Nachbar klagt vor dem Verwaltungsgericht wegen neuer Ausfahrt der Firma Pfleiderer in Neumarkt

Die neue Ausfahrt der Firma Pfleiderer an der Dreichlingerstraße ist dem Besitzer des Nachbargrundstücks ein Dorn im Auge. Er erhebt Nachbarklage gegen die Stadt Neumarkt, die das Bauvorhaben genehmigt hat. Gestern beantragten die Stadt Neumarkt sowie Pfleiderer vor dem Verwaltungsgericht in Regensburg, die Klage abzuweisen.
Die bereits 2022 gebaute Ausfahrt des Unternehmens verläuft entlang des Grundstücks des Klägers. Schon 2021 hatte sich der Nachbar juristisch dagegen gewehrt. Jetzt war es zu der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht gekommen.
„Ein Zaun und eine zwei Meter hohe Böschung trennen die fahrenden Lastwagen von der landwirtschaftlichen Fläche meines Mandanten“, erklärte Rechtsanwalt Johannes Gern-groß einen Grund für die Klage. Laut Bebauungsplan sollte die Erhöhung circa 80 Zentimeter betragen, sagte Rechtsdirektor Andreas Werner von der Stadt Neumarkt. Die tatsächliche Umsetzung des Bebauungsplans sei allerdings nicht Inhalt dieses Verfahrens, erklärte Richter Motsch als juristischer Berichterstatter. Das müsse in einem anderen Verfahren geklärt werden. Insofern blieb dieser Punkt ungeklärt.
Ein weiterer Punkt der Kläger: Durch die Zufahrtsstraße zum Pfleiderer-Werk und den dadurch entstehenden Lkw-Verkehr erhöhten sich die Schadstoffemissionen. Da das Grundstück seines Mandanten landwirtschaftlich genutzt werde, wirke sich eine erhöhte Kohlendioxid-Belastung negativ aus, sagte Gerngroß.
Dem widersprach die Pfleiderer-Anwältin Nadine Juch: „Durch den Bau der neuen Abfahrt vom Firmengelände soll die alte Ein- und Ausfahrt entlastet werden.“ Sowohl die Betriebszeit als auch die Emissionen blieben unverändert. Zudem lägen Wohnhäuser weiter entfernt und landwirtschaftliche Flächen gelten nicht als Emissionsort.
Die Kläger forderten zudem vom Verwaltungsgericht zu prüfen, ob das Bauvorhaben „rücksichtslos“ sei. Das wäre dann der Fall, wenn die Ausfahrt eine gebäudeähnliche Wirkung hat. Das sei jedoch fraglich, da die Böschung angeschrägt sei, erklärte Motsch: „Es ist etwas anderes, wenn eine zwei Meter hohe Mauer an der Stelle stünde.“ Sollte das Gericht zu dem Ergebnis kommen, dass die Ausfahrt eine gebäudeähnliche Wirkung hat, müsste die Pfleiderer-Ausfahrt drei Meter Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten.
Außerdem handle es sich bei dem Grundstück um eine landwirtschaftliche Fläche ohne Bebauungsplan, sagte Juch. Daher müssten die drei Meter nicht eingehalten werden. Auch wenn noch kein Bebauungsplan existiere, sollte die künftige Entwicklung des Grundstücks berücksichtigt und nicht beeinträchtigt werden, konterte Gerngroß.
Motsch führte an, dass das Verwaltungsgericht prüfen müsse, ob es sich bei dem Bauantrag von Pfleiderer an die Stadt Neumarkt überhaupt um das richtige Verfahren gehandelt habe. Eventuell hätte das Unternehmen für das Bauvorhaben einen Änderungsantrag beim Landratsamt Neumarkt stellen müssen. In diesem Zug müsse zudem geprüft werden, ob es sich um einen absoluten Verfahrensfehler handle, ergänzte die vorsitzende Richterin Benedikt.
Alle Parteien haben in der Sitzung am Donnerstag ihre Argumente umfassend dargelegt. Jetzt ist abzuwarten, wie sich das Gericht entscheidet.