Arbeitgeber hatte darauf wiederum bildhaft reagiert mit „Kündigung“ und darüber hatte das Arbeitsgericht Duisburg schließlich zu befinden.

Das Urteil: Eigentlich rechtfertigt eine derbe Beleidigung einen Rausschmiss schon. Aber vorliegend war das wohl eher eine „Affekthandlung“ und es wurde ja auch nicht namentlich erwähnt, wer hier genau die Speckrolle sei. Da erscheint mir dann doch das „süffisantes Grinsen“ Emoji angebracht (Az. 5 Ca 949/12).

Der Neumarkter Anwalt Geedo Paprotta beschreibt wöchentlich kuriose Gerichtsfälle. Foto: Paprotta