Schon wieder war eine Prostituierte illegal im Landkreis Schwandorf tätig – Polizei greift ein

Nachdem die Polizei am vergangenen Donnerstag das verbotene Treiben einer Prostituierten in Schwandorf beendet hatte, ist den Beamten nun der nächste Schlag gegen illegale Prostitution gelungen. Eine 51-jährige Chinesin, die als Sexarbeiterin tätig war, wurde am Dienstag aufgegriffen.
Die Frau hatte sich in einer Ferienwohnung im Oberpfälzer Seenland eingemietet und dort ihre Freier empfangen. Im Landkreis ist Prostitution nur in Schwandorf erlaubt, weil die Große Kreisstadt mehr als 30.000 Einwohner hat. Allerdings gibt es auch hier einen Sperrbezirk, in dem käuflicher Sex verboten ist.
Auf einschlägigen Interseiten annonciert
Diese Verbotszone hatte die 23-jährige Rumänin, die am Donnerstag aufgeflogen war, missachtet. Durch den Fall in Schwandorf waren die Ermittler wohl auf die Chinesin aufmerksam geworden. Sie bot ihre Sexdienste ebenfalls auf der Internetseite an, auf der auch die junge Rumänin annonciert hatte. Laut Polizei habe die Chinesin darüber hinaus auf weiteren einschlägigen Internetseiten offeriert.
Kein gültiger Aufenthaltstitel
Am Dienstag in der Mittagszeit erfolgte die Kontrolle, wie die Pressestelle des Polizeipräsidiums Oberpfalz auf Anfrage bestätigte. Dabei habe die Prostituierte weder die erforderlichen Papiere, noch einen gültigen Aufenthaltstitel vorweisen können, hieß es vonseiten der Polizei. Die Kontrolle lief nach Informationen der MZ ohne Zwischenfälle ab. Die 51-Jährige sei allerdings ein wenig ängstlich gewesen, hieß es.
Die Chinesin wurde auf die Polizeidienststelle gebracht, wo ihre Personalien aufgenommen wurden. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft sei sie danach wieder entlassen worden, teilte Polizeisprecher Matthias Gröger mit. Sie muss sich nun nicht nur wegen der verbotenen Ausübung der Prostitution, sondern auch wegen mehrerer Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz verantworten.
Bei der Überprüfung ihrer Personalien sei festgestellt worden, dass sie in einer Aufnahmeeinrichtung in Nordrhein-Westfalen gemeldet war, wo sie Asyl beantragt habe. Sie wurde aufgefordert, in diese Einrichtung zurückzukehren.
Auch Zuhälterei und Menschenhandel werden geprüft
Im Rahmen der Ermittlungen gegen die Chinesin werden laut Polizeipräsidium auch Belange wie Zuhälterei und Menschenhandel überprüft. Erst im Januar hatten Ermittler der Polizei eine Prostituierte in Pfreimd auffliegen lassen, die ebenfalls verbotenerweise ihrem Gewerbe nachgegangen war.
Auch in diesem Fall handelte es sich um eine Chinesin (50). Sie hatte sich illegal in Deutschland aufgehalten und wurde damals zum Verlassen des Landes aufgefordert.
Die Polizei sieht im aktuellen Fall aber bisher keine Zusammenhänge zwischen den beiden Prostituierten.