Kein Hebel gegen Gastro-Pranger: Burger-Braterei aus Amberg scheitert mit Klage

Das Restaurant wehrt sich gegen die Veröffentlichung eines Lebensmittel-Verstoßes auf den Seiten des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Weil Kontrolleure der Stadt Amberg altes Frittierfett in der Küche fanden, sollte der Verstoß veröffentlicht werden. Dabei geht es noch viel detaillierter – wenn die Kommunen damit rausrücken.
Es sind harte Zeiten für Gastronomen. Immer mehr Menschen suchen sich ihr Restaurant nach der Google-Bewertung aus. Auch einschlägige Gruppen in Sozialen Netzwerken, in denen sich Gäste als Restaurantkritiker versuchen, können einen Wirt ruinieren. Doch strenge Regeln für das Einhalten von Lebensmittelvorschriften gab es auch vor dem Internet. Das zuständige Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat eine Homepage, auf der Verstöße veröffentlicht werden, die von den kommunalen Kontrolleuren festgestellt wurden.
So erging es kürzlich auch einem Burger-Restaurant in Amberg. Gegen die Veröffentlichung des Verstoßes wehrte sich die Inhaberin aber in zwei Instanzen vor dem Verwaltungsgericht. Das war geschehen: Ende November vergangenen Jahres kamen zwei Lebensmittel-Kontrolleure der Stadt in das Restaurant und inspizierten die Küche. Dort stellten sie verdorbenes Frittierfett fest. Der Küchenchef gab an, das Fett sei einfach nicht ausgetauscht worden und eben seit Tagen in dem Küchengerät, zum Frittieren sei es aber aktuell nicht verwendet worden.
Küchenchef mit Ausrede
Die Kontrolleure glaubten dem Küchenchef nicht, brachten den Fall zur Anzeige. Das Fett sei auch am Abend der Kontrolle dazu verwendet worden, Geflügel zu frittieren. Gegen die Veröffentlichung auf der Homepage des LGL reichte die Inhaberin Klage ein. Das Verwaltungsgericht Regensburg entschied, dass die Veröffentlichung rechtens sei.
Doch die Inhaberin ging in die nächste Instanz. Monate nach dem Vorfall entschied der Verwaltungsgerichtshof nun: Der Verstoß muss auf der Homepage veröffentlicht werden, denn „für den mangelhaften Zustand des Frittierfettes und dessen Vorhalten im Lebensmittelbetrieb hat die Antragstellerin keine Begründung abgegeben“.
Auch weitere Zeugenaussagen der Angestellten im Betrieb würden die Richter nicht umstimmen, heißt es in dem Beschluss (liegt der Mediengruppe Bayern vor). Grundlage der Veröffentlichung solcher Verstöße ist das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch. Artikel 40 regelt die Information der Öffentlichkeit bei Verstößen. Nicht nur Verstöße in der Gastronomie, sondern beispielsweise auch in Supermärkten oder bei Lebensmittelproduzenten werden auf dieser Grundlage veröffentlicht, wenn nicht gewährleistet ist, dass der Hersteller den Verbraucher selbst vor dem beispielsweise verdorbenen Lebensmittel warnt. Die Kontrollen in der Gastronomie sind in Bayern Sache der Kommunen.
„In der Regel wird in Gastronomiebetrieben, basierend auf einer bayernweit einheitlichen Risikobewertung, alle 18 Monate eine Routinekontrolle durchgeführt“, so lautete die Auskunft der Stadt Regensburg beispielsweise zur Frage, wie oft die Kontrolleure eigentlich in den Gaststätten vor Ort sind. Innerhalb von fünf Jahren wurden in Regensburg etwa 2200 solcher Kontrollen durchgeführt. Regensburg gilt als Stadt mit besonderer Gastro-Dichte vor allem im Bereich des Welterbes, also Altstadt und Stadtamhof.
„Klassische Verstöße sind verunreinigte Einrichtungsgegenstände, fehlende Personalschulungen oder fehlerhafte Kennzeichnungselemente der angebotenen Speisen und Getränke“, so eine Sprecherin der Stadt Regensburg. Aus den 2200 Kontrollen wurden übrigens mehr als 800 Bußgelder verhängt, elf Mal wurde sogar die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Sogar Betriebsschließungen kommen immer wieder vor.
Teilweise sind die festgestellten Mängel auch nicht ohne. Blickt man auf die Liste des LGL, so entdeckt man beispielsweise einen Obsthändler aus Kelheim, der wegen mangelnder Betriebshygiene und unhygienischen Zuständen vom Landratsamt gerügt wurde. Sämtliche Lebensmittel seien betroffen gewesen. Bei einem Chinarestaurant in Pocking stellten die Kontrolleure des Passauer Landratsamtes ebenfalls unhygienische Zustände, insbesondere bei gekochten Nudeln fest. In einer Eisdiele im Landkreis Passau mussten die Kontrolleure Mängel bei der Personalhygiene melden, ebenso wie bei einer Sushi-Bar. Die Verstöße werden aber nur mit vagen Angaben versehen.
„Frag den Staat“ im Spiel
Die Plattform „Frag den Staat“ hat eine Homepage eingerichtet, über die Bürger bei den Kommunen aufgrund von Informationsfreiheitssatzungen die ganzen Hygieneberichte anfordern können. Immer wieder müssen Kommunen wie diese Berichte dann übermitteln, sie werden ins Netz gestellt.Doch häufig führt der Weg zunächst über das Gericht, die Gastronomen klagen gegen die Veröffentlichung. Kein Wunder: Jeder Staub in der Ecke wird in den Berichten aufgeführt – die Veröffentlichung schadet also immer.