Er wollte Kindersoldaten ausbilden: Verurteilter IS-Terrorist klagt vor Regensburger Gericht

Von Philip Hell · 22. April 2024 um 05:00

Abdulhadi B. plante einen Anschlag auf eine Berliner Synagoge und wollte einen Siebenjährigen zum Kindersoldaten ausbilden: Davon zeigte sich das Oberlandesgericht München vor einigen Jahren überzeugt und sprach den syrischen IS-Terroristen schuldig. Warum der Mann, der Deutschland eigentlich schon längst verlassen müsste, nun selbst vor das Verwaltungsgericht Regensburg zieht, bedarf einer längeren Erklärung.

Die Vorwürfe wogen schwer, als Abdulhadi B. 2018 in das Oberlandesgericht (OLG) München geführt wurde. Die Ermittler lasteten ihm an, Mitglied des Islamischen Staats (IS) zu sein. Auf seinem Handy sollen Anleitungen zum Bau von Bomben und Propagandamaterial gefunden worden sein. Der Syrer, der damals in Würzburg Medizin studierte, soll bereits ein Bekennervideo für einen möglichen Anschlag gedreht haben. Mehrere Bekannte soll der inzwischen 36-Jährige dazu aufgefordert haben, sich im Namen des IS-Terrors in die Luft zu sprengen. Darüber hinaus soll er den siebenjährigen Sohn seiner damaligen Lebensgefährtin körperlich misshandelt haben. Er soll zudem versucht haben, ihn zu einer Art Kindersoldaten auszubilden.

Fünf Jahre in Haft

Der Fall wurde eher zufällig publik. Der ehemalige Medizinstudent soll 2016 seine Freundin geschlagen haben und ihr ein Messer an die Kehle gehalten haben. Dafür, so berichtete die Würzburger Main-Post seinerzeit, hatte der Syrer damals nur einen Strafbefehl bekommen. Hätte er seine Strafe gezahlt, wäre es nie zu einem Prozess gekommen und er hätte wohl sein Medizinstudium abgeschlossen. Der Mann war allerdings von seiner Unschuld überzeugt und legte Einspruch gegen den Strafbefehl ein. Es kam zum Prozess. Darin berichteten Zeugen von den Anschlagsplänen des Mannes – so kam es zum Verfahren vor dem OLG München. Dort wurde der Syrer zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil. Da er sich seit September 2016 in Untersuchungshaft befand, hat er seine Strafe inzwischen abgesessen.

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Zwischenzeitlich wurde er jedoch aus der Bundesrepublik ausgewiesen, wie Kristin Benedikt, Sprecherin des Verwaltungsgerichts Regensburg, auf Anfrage der Mediengruppe Bayern bestätigt. Die Ausweisung habe gewisse Auflagen zur Folge gehabt – unter anderem eine räumliche Beschränkung. Konkret darf der IS-Terrorist die Stadt Tirschenreuth nicht verlassen. Zudem wurde ihm ein Kommunikationsmittelverbot auferlegt. Gegen diese beiden Maßnahmen will sich der ehemalige Medizinstudent nun zur Wehr setzen – und klagt vor dem zuständigen Verwaltungsgericht Regensburg, wie Sprecherin Benedikt bestätigt. Es gehe bei dem Prozess nur um geringfügige Lockerungen, sagt die Richterin. Der Prozess findet am Montag statt.

Der verurteilte IS-Terrorist hätte Deutschland also längst verlassen müssen – warum ist er immer noch hier? Seit einigen Jahren schiebt Deutschland nicht nach Syrien ab − das gilt auch für verurteilte Straftäter.

Der Regensburger Philipp Pruy ist Fachanwalt für Migrationsrecht. Er hat immer wieder Mandanten aus Syrien – Abdulhadi B. hat er jedoch nicht vertreten. Pruy erläutert: „Abschiebungen nach Syrien sind derzeit grundsätzlich nicht möglich. Grund hierfür ist der aktuelle Lagebericht des Auswärtigen Amts, der weiterhin die humanitäre und wirtschaftliche Situation als katastrophal beschreibt. Zudem sind Rückführungen aufgrund der Menschenrechtslage nicht verantwortbar.“ Zwar prüfe das Bundesinnenministerium derzeit vereinzelte Abschiebemöglichkeiten. Dass dies zeitnah jedoch umgesetzt werden kann, hält Asylexperte Pruy für sehr unwahrscheinlich.

In Tirschenreuth gelandet

Das Bayerische Landesamt für Asyl und Rückführungen (LfAR) bestätigt auf MZ-Anfrage, in dem Fall federführend zu sein. Das Amt sei insbesondere für die Überwachung von ausreisepflichtigen Ausländern aus Gründen der Inneren Sicherheit zuständig. Daher habe das Amt die Zuständigkeit für den verurteilten IS-Terroristen Abdulhadi B. übernommen. Die Behörde habe eine Wohnsitzauflage angeordnet, bestätigt eine Pressesprecherin auf Anfrage. Der ehemalige Medizinstudent muss in Tirschenreuth wohnen. Der Ort befinde sich außerhalb des Bezirks, der eigentlich für den Straftäter zuständig ist. Auf Nachfrage, warum der ehemalige Würzburger ausgerechnet in der Nordoberpfalz gelandet ist, teilt die Sprecherin mit, dass gemäß des Aufenthaltsgesetzes aus Gründen der inneren Sicherheit die Verpflichtung ausgesprochen werden kann, dass ein Geflüchteter „in einem anderen Wohnort oder in bestimmten Unterkünften auch außerhalb des Bezirks der Ausländerbehörde“ wohnen muss. Diese Option besteht der Sprecherin zufolge dann, wenn es dem Amt geboten scheint, „die Fortführung von Bestrebungen, die zur Ausweisung geführt haben, zu erschweren oder zu unterbinden.“ Das sei auch im Fall von Abdulhadi B. so gewesen. Heißt im Klartext: Der verurteilte Terrorist wurde von den Behörden aus dem Verkehr genommen und wohl in eine Art Exil verbannt.

Ob der Straftäter Tirschenreuth künftig verlassen darf, muss nun das Verwaltungsgericht Regensburg entscheiden.