Warum es für manche Parker in der Innenstadt von Bad Kötzting am Feiertag Knöllchen gibt

Von Stefan Weber · 31. Mai 2024 um 19:00

Martha Steppan ist auch am Tag danach noch sichtlich aufgebracht: „Ich komm gleich zu Ihnen in die Redaktion und zeig’ Ihnen alles. Das ist ein bürokratischer Irrsinn“, sagt sie am Telefon. Es geht um ein Bußgeld von 20 Euro, das sie am Tag zuvor in der Innenstadt erhalten hat.

Grund ihres Ärgers ist ein „Knöllchen“, das sie am Feiertag Fronleichnam während des Gottesdienst-Besuches ab 8.30 Uhr bekommen hat. Ordnungsgemäß geparkt stand ihr Auto in der Bahnhofstraße. Genauer gesagt: an der rechten Seite stadtauswärts auf einem der drei markierten Parkplätze gegenüber der Finanzamt-Außenstelle. Das ist darum wichtig, weil – obwohl korrekt geparkt – diese Stellplätze etwas nicht haben, was viele andere in der Innenstadt schon besitzen: einen Zusatz

Der unbemerkte Zusatz

Den hat wohl so gut wie kein Bad Kötztinger jemals zuvor bemerkt. Auch Bürgermeister Markus Hofmann wird später sagen, dass es nicht einmal der Stadt selbst bei der Begehung mit dem Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Oberpfalz (ZKV) aufgefallen war, bevor der im Januar seine Arbeit aufgenommen hatte.

Was also weder Martha Steppan noch weitere Kirchenbesucher an diesem Feiertag wussten und dafür mit Bußgeld belegt worden sind, ist, dass Parken in der Bahnhofstraße anders ist als in der Markt- oder der Gehringstraße. Denn während die Straßen der Innenstadt (wobei Achtung: auch hier nicht alle, siehe Info) durch die Zonen-Regelung „Parken in gekennzeichneten Flächen 1 Std.“ und zusätzlich mit „werktags von 8 - 18h“ versehen sind, steht an den beschriebenen drei Stellplätzen in der Bahnhofstraße: „1 Stunde Mo - Fr 8.00 - 18.00“ sowie „Sa 8.00 - 13.00“. Alles klar?

Weil hier der Zusatz „werktags“ fehlt, soll Martha Steppan nun 20 Euro bezahlen, obwohl der Donnerstag mit Fronleichnam eindeutig ein Feiertag gewesen ist, an dem in keiner Straße der Innenstadt auch nur eine Parkscheibe benötigt würde. Auch in Steppans Auto lag keine Parkscheibe, und darum soll sie nun zahlen. „Ich habe noch am selben Tag beim Zweckverband angerufen, weil mich das so geärgert hat“, sagt sie. Doch auch da habe – verständlicherweise – am Feiertag niemand gearbeitet. Am Freitag habe sie dann die definitive Ansage erhalten, dass das Ticket rechtens sei und sie bezahlen müsse.

Hätte sie 50 Meter oberhalb in der Marktstraße geparkt, wäre das nicht der Fall gewesen. Natürlich hat sie sich auch gleich mit Bürgermeister Markus Hofmann in Verbindung gesetzt. Der hat selbst, seit die Stadt ihren eigenen kommunalen Mitarbeiter für die Verkehrsüberwachung in den Ruhestand verabschiedet und die Aufgabe an den Zweckverband übergeben hat, noch kein Knöllchen erhalten, sagt er. „Ich weiß ja auch, was ich darf in der Stadt“, sagt er – gibt aber auch zu: „An der Stelle hätte es mich auch erwischt.“

Bereits am Freitag habe er die zuständigen Mitarbeiter in der Verwaltung angewiesen, dass der „werktags“-Zusatz nicht nur in der Bahnhofstraße, sondern auch in allen anderen Straßen der Innenstadt angebracht werden müsse, wo das im Moment nicht der Fall sei. Denn nicht nur in der Bahnhofstraße, auch in der Müllerstraße wurden an Fronleichnam sogar Anwohner mit 20 Euro Bußgeld versehen, obwohl sie richtig geparkt hatten – denn auch hier fehlt der Zusatz, da die innerstädtische Zonen-Regelung erst ab der Hälfte der Müllerstraße auf Höhe des ehemaligen Kinos beginnt. Dasselbe werde wohl auch für die Holzapfelstraße gelten, sagt Hofmann.

Gezielt feiertags kontrolliert?

Er verteidigt allerdings auch die Mitarbeiter des ZKV: „Die können auch nur die Regeln überprüfen, die sie vorfinden“, sagt er. Dass sie am Feiertag kontrollierten, liege übrigens nicht am Auftrag der Stadt, zumindest nicht direkt. „Wir haben 50 Stunden pro Monat gebucht“, sagt der Bürgermeister, „und dabei Sonn- und Feiertage nicht ausgenommen“. Es sage aber niemand im Rathaus, dass die Mitarbeiter des ZKV genau an diesem Tag kontrollieren sollten. Dass es Falschparker, etwa auch an Feuerwehrzufahrts-Zonen auch an Sonntagen gebe, das habe sich auch an Fronleichnam gezeigt. „Und die müssen eben auch da frei sein“, sagt Markus Hofmann. Darum werde es auch weiter Kontrollen nicht nur werktags, sondern auch an Sonn- und Feiertagen geben.

Martha Steppan sowie zwei weiteren Bad Kötztingern, die sich beim Bürgermeister beschwert haben, nützt das nichts mehr. „Mir ist schon klar, dass ich das jetzt zahlen muss“, sagt sie, „aber es ärgert mich ungemein. Wenn man Jahrzehnte lang nicht einen einzigen Strafzettel bekommt, weil man sich eh an alles hält, dann verstehe ich nicht, wo der Unterschied zwischen ,werktags‘ ausgeschrieben und werktags in der Bedeutung von Montag bis Freitag liegen soll.“ Zumal sie auch mit Parkscheibe bei einem Gottesdienstbesuch von über einer Stunde hätte zahlen müssen.

Warum das bisher nicht aufgefallen ist? „Weil der städtische Mitarbeiter am Feiertag frei hatte“, schätzt der Bürgermeister ...

Der vielleicht kurioseste Parkplatz

Pfeffergraben: Die Verbindungsstraße zwischen Gehring- und Holzapfelstraße könnte die vielleicht seltsamste Parkplatz-Situation bieten: Hier beginnt die Zonen-Regelung mit dem Zusatz „werktags“, und zwar genau vor einem einzelnen Parkplatz.

Regeln: Während also alle übrigen Parker im Pfeffergraben gestern ohne Parkscheibe ein Knöllchen erhalten hätten, wäre dieser eine Parker bußgeldfrei ausgegangen.

Hier wird es richtig seltsam für Parker ...