Ob Jahninsel oder Bismarckplatz: Wo Regensburger kiffen – und wo nicht

Von Heike Haala · 9. April 2024 um 10:00

Hinter der Domstadt liegt nicht nur das letzte Wochenende der Osterferien, sondern auch das erste mit Sommerwetter – und der Option, legal zu kiffen. Diesen Dreierpack wussten einige Regensburger in den letzten Tagen der Urlaubszeit durchaus zu schätzen.

Offenbar aber, ohne es dabei zu übertreiben: Zu aufsehenerregenden Einsätzen oder größeren Vorfällen ist es laut Matthias Gröger, Pressesprecher am Polizeipräsidium Oberpfalz, in den vergangenen Tagen wegen der Möglichkeiten durch die neue Gesetzgebung nicht gekommen. Valide Zahlen gebe es eine Woche nach Inkrafttreten der Regeln aber noch nicht.

Verkehrskontrollen fordern

„Was wir schon merken, ist, dass die Kollegen bei Verkehrskontrollen vermehrt gebunden sind“, sagt er. Auf den Aspekt der Sicherheit im Straßenverkehr lege die Polizei bei dem Thema gerade ein Augenmerk. Und so ging den Kollegen der Polizeiinspektion Nord laut einer Pressemitteilung bei einer Kontrolle ein 23-Jähriger ins Netz, dessen Drogenvortest positiv auf THC und Amphetamine reagierte.

Auf die Anfrage, wie dieses Wochenende aus Sicht der Mitarbeiter beim kommunalen Ordnungsservice und der Jugendschutzstelle der Stadt gelaufen sei, antwortet Juliane von Roenne-Styra, Pressesprecherin der Stadt, dass durchaus Cannabis in der Öffentlichkeit konsumiert worden sei. In der Altstadt konnten die Passanten dies ihrer Auskunft zufolge etwa am Neupfarrplatz, am Bismarckplatz, in der Rote-Hahnen-Gasse, am Brückenbasar, auf der Steinernen Brücke sowie in Stadtamhof riechen. Aufgrund der Menschenansammlung an diesen Stellen sei die Geruchsquelle allerdings nicht eindeutig zu orten gewesen, erklärt die Pressesprecherin.

Außer in einem Fall am Freitag auf dem Neupfarrplatz: „Um 1.15 Uhr konsumierte eine erwachsene Person auf einer Sitzbank neben dem Dani-Karavan-Kunstwerk Cannabis. Es mussten jedoch keine Maßnahme ergriffen werden, da der Konsum in keiner Verbotszone stattfand und keine Minderjährigen in der Nähe waren“, berichtet von Roenne-Styra.

Anders die Situation auf der Jahninsel: Dort seien mehrfach Personen gesehen worden, die Cannabis konsumierten. Auch hier seien keine Maßnahmen notwendig gewesen, weil es sich um Erwachsene gehandelt habe, in deren Nähe sich keine Minderjährigen aufhielten und die sich in keiner Verbotszone befanden. Das gleiche Szenario beobachteten die städtischen Mitarbeiter laut der Pressesprecherin in einigen Fällen am Grieser Spitz. In der Fürst-Anselm-Allee sowie im Umfeld des Schwammerls sei kein Cannabiskonsum festgestellt worden. Grundsätzlich gehe die Stadt laut von Roenne-Styra davon aus, dass der Cannabiskonsum im öffentlichen Raum mit der Einrichtung legaler Bezugsquellen ab 1. Juli weiter zunehmen wird.

Sie macht auch deutlich, wo die neue Freiheit ihre Grenzen in den Regensburger Parks findet: „In den Grünanlagen ist den Benutzerinnen und Benutzern untersagt, sich dort in einem Rausch oder ähnlichen Zustand aufzuhalten – unabhängig davon, ob dieser Zustand vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel herbeigeführt wurde“, erklärt sie. Das bedeute, dass der Genuss von Cannabis, wie auch der Genuss von Alkohol, in Grünanlagen nicht grundsätzlich verboten ist. „Das Verbot gilt nur, wenn dadurch die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet wird und man sich durch den Genuss in einen offensichtlich berauschten oder ähnlichen Zustand versetzt“, erklärt sie und ergänzt: Strikt verboten ist dagegen der Genuss von Cannabis in jeglicher Form auf Spiel- und Bolzplätzen der Stadt Regensburg – ebenso wie Alkohol und Rauchen.

Hier sind die Grenzen

Auch an anderen Stellen ändert sich trotz der neuen Gesetzgebung nichts: Etwa will Anton Sperger, Wirt im Spitalgarten, es nicht dulden, dass in seinem Biergarten gekifft wird.

„Der Anbau von Cannabis im Bereich von Kleingartenanlagen ist nicht erlaubt“, sagt zudem Susanne Stingl, Vorsitzende im Stadtverband Regensburg der Kleingärtner und des Kleingartenvereins am Mühlweg. Allerdings sei deswegen auch noch keiner der Kleingärtner auf sie zugekommen.

Joints wie dieser dürfen unter bestimmten Voraussetzungen im öffentlichen Raum geraucht werden. Foto: Werner Artmann