Proteste und fehlende Pässe als Hürde: 78 Straftäter in Ostbayern wurden abgeschoben

Das Landesamt für Asyl und Abschiebungen nennt Zahlen: Häufig scheitert eine Ausweisung von Ausländern an fehlenden Pässen oder Protesten am Flughafen. Auch die Staatsanwaltschaft muss zustimmen, wenn es um Straftäter geht. Doch mancher Täter dreht den Spieß einfach um – wie ein verurteilter IS-Terrorist in Regensburg beweist.
Insgesamt 78 straffällig gewordene Personen aus den Regierungsbezirken Niederbayern und Oberpfalz wurden im vergangenen Jahr abgeschoben. Diese Zahl nannte das Bayerische Landesamt für Asyl und Rückführungen auf Nachfrage der Mediengruppe Bayern. Der Behörde zufolge waren es 23 Straftäter aus der Oberpfalz und 55 aus Niederbayern.
Insgesamt lebten in Ostbayern im vergangenen Jahr 2568 vollziehbar ausreisepflichtige Personen, von denen 417 das Land verlassen mussten. Aus dem Bezirk Niederbayern wurden 270 Menschen abgeschoben, aus der Oberpfalz 147. Der größte Anteil kam aus Syrien. In welche Länder sie abgeschoben wurden – Syrien gilt nach wie vor als Kriegsgebiet –, teilte die Behörde nicht mit. Auch eine größere Gruppe Moldawier musste das Land verlassen.
IS-Terrorist verklagt Staat
Wie schwer sich die Behörden gerade mit straffällig gewordenen Ausländern tun, belegt ein Fall aus der Oberpfalz. Am heutigen Montag findet vor dem Verwaltungsgericht Regensburg eine Verhandlung statt, in der sich ein verurteilter IS-Terrorist gegen seine Ausweisung aus der Stadt Tirschenreuth zur Wehr setzt. Der Syrer, ein ehemaliger Medizinstudent, wurde vom Oberlandesgericht München 2016 unter anderem verurteilt, weil er einen Anschlag geplant hatte. Abgeschoben wurde er bis heute nicht.
Das Landesamt für Asyl und Rückführungen nennt als Gründe für scheiternde Abschiebungen, dass Personen untertauchen oder eine Reiseunfähigkeit gegeben ist. Allerdings sind es immer wieder auch Aktivisten, die eine Abschiebung verhindern. „Ein Beispiel können Protestaktionen an Flughäfen sein“, sagte eine Sprecherin. „Ob und welche Organisation verantwortlich ist, wird von uns nicht erhoben“, heißt es weiter.
Bei der Regensburger Staatsanwaltschaft hat man aufgrund steigender Zahlen von Tatverdächtigen vorwiegend aus Tunesien kürzlich ein Spezialreferat für Intensivtäter etabliert. Über 40 solcher Intensivtäter sitzen derzeit in Untersuchungshaft und warten auf ihren Prozess. Bei Straftätern ist die Anklagebehörde involviert und muss ihr Einverständnis geben, wenn eine Abschiebung ins Auge gefasst wird. „Ausländerbehörden fragen die Staatsanwaltschaft sowohl in Ermittlungs- und Strafverfahren, als auch im Vollstreckungsstadium an, ob Einverständnis mit der Abschiebung besteht“, sagt Sprecher Thomas Rauscher. „Derzeit erhalte ich täglich Anfragen.“
Pro Woche seien es etwa zehn. Das Einvernehmen werde hier eher großzügig erteilt. Rauscher sagt aber auch: „Hat die Person eine empfindliche Haftstrafe zu erwarten, soll grundsätzlich eine gewisse Strafvollstreckung erfolgen.“
Staatsanwalt redet mit
Die Regel bei diesen Straftätern lautet, dass beim Halbstrafen- beziehungsweise Zweidrittel-Termin von der weiteren Vollstreckung abgesehen wird, „um zu ermöglichen, dass der Ausländer aus der Haft abgeschoben werden kann“, sagt Rauscher. Übrigens droht die Vollstreckung der Reststrafe, sollte der Abgeschobene wieder ins Bundesgebiet einreisen.