Zum zweiten Mal: 54-Jähriger steht wegen Missbrauchs Minderjähriger vor Gericht

Von Stefan Weber · 3. Juni 2024 um 12:57

Wegen Vergewaltigung steht ein 54-Jähriger, der aus Niederbayern stammt und dort auch wohnt, seit Montag vor dem Landgericht Regensburg. Sein Opfer war zum Tatzeitpunkt 13 Jahre alt. Die Tat ereignete sich im Osserbad in Lam (Landkreis Cham). Fünf Verhandlungstage wurden angesetzt, doch steht schon am ersten Verhandlungstag fest, dass es die wohl nicht brauchen wird.

Laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft soll der Mann im August vergangenen Jahres einen damals 13-Jährigen über Wochen hinweg im Osserbad in Lam angesprochen haben, bevor er sich an einem Tag Ende des Monats gemeinsam mit dem Jungen in eine Herrentoilette gesperrt und ihn hier zum Oralverkehr gezwungen haben soll. Im Zuge der Ermittlungen wurden bei dem Mann außerdem 648 jugendpornographische Fotos auf seinem Handy gefunden.

Zu Beginn der Verhandlung erklärt der vorsitzende Richter, dass es ein Gespräch mit der Staatsanwaltschaft vorab gegeben habe, in dem eine Haftstrafe von vier Jahren besprochen worden sei. Voraussetzung sei ein Geständnis des Angeklagten.

Prozess schnell beendet?

Das hatte gleich zu Beginn der Verhandlung erst einmal eine längere Unterbrechung zur Folge, in der sich die Anwälte mit dem Gericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit – und auch ohne den Angeklagten selbst – darüber unterhielten, wie es weitergehen soll.

Als sich rund eine halbe Stunde später die Saaltüre wieder öffnet, telefoniert der Anwalt der Nebenklage, über die die Familie des geschädigten Jungen im Prozess vertreten ist, mit den Betroffenen. Es gilt, die wohl getroffene Übereinkunft zu besprechen und sie darauf vorzubereiten, dass die für diesen Tag geplanten Zeugenaussagen ausfallen werden.

Ein Gespräch, für das der Nebenkläger-Anwalt Zeit braucht. Auch wenn durch eine Übereinkunft von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidiger des Mannes dem Jungen die Aussage vor Gericht erspart bleibt, will die Entscheidung zur Einwilligung überlegt getroffen sein.

Nach exakt einer Stunde Unterbrechung verkündet der vorsitzende Richter, dass die Verteidigung des Angeklagten eine Zahlung in Höhe von 1000 Euro als Täter-Opfer-Ausgleiches sofort zahlen könne. Die Staatsanwaltschaft habe sich mit einem Strafrahmen zwischen dreieinhalb bis viereinhalb Jahren einverstanden erklärt. Die Kammer – bestehend aus zwei Berufsrichtern und zwei Schöffen – gibt zu Protokoll, dass eine Sofort-Zahlung von 1000 Euro Schmerzensgeld und ein Geständnis des Angeklagten eine Strafe von drei Jahren und drei Monate bis zu vier Jahren und vier Monaten bedeuten würden. Das Handy mit den 648 Fotos jugendpornografischen Inhaltes könne „formlos eingezogen“ werden.

Es gab bereits eine Vorstrafe

Durch seinen Verteidiger lässt der 54-Jährige erklären, dass er die Vorwürfe der Anklage einräume und der Einziehung seines Handys zustimme – mehr gibt es nicht zu sagen, um diesen ersten Tag der Hauptverhandlung zu einem schnellen Ende zu bringen. Zu sagen gibt es darum auch nichts mehr von den drei geladenen Zeugen aus der Familie des Jungen sowie von der anwesenden Sachverständigen – ihr Gutachten wird mit Blick auf die getroffene Übereinkunft nicht mehr benötigt.

Nur, dass weitere 3000 Euro den vereinbarten 1000 Euro Sofort-Zahlung folgen müssen, wird auf Wunsch der Nebenklage noch mit in die Vereinbarung aufgenommen.

Was an diesem Tag allerdings auch noch bekannt wird ist, dass es nicht die erste einschlägige Tat des 54-Jährigen war. Bereits 2019 hatte ihn das Amtsgericht Viechtach wegen sexuellen Missbrauchs zu einem Jahr und zwei Monaten, ausgesetzt zu drei Jahren auf Bewährung, verurteilt. Damals ging es um zwei elf- und 13-jährige Brüder, wobei der 54-Jährige dem älteren eindeutige Nachrichten und auch ein Fotos seines Penis geschickt hatte. Nur der Gegenwehr des Jungen sei es damals zu verdanken gewesen, dass der Mann ihn im Jahr 2018 nicht unsittlich berühren konnte. Schon damals war jugendpornografisches Bildmaterial bei ihm gefunden worden.

Aller Wahrscheinlichkeit nach wird die zweite Verhandlung des Mannes bereits am kommenden Donnerstag mit dem zweiten Verhandlungstag enden, mit einer Strafe, die nicht über vier Jahren und drei Monaten liegen wird – die er dieses Mal aber auch als Haftstrafe wird antreten müssen.