Zehn Monate für Kupferkabel-Dieb: Letzte Chance für Angeklagten mit Drogenproblem

„Führungsaufsicht, Bewährungshelfer, die medbo und Drugstop, alle haben ihn im Auge gehabt und doch hat er eine Straftat begangen.“ Diese ernüchternde Bilanz zog der Verteidiger bei einer Verhandlung am Chamer Amtsgericht unter Vorsitz von Richter Dr. Thomas Strauß gegen seinen Mandanten wegen gewerblichen Diebstahls.
Unter Einbeziehung des letzten Urteils wurde der Mann, der in Teilzeit als Servicekraft arbeitet, zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
Im Juni 2023 gegen 1.30 Uhr soll er mit einem Kumpel in eine Baustelle in Falkenstein eingebrochen sein, um dort Kupfer-Elektrokabel zu klauen. Erwischt worden von der Polizei war nur sein Kompagnon. Einer der beiden Streifenpolizisten, die zu dem Rohbau gerufen worden waren, hatte nur einen Mann davonlaufen sehen, doch sein Kollege hatte auch einen zweiten wahrgenommen. Auch hatten die beiden Beamten nicht gesehen, ob der Rucksack und die Sporttasche, die sie auf den Fluchtwegen fanden, einer der beiden von der Baustelle weggetragen hatte. Doch die Fundstellen waren so offensichtlich, dass sie den beiden zugeschrieben werden konnten.
In der Sporttasche fanden die Beamten Kabelstücke, geschätzte 25 Kilogramm schwer. Im Rucksack waren ein Kabelmesser, eine Metallsäge und Gartenhandschuhe. Ins Blickfeld der Beamten rückte der Angeklagte, weil er in die Wohnung seines Freundes geflohen war und dort seine nasse Kleidung in die Waschmaschine gesteckt hatte.
Die Polizisten waren eigentlich wegen des anderen mutmaßlichen Diebes zur Wohnung gefahren, um dessen Medikamente zu holen. Während der eine Beamte bei dem Festgenommenen im Auto blieb, ging der andere zur Wohnung und läutete. Durch die Glastüre konnte er Licht sehen und hörte zwei Stimmen, wobei öfter das Wort Waschmaschine fiel. Nach ein paar Momenten öffnete die Freundin des Wohnungsinhabers.
Flucht über den Balkon
Der Beamte sah die geöffnete Balkontür und und einen Mann, mit Boxershorts und T-Shirt bekleidet, davonlaufen. Die Frau in der Wohnung sagte, dass dies der nun Angeklagte gewesen sei, der in der Wohnung Schutz suchte.
Bei der Durchsuchung der Kleidung und des Rucksacks tauchten zwei Geldbörsen auf. In der einen war neben dem Ausweis des Angeklagten auch ein Kassenbon eines Baumarkts. Dort waren zwei Tage zuvor eine Metallsäge, ein Messer und Gartenhandschuhe gekauft worden.
Als die Beamten auf der Wache waren, rief der Angeklagte dort an und fragte, warum seine Sachen mitgenommen worden seien. So war klar, dass er kurz nach dem Einbruch in der Wohnung des Freundes war, was auch die Mitbewohnerin ausgesagt hatte. Warum die Kleider so nass waren, ließ sich nicht mehr feststellen. In der Nähe des Tatorts ist ein kleiner Weiher, in den der Flüchtende in der Dunkelheit geraten sein könnte.
Der Verteidiger des Angeklagten gab die Version seines Mandanten wider. Der habe zwar mit seinem Freund den Einbruch geplant, doch sein Kumpel sei dann alleine losgezogen. Als der nicht zurückkam, habe der Angeklagte den Freund gesucht, um ihn von seinem Vorhaben abzubringen. Doch dann habe er bei der Baustelle schon die Polizei gesehen und sei davongelaufen.
Nach den Zeugenaussagen einigten sich Richter und Staatsanwalt, dass die Anklage von einem gewerblichen auf einen einfachen Diebstahl reduziert werden könne, da der Verkauf der Kabelstücke nicht besonders rentabel gewesen wäre.
Dr. Strauß riet dem Verteidiger, noch einmal mit seinem Mandanten zu sprechen, denn er sehe auf jeden Fall eine Mittäterschaft gegeben. Dem schloss sich der Staatsanwalt an. Nach dem rechtlichen Hinweis im Protokoll, dass es sich um einen einfachen Diebstahl handle, räumte der Angeklagte den Tatvorwurf ein“, fasste der Verteidiger das Gespräch zusammen.
Bei der Feststellung der persönlichen Verhältnisse des Angeklagten wurde die ganze Tragik seines Lebens deutlich. Nach der Entlassung aus der Haft wegen Drogendelikten 2017 arbeitete er als Servicekraft, doch während der Coronapandemie hat er den Job verloren. Seit Juni vergangenen Jahres hatte er wieder eine Anstellung mit unterschiedlicher Arbeitszeit. Doch das Drogendilemma und Angstträume beeinträchtigen ihn weiter. Er strebt neben einer Drogen- auch eine Traumatherapie an und hat schon einen Therapieplatz. Allerdings in Hamm in Westfalen. Den möchte er eintauschen gegen einen Platz in Göppingen, wo er sich auch gegen seine Traumata behandeln lassen könne. Vorher müsse er eine Entgiftung machen.
Bei der Strafbemessung taten sich der Staatsanwalt und Richter Strauß nicht leicht, da der Diebstahl während zwei offener Bewährungsfristen und unter Führungsaufsicht erfolgt war. Schon zweimal habe der Angeklagte seine letzte zweite Chance erhalten, stellte der Anklagevertreter fest und plädierte für eine Haftstrafe von zehn Monaten, zusammen mit der letzten Strafe insgesamt elf Monate. Da eine Drogentherapie in Aussicht stehe, könne die Strafe noch einmal zur Bewährung auf vier Jahre ausgesetzt werden. Als Bewährungsauflage werde er die Behandlung nicht fordern, der Impuls dazu müsse vom Angeklagten kommen. 140 Stunden gemeinnützige Arbeit könne dieser allerdings leisten.
Therapie in Aussicht
Der Verteidiger sah die Haftstrafe als zu lang für diese Tat an und fragte, wie sein Mandant die Arbeitsstunden während der Therapie ableisten könne. Der Angeklagte beteuerte: „Ich arbeite daran, dass ich eine Therapie bekomme. Ich will mir helfen lassen.“ Richter Dr. Strauß sprach letztlich eine Haftstrafe von zehn Monaten aus, auf vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt, und 100 Arbeitsstunden, die in neun Monaten geleistet werden können. Es mache einen Unterschied, ob man eine Tafel Schokolade mitgehen lasse oder einen Diebstahl plant, sich Werkzeug beschafft, mitten in der Nacht mit seinem Kumpel auf eine Baustelle geht, um dort Kabel zu stehlen. Die Therapie müsse der Angeklagte auf jeden Fall machen, auch wenn sie in Hamm ist, so der Richter.