Prozess um Uralt-Raub in Regensburg: Nur ein Angeklagter taucht vor Gericht auf

Der Prozess versprach Spannung – war nach wenigen Minuten allerdings schon wieder vorbei. Das Landgericht wollte sich am Dienstag mit einem schweren Raub vor ziemlich genau 20 Jahren befassen. Das Problem: Nur einer der beiden Angeklagten tauchte auf.
Ihnen wird vorgeworfen, als junge Männer im März 2004 eine Regensburger Spielhalle überfallen zu haben.
Vor der Tür stand ein Komplize Schmiere. Ein heute 39-Jähriger bestellte eine Cola. Das sollte ihm später zum Verhängnis werden. Der Mann setzte sich an einen der Automaten. Als die Bedienung das Getränk servierte, wurde sie von einem Maskierten brutal angegriffen. Die Männer erbeuteten rund 400 Euro.
20 Jahre nach der Tat: Colaflasche führt Polizei auf die Spur des Angeklagten
Der Fall wanderte zu den Akten – bis die Polizei 2022 die Wohnung eines heute 39-Jährige durchsuchte. Die Beamten fanden fünf Gramm Heroin – und nahmen die DNA des Mannes. Diese Daten werden rund um die Uhr mit alten DNA-Spuren abgeglichen. Das führt die Ermittler auf die richtige Spur. Der heute 39-Jährige hatte im März vor 20 Jahren eine solche Spur an der Colaflasche hinterlassen.
Dieser Angeklagte erschien gestern auch vor Gericht – die anderen beiden mutmaßlich an der Tat beteiligten Männer jedoch nicht. Einer von ihnen ist inzwischen verstorben. Der andere fehlte unentschuldigt. Sein Anwalt Julian Wunderlich sagte, dass auch er nicht wisse, wo sein Mandant steckt. Er habe kürzlich einige Zeit in einer Klinik verbracht – diese allerdings verlassen. Ende des Jahres 2022 saß er einige Zeit in Untersuchungshaft, wurde allerdings Anfang Dezember entlassen. Wunderlich betonte, dass sein Mandant bis vor einigen Wochen stets seinen Aufenthaltsort mitgeteilt habe. Über ein Jahr habe sich sein Mandant ordentlich gemeldet, betonte Verteidiger Wunderlich.
Richter: Wollen dem Angeklagten habhaft werden
Richter Gerald Siegl kündigte an, dass das Gericht nun versuchen wolle, dem Angeklagten habhaft zu werden. Die Staatsanwaltschaft beantragte, den Haftbefehl wieder in Vollzug zu setzen. Der Angeklagte, der vor Gericht erschien, wird von Rechtsanwalt Johannes Büttner vertreten. Er beantragte, den Haftbefehl für seinen Angeklagten aufzuheben. Auch er saß 2022 in Untersuchungshaft, wurde aus dieser allerdings nach einigen Wochen entlassen – allerdings mit Auflagen. Büttner betonte, dass sich sein Mandant stets gewissenhaft bei den Behörden melde.
Richter Siegl beschloss schließlich, die Hauptverhandlung zunächst einmal auszusetzen. Das Landgericht will einen neuen Termin verkünden – sobald bekannt ist, wo der zweite Angeklagte steckt.