Prozess um 800 Fälle von Kindesmissbrauch: Bekommt der Angeklagte einen Deal?

Von Philip Hell · 11. April 2024 um 17:00

Die Fußfesseln rasseln über dem Boden des Gerichtsflurs. Der Mann hält sich eine Mappe seiner Anwaltskanzlei dicht vor sein Gesicht. Er will sein Antlitz vor den Blicken von Öffentlichkeit und Angehörigen verbergen. Die Vorwürfe gegen ihn sind kaum zu ertragen: Der 46-Jährige aus dem westlichen Landkreis Regensburg soll seine Stieftochter über Jahre hinweg missbraucht haben. Seit Donnerstag steht er vor dem Landgericht.

Während der Staatsanwalt die Anklage vorträgt, starrt der Angeklagte ins Leere. Jahrelang soll sich der heute 46-Jährige an dem Mädchen vergangen haben. Die Taten sollen 2012 begonnen haben. Damals war seine Stieftochter acht Jahre alt. Die Mutter des Mädchens hatte er ein Jahr zuvor geheiratet.

Martyrium für das Kind

Der Staatsanwalt spricht über die Art und Weise des Missbrauchs, zählt auf, wo sich der Mann an dem Mädchen vergangen haben soll. Nur an Sonntagen und in Urlauben soll es nicht zum Missbrauch gekommen sein. Selbst als das Mädchen kurzzeitig auszog, ging das Martyrium weiter – an den Wochenenden und in den Ferien. Während der Staatsanwalt die Anschuldigungen, die sich eigentlich nicht in Worte fassen lassen, juristisch-nüchtern vorträgt, ist immer wieder ein Schnaufen aus dem Zuschauerraum zu vernehmen. Angehörige des Angeklagten haben dort Platz genommen – am Rande des Prozesses wird klar: Sie können bis heute nicht fassen, was der 46-Jährige getan haben soll. Nach Verlesung der Anklage ziehen sich die Verfahrensbeteiligten zurück, um über das weitere Vorgehen zu bereiten. Polizeibeamte führen den Angeklagten indes wieder nach draußen. Er hält sich erneut die Mappe dicht vor das Gesicht. „Zeig dich doch. Nimm mal das Ding runter“, wird ihm zugerufen. „Feigling.“

Nach rund einer Stunde verkündet der Vorsitzende Richter Thomas Zenger das Ergebnis des Rechtsgesprächs. Der Jurist betont, dass in Verfahren wie dem vorliegenden der Opferschutz eine entscheidende Rolle spiele. In diesem Zusammenhang habe ein mögliches Geständnis des Angeklagten großes Gewicht. Gesteht er, muss das mutmaßliche Opfer nicht mehr aussagen – und muss sich so nicht noch einmal mit den Taten beschäftigen. Das wiederum könne zu einer niedrigeren Strafe für den Angeklagten führen.

Richter Thomas Zenger sagt, dass der Verteidiger des Mannes, Rechtsanwalt Philipp Janson, im Rechtsgespräch betont habe, dass die Verteidigung kein Interesse daran habe, dem mutmaßlichen Opfer einer weiteren Belastung durch eine Aussage auszusetzen.

Die Staatsanwaltschaft habe im Rechtsgespräch einen Strafrahmen von sechs bis sieben Jahren Haft angesetzt, so Richter Zenger. Verteidiger Janson sah den Strafrahmen dagegen bei fünf bis sechs Jahren.

Die Nebenklagevertreterin Dagmar Ciccotti habe betont, dass die junge Frau auch heute noch unter den Vorfällen leide. Sie sei erheblich psychisch belastet.

Das Gericht habe im Rechtsgespräch einen Strafrahmen von fünf Jahren, zehn Monaten bis sechs Jahren, zehn Monaten in Aussicht gestellt, so Zenger. Das gilt allerdings nur, wenn der Angeklagte gesteht. Dem 46-Jährigen wird also ein Deal angeboten. Darüber hinaus, so Zenger, sei besprochen worden, die Fälle aus dem Jahr 2012 nicht zu verfolgen, da nicht sicher sei, wann die Tatserie begann. In Anbetracht der Vielzahl an Vorfällen falle das in der Strafzumessung ohnehin nicht weiter ins Gewicht.

„Sie wissen es am besten“

Richter Zenger wendet sich direkt an den Angeklagten. Die Kammer erwarte kein falsches Geständnis. „Sie wissen es am besten: Stimmt es? Stimmt es nicht?“ Der Angeklagte nickt fortwährend, sagt leise „Ja.“ Bis zum kommenden Verhandlungstermin soll er sich nun mit seinem Anwalt Philipp Janson besprechen.

Als er nach draußen geführt wird, hält er sich erneut die Mappe vor das Gesicht. Ein Verwandter folgt ihm. Er muss zurückgehalten werden, um nicht auf ihn loszugehen. Es fallen Schimpfworte. Während der 46-Jährige hinuntergeführt wird, rasselt die Fußfessel bei jedem Schritt auf der Treppe.

Der Prozess wird in rund zwei Wochen fortgesetzt. Ob der Angeklagte dann gesteht, bleibt abzuwarten.