Schwandorfer griff Mutter mit Messer an – Gutachter sieht hohes Rückfallrisiko

Ein 31-Jähriger aus Schwandorf muss sich vor dem Landgericht Amberg wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung verantworten. Wie berichtet, stach der Angeklagte am 8. Oktober 2023 mit einem Küchenmesser auf seine Mutter ein und fügte ihr dabei oberflächliche Schnittverletzungen zu.
Ob der tschechische Staatsangehörige eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt, wird derzeit in einem sogenannten Sicherungsverfahren beim Landgericht Amberg geprüft.
Aus den Zeugenaussagen am ersten Verhandlungstag vor zwei Wochen hatte sich ergeben, dass sich der Beschuldigte bei der Tat offensichtlich in einem psychischen Ausnahmezustand befand. Staatsanwalt Frank Gaßmann wertete den Angriff des 31-Jährigen auf seine Mutter als versuchten Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, räumte aber zugleich ein, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt infolge einer krankhaften seelischen Störung schuldunfähig gewesen sei.
Ärztin durfte doch aussagen
Die Zeugenaussage einer Ärztin des Bezirksklinikum Regensburg, die den Beschuldigten seit eines Aufenthalts dort betreut, und ein psychiatrisches Gutachten von Alexander Simontobov, Arzt in der Psychiatrie Bad Windsheim, bestätigten am Dienstag beim zweiten Verhandlungstag die bisherige Einschätzung der Staatsanwaltschaft. Bevor die Ärztin mit ihrer Zeugenaussage beginnen konnte, war allerdings noch die Entbindung von ihrer ärztlichen Schweigepflicht durch den Angeklagten notwendig.
Dieser hatte in Absprache mit seinen beiden Anwälten Gunther Haberl und Michael Schüll seine Zustimmung zunächst verweigert. Nachdem sich das Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung zu einem Rechtsgespräch zurückgezogen hatten, um über die weitere Vorgehensweise zu beraten, gab der 31-Jährige schließlich doch noch sein Okay.
Leichte Besserung durch Medikamente
Die Ärztin berichtete im Zeugenstand über konstante, erhebliche Verhaltensauffälligkeiten beim Angeklagten. Dabei nannte sie unter anderem Vergiftungsängste, Wahnvorstellungen und innere Stimmen von Dämonen. Zudem leide der Schwandorfer unter Verfolgungswahn und Halluzinationen.
Eine selbstständige Medikamenteneinnahme durch den Beschuldigten sei nicht gegeben. Man könne davon ausgehen, so die Ärztin, dass er zum Zeitpunkt der Tat keine Medikamente eingenommen habe. Durch eine geänderte Medikation habe sich zuletzt eine leichte Besserung eingestellt. Der 31-Jährige sei weniger misstrauisch und weniger paranoid gewesen, so die Einschätzung der Ärztin.
Dem psychiatrischen Gutachten von Alexander Simontobov zufolge zeige sich bei dem Beschuldigten bereits seit 2014 eine „eskalierende psychische Symptomatik“. Seit 2021 sei er wegen Übergriffen gegen seine Familie dreimal in psychiatrischen Kliniken untergebracht gewesen.
Akute Fremdgefährdung besteht
Ein selbstständiges Leben des Beschuldigten betrachtete der Arzt als unrealistisch. Simontobov bescheinigte dem Angeklagten zum Zeitpunkt der Tat eine schwere psychiatrische Erkrankung in Form einer Psychose. Von einer aufgehobenen Einsicht der Steuerungsfähigkeit könne ausgegangen werden, so der psychiatrische Arzt. Schuldgefühle hätten nach seiner Ansicht nach der Tat nicht vorgelegen. Der psychische Zustand des 31-Jährigen lasse es nicht zu, den bei der Tat entstandenen Schaden einzuschätzen. Aus Sicht des Gutachters bestehe eine akute Fremdgefährdung. Die Hemmschwelle für weitere Gewalttaten stufte Simontobov als niedrig ein. Von einem hohen Rückfallrisiko sei auszugehen.
Therapien abgebrochen
Nach Angaben der Familie habe der Beschuldigte wegen seiner Wahnvorstellungen im Bett immer ein Messer oder eine Schere griffbereit neben sich liegen. Der Angeklagte sei zudem nicht krankheitseinsichtig und breche Therapien immer wieder ab. Die Voraussetzungen für eine Unterbringung nach Paragraf 63 StGB (unbefristete Unterbringung psychisch kranker Straftäter) sieht der Arzt als erfüllt an.
Drei zurückliegende Verfahren gegen den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung, schwerer räuberischer Erpressung und Bedrohung waren bereits wegen Schuldunfähigkeit von den Gerichten eingestellt worden.