Psychischer Ausnahmezustand: Mann aus Schwandorf sticht auf eigene Mutter ein

Ein 31-Jähriger aus Schwandorf muss sich vor dem Landgericht Amberg wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung verantworten, weil er seine Mutter mit dem Messer attackierte. Doch auch nach Überzeugung des Staatsanwalts war er schuldunfähig. Nun droht ihm die Unterbringung.
Ob der Mann mit tschechischer Staatsangehörigkeit eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt, soll im Rahmen eines sogenannten Sicherungsverfahrens geklärt werden. Drei Verhandlungstage hat die Vorsitzende Richterin, Landgerichts-Vizepräsidentin Elke Escher, dafür angesetzt.
Abgerundete Klinge war zehn Zentimeter lang
Die Attacke erfolgte am frühen Nachmittag des 8.Oktober 2023. Nach Angaben von Staatsanwalt Frank Gaßmann griff der Beschuldigte seine Mutter in der gemeinsamen Wohnung mit einem vorne abgerundeten Küchenmesser mit zehn Zentimeter langer Klinge an und versetzte ihr zwei oberflächliche Schnittverletzungen im Bereich der linken Schulter und der Achsel.
Juristisch wertete der Staatsanwalt dies als versuchten Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, räumte aber zugleich ein, dass der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt „infolge einer krankhaften seelischen Störung“ schuldunfähig gewesen sei. Allerdings seien von dem 31-Jährigen auch künftig „erhebliche rechtswidrige Taten“ zu erwarten, weshalb er „für die Allgemeinheit gefährlich“ sei.
Die Zeugenaussagen bestätigten den psychischen Ausnahmezustand, in dem der Beschuldigte gehandelt hatte. Am ausführlichsten äußerste sich ein Notfallsanitäter, der am Nachmittag des 8.Oktober mit der Mitteilung alarmiert wurde, im Treppenhaus eines Schwandorfer Mehrfamilienhauses liege eine bewusstlose Person.
Plötzlich hatte er ein Messer in der Hand
Vor Ort war dann alles ganz anders. Der Sanitäter traf auf den Beschuldigten, der „nervös und hyperaktiv“ zuerst auf dem Gang, dann in der Wohnung „herumtigerte“, in der sich auch seine Mutter und die Schwester aufhielten. Irgendwann sei die Situation dann eskaliert: „Der Mann saß im Wohnzimmer auf der Couch, und plötzlich hatte er ein Messer in der Hand. Ich dachte, er will sich verletzen.“
Doch stattdessen ging der Beschuldigte laut Zeugenaussage erst auf die Mutter zu und machte Stichbewegungen, dann bedrohte er den Sanitäter, schließlich attackierte er mit dem Messer die Mutter, die dabei „leichte, oberflächlich blutende Wunden“ davongetragen habe. Dem Sanitäter gelang es am Ende, den Mann zu Boden zu bringen und zusammen mit seinem Kollegen vom Rettungsdienst bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten.
Vier Beamte konnten ihn kaum bändigen
Vier Beamte von zwei Streifenbesatzungen waren erforderlich, um den Beschuldigten zu bändigen. „Er hat wild um sich geschlagen mit Armen und Beinen“, sagte einer der Polizisten vor Gericht. „Es war eine große Kraftanstrengung erforderlich, um ihn zu fesseln. Er war wirklich außer Rand und Band“, ergänzte ein Kollege. „Der war komplett in einer anderen Welt unterwegs“, brachte es wieder ein anderer auf den Punkt. Erst im Krankenhaus, wo der Beschuldigte wegen einer Schnittverletzung an der Hand behandelt werden musste, beruhigte sich die Lage. Der Beschuldigte ist seither in einer Fachklinik untergebracht.
In Schwandorf galt der Mann schon länger als amtsbekannt. Immer wieder hatte es Spannungen in der Familie gegeben, die auch die Polizei auf den Plan riefen. Schon einmal sei der Beschuldigte in eine Fachklinik eingewiesen worden, berichtete eine Polizistin. Doch bis zum 8. Oktober blieb es offenbar bei verbalen Attacken.
Nur sehr wenig Crystal Meth in der Haarprobe
Dass die Tat im Drogenrausch verübt wurde, wie gleich mehrere Einsatzkräfte vor Gericht mutmaßten, bestätigte sich in der Verhandlung nicht. Gutachter Prof. Stephan Seidl vom Rechtsmedizinischen Institut der Uni Erlangen erklärte, dass sich in Haarproben vom Tattag nur eine „sehr niedrige Konzentration an Metamphetamin“ (Crystal Meth) gefunden habe, was auf einen „gelegentlichen Konsum“ in den vergangenen viereinhalb Monaten schließen lasse. Auch Neuroleptika, die der Beschuldigte offensichtlich zur Behandlung einer psychischen Krankheit hätte einnehmen sollen, fanden sich demnach nicht.
Und: Obwohl das „Brotzeitmesser“ vorne abgerundet war, hätte es nach den Worten des Gutachters, am Hals oder dem Herzen angesetzt, beim Opfer auch zu lebensbedrohlichen Verletzungen führen können. Die Verhandlung wird am 24.April fortgesetzt.