„Es seid's alle tot“: 21-Jähriger griff in Lam Passanten und Polizisten an und drohte per Video

Ein damals 21-Jähriger aus dem Altlandkreis Kötzting ist im Juni vergangenen Jahres am Marktplatz in Lam (Landkreis Cham) ausgerastet. Nun musste er sich vor dem Regensburger Amtsgericht verantworten.
„Es seid's alle tot“, hatte der junge Mann gerufen, während er nicht nur einen Mann, dem die Tasche gehörte (übrigens lediglich befüllt mit 20 Euro und Sportkleidung), sondern auch einen weiteren Mann, der dem Geschlagenen zu Hilfe eilen wollte, verletzte. Dessen Mutter streckte er sogar mit einem Fausthieb nieder.
Vom Inhalt der Tasche bekam der 21-Jährige letztlich nichts – er musste sich der Gegenwehr beugen und bedachte dafür das Fahrzeug der verletzten Frau mit einer Delle, die er diesem mit einem Rucksack beibrachte. Damit nicht genug, legt ihm die Staatsanwaltschaft bei der Verhandlung am Schöffengericht des Amtsgerichts Regensburg am Dienstag auch noch zur Last, dass er im Anschluss über die sozialen Medien ein Video verbreitet habe, in dem weitere Drohungen und Beleidigungen ausgestoßen worden sind.
Als die Polizei mit zwei Streifen kurz nach der Tat an seiner Wohnung vorbeischaute, habe er sich, so ist es der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft zu entnehmen, weiter aggressiv verhalten und die Beamten angegriffen. Als die ihn mit auf die Wache nach Bad Kötzting nahmen, verursachte der 21-Jährige in der Zelle einen Schaden in Höhe von 568,23 Euro, bespuckte einen Polizeibeamten und bedrohte die Polizisten selbst wie auch deren Verwandte in unflätiger Weise, wie es der Anklageschrift zu entnehmen war.
Die in Lam Angegriffenen hatten übrigens selbst gar keine Anzeige gestellt, wie die Staatsanwältin erklärte. Die Behörde habe die Ermittlungen allerdings wegen des öffentlichen Interesses dennoch aufgenommen, zumal die Polizisten auch Anzeige gestellt haben.
Als erster Zeuge wurde der Besitzer der Tasche aufgerufen. Der 21-Jährige, der in Regensburg wohnt, erzählte, dass er gemeinsam mit den beiden später ebenfalls Angegriffenen an diesem Tag von Regensburg nach Deggendorf zum Baden gefahren sei und auf dem Nachhauseweg seine im östlichen Landkreis Cham lebende Mutter besuchen wollte.
Plötzlich ein Schrei
Als er sich am Marktplatz eine Pizza holen wollte, könne er sich nur noch an einen Schrei und einen Schlag erinnern, „an mehr nicht“. Gesehen habe er den Angeklagten zwar früher schon einmal, näher kennen würde er ihn nicht. Darum könne er den Angriff bis heute nicht einordnen. „Für mich ergibt das alles keinen Sinn“, sagte der 21-Jährige.
Egal, wie viel die Richterin und auch der Verteidiger des Angeklagten nachfragten: Mehr, als dass er seinen Angreifer nicht besser gekannt habe „als den Eisverkäufer“, war aus dem Zeugen nicht herauszubekommen. „Mir kommt es so vor, als wollten Sie ihre Beziehung bewusst herunterspielen“, sagte der Verteidiger schließlich.
Der junge Mann, der an diesem Abend eingegriffen hatte, wusste schon etwas mehr zu sagen. Der 22-Jährige gab an, dass er den Angeklagten noch aus seiner Schulzeit kenne und sie auch befreundet gewesen seien. „Jetzt aber nicht mehr“, und das sei auch im Juni schon so gewesen. Zumindest konnte er den Ablauf soweit bestätigen, wie er in der Anklageschrift zu lesen steht. Drogen- oder übermäßigen Alkoholkonsum konnte er auf Nachfrage keinem der beteiligten Männer bescheinigen.
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Die Mutter des jungen Mannes, die anschließend als Zeugin aussagte und ebenfalls geschädigt worden war, sagte aus, dass es „heftig gewirkt“ habe, was sie von dem Angriff mitbekommen habe. Sie könne sich noch daran erinnern, dass der Angeklagte geschrien und sie einen Schlag abbekommen habe. Ob er sie erkannt habe, wisse sie nicht. „Ich bin erst wieder auf der Couch zu mir gekommen, an die Autofahrt nach Hause erinnere ich mich nicht mehr“, sagte sie. Zusätzlich zu den körperlichen Schmerzen habe sie sich auch noch in psychologische Behandlung begeben müssen.
Den Vorgang zwar nach eigenen Angaben gesehen, letztlich aber wenig Erinnerungen an Details – was nicht nur bei der Staatsanwältin für gewissen Unmut sorgte – hatte ein Freund des Angeklagten. Schläge? Tasche oder Rucksack? Wurde überhaupt an irgendetwas gezogen? Alles wurde nicht so eindeutig gesehen, wie es noch eine Aussage vor vier Wochen bei der Polizei nahegelegt hatte. Die vier geladenen Polizisten bestätigten die Vorwürfe in der Anklageschrift anschließend, was auch durch die Aufnahmen der Body-Cams bestätigt wurde.
Polizei alles aufgezeichnet
Auch sei der Angeklagte als Konsument von Betäubungsmitteln polizeilich bekannt – was dieser im Zuge mehrerer Feststellungen seinerseits bestritt und sich mit seinem eineiigen Zwillingsbruder verwechselt sah. Sein Bluttest an diesem Tag, der während einer ärztlichen Untersuchung stattfand, schlug allerdings auf Cannabis ebenso positiv an wie auf Alkohol.
Während sich die Zeugen selbst eher wenig an die Vorgänge erinnern konnten, zeichneten die Aufnahmen der Kameras, die die Polizei mit sich trägt, als auch das vom Angeklagten selbst ins Netz gestellte Video zumindest von dessen Zustand von jenem Tag im Juni vergangenen Jahres ein sehr deutliches Bild: Aggressiv ist der junge Mann auf den Aufnahmen, was auch die in der Anklageschrift aufgeführten Drohungen belegen. Auch ein privates Video vom Vorgang am Marktplatz wurde gezeigt, auch wenn auf dem mehr zu hören als zu sehen ist. Nach mehr als 30 Minuten Video-Material, in dem viel geschrien und gedroht wurde, war es auch dem Angeklagten zu viel, er brauchte eine Pause. Zeit für ein Rechtsgespräch unter den Juristen im Saal.
Danach wollte sich der Angeklagte selbst äußern: „Mein Verhalten war nicht korrekt, auch nicht, dass ich Leute bedroht habe. Ich war nicht mehr Herr meiner Sinne“, sagte er. Blieb aber bei seiner Überzeugung, dass ihn die Polizei schon bei ihrem Eintreffen hätte besser informieren können. Der Streit auf dem Marktplatz sei eine Folge des Misch-Konsums von Cannabis und Alkohol gewesen. Die Tasche, das stellte er auch klar, habe er nie an sich nehmen wollen.
Ein bestellter Gutachter konnte nur den Verlust der Impulskontrolle durch den Mischkonsum erkennen und empfahl auf Nachfrage der Richterin, im Falle einer Bewährungsstrafe sowohl eine auferlegte Abstinenz von Drogen und Alkohol als auch ein Anti-Aggressions-Training.
Die Staatsanwaltschaft forderte zwei Jahre ohne Bewährung, die Verteidigung unter zwei Jahre auf Bewährung. Das Gericht entschied auf ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung für die Dauer von drei Jahren und erlegte ihm auf, in dieser Zeit nicht mehr Alkohol bis zu einem Wert von 0,5 Promille konsumieren zu dürfen. Auch Cannabis ist tabu.