Toter durch Böller: Urteil gegen den Mann verhängt, der den Sprengkörper mitgebracht hatte

Von Stefan Weber · 10. Juli 2024 um 05:00

Nach dem tödlichen Unglück in Eschlkam (Landkreis Cham) am Neujahrstag ist nun der Strafbefehl gegen den Mann rechtskräftig, der den Böller mitgebracht hatte – er wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt.

Ein schlichtes Kreuz aus Metall und zahlreiche Kerzen davor erinnern heute in der Wohnsiedlung der Marktgemeinde Eschlkam an das Unglück, bei dem am ersten Tag dieses Jahres ein 18-Jähriger ums Leben gekommen ist. Er hatte einen im Ausland illegal erworbenen Böller gezündet, in ein Kunststoffrohr geworfen und war an den Folgen der Explosion gestorben. Nun ist der Fall strafrechtlich zumindest abgeschlossen.

Die Staatsanwaltschaft Regensburg hatte zuletzt nämlich noch gegen den Mann ermittelt, der den Böller zur privaten Feier mitgebracht hatte und es so dem 18-Jährigen, der gestorben war, erst möglich gemacht hatte, diesen zu zünden. Die Staatsanwaltschaft Regensburg hatte nach Abschluss ihrer Ermittlungen gegen den Mann einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung in Form einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen beim Amtsgericht in Cham beantragt. Die Höhe des Tagessatzes sei mit 60 Euro angesetzt worden, so ein Sprecher der Staatsanwaltschaft auf Nachfrage unserer Mediengruppe. Seit 6. Juli, so der Sprecher weiter, sei der Strafbefehl rechtskräftig.

Damit ein Strafbefehl rechtskräftig wird, muss der zum einen durch den Mann, gegen den der Strafbefehl beantragt worden ist, akzeptieren. Zum anderen muss das Gericht von sich aus aufgrund des Strafbefehls von einer Verhandlung absehen – beides ist nun geschehen und der Beschuldigte damit auch verurteilt.

Unklar ist, ob gegen den nun Verurteilten auch noch zivilrechtliche Forderungen – etwa durch die ebenfalls durch den Böller verletzte junge Frau – zukommen werden. Forderungen dieser Art würden in der Regel erst nach Abschluss der strafrechtlichen Verfolgung bei Gericht gestellt, heißt es dazu von einem Sprecher des Amtsgerichts in Cham.