Tödlicher Amoklauf am Regensburger Bezirksklinikum: Ermittlungen vor Abschluss

Die Generalstaatsanwaltschaft München wartet noch auf ein Gutachten zur Schuldfähigkeit, dann wird über die Anklage gegen einen 14-Jährigen wegen Tötung eines Kindes im Bezirksklinikum entschieden. Der Jugendliche galt schon vor dem Angriff als erhebliche Gefahr.
Die Ermittlungen gegen einen Jugendlichen, der im Oktober vergangenen Jahres mit einem Messer einen siebenjährigen Patienten am Bezirksklinikum in Regensburg erstach und einen Lehrer der Schule für Kranke schwer verletzte, stehen kurz vor dem Abschluss. Wie die Generalstaatsanwaltschaft München am Montag der Mediengruppe Bayern bestätigte, stehe noch ein psychiatrisches Gutachten zur Frage der Schuldfähigkeit aus. Sobald dieses vorliege, werde entschieden, ob der Junge angeklagt wird, so Oberstaatsanwalt Florian Weinzierl.
Plan für ein Schulmassaker
Der Fall an der Regensburger Klinik hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt. Der 14-jährige Angreifer war seit Monaten in der geschlossenen Kinder- und Jugendpsychiatrie untergebracht, weil er bereits zuvor mit einem Freund Pläne für ein Massaker an seiner Schule gefasst hatte. Über seine Amokphantasien hatte sich der Teenager in Internetforen ausgetauscht. Bereits damals bescheinigten Sachverständige, dass von ihm per Definition „Straftaten von erheblicher Bedeutung“ zu erwarten seien. Mit richterlichem Beschluss wurde deshalb im Januar 2023 die Unterbringung im Bezirksklinikum angeordnet. Und: Es war das erste und bis heute einzige Mal bundesweit, dass für einen Minderjährigen das Tragen einer elektronischen Fußfessel angeordnet wurde.
Lesen Sie hier: Messerstecher plante Amoklauf
Doch die Sicherungsmaßnahmen griffen nicht weit genug: Am Morgen des 26. Oktober 2023 verbreitete der 14-Jährige kurz vor der Bluttat ein Foto von sich in den Sozialen Medien – ganz in schwarz gekleidet und mit einem riesigen Fleischermesser in der Hand. Eine halbe Stunde später lag der siebenjährige Franz, der nur zu einem ambulanten Termin ins Bezirksklinikum gekommen war, lebensgefährlich verletzt im Flur – tags darauf starb der Bub. Der Lehrer kam mit schweren Verletzungen in eine Klinik. Wie der Angreifer an ein Messer kommen konnte, war Gegenstand der Ermittlungen, die bis auf vereinzelte Zeugenbefragungen im weiteren Umfeld abgeschlossen seien, so Weinzierl.
Ist der Junge untherapierbar?
Sollten die Ermittlungen in eine Anklage münden, würde das Landgericht Regensburg über eine Hauptverhandlung entscheiden. Bleibt der Extremismus-Vorwurf aufrecht erhalten, wird dort die Generalstaatsanwaltschaft München die Anklage führen.
Lesen Sie hier: Ermittler prüfen Hinweise auf Mitwisser
Für den 14-Jährigen greift das Jugendstrafrecht; ihm droht für Mord eine Höchststrafe von zehn Jahren. Auch eine Sicherungsverwahrung könnte verhängt werden. Allerdings spielen die psychiatrischen Gutachten die ausschlaggebende Rolle. Sollte der Junge als untherapierbar eingestuft werden, droht ihm eine dauerhafte Unterbringung in einer Einrichtung für psychisch kranke Straftäter. In einer solchen ist er auch jetzt schon untergebracht, so Weinzierl.