Historische Kriminalfälle: Zeuge wurde auf einem Neumarkter Spielplatz niedergestochen

Von Katrin Böhm · 7. April 2024 um 19:00

Es war eine blutige Tat im Drogen-Milieu in den 1990er Jahren. Sie passierte mitten in Neumarkt, auf einem Kinderspielplatz in Holzheim: Ein Heroin-Dealer stach einen Tag nach seinem Prozess einen Zeugen nieder, der vor Gericht ausgesagt hatte. Der Messerstich war so tief, dass das Opfer um ein Haar gelähmt gewesen wäre.

Abgespielt hatte sich das Ganze in den Jahren 1993 und 1994 – vorangegangen waren ein Streit und eine Verhandlung um gestreckte Ware. Insider der Neumarkter Drogenszene, so hieß es bei der Verhandlung gegen den 21-jährigen Dealer, wüssten schon länger, dass gerade in Neumarkt harte Drogen nur in extrem gestreckter Variante angeboten würden.

Auch das halbe Gramm Heroin, das der 21-Jährige für 100 Mark an einen jüngeren Kumpel verkauft hatte, war gestreckt. Und zwar so sehr, dass der Sachverständige des Bundeskriminalamts erklärte, high könne ein Konsument nur von den erheblichen Mengen Koffein gewesen sein, das sich in der Mischung befunden habe.

Dealer gibt Drogen als Kakao-Pulver aus

Der erste Prozess hatte im November 1993 stattgefunden – der Dealer hatte dabei entschieden bestritten, die Drogen verkauft zu haben. Der Käufer behauptete, die Polizei habe bei ihm gar kein Rauschgift gefunden – es habe sich stattdessen um Kakao-Pulver gehandelt. Daraufhin war die Verhandlung ausgesetzt worden, das Gericht wollte weitere Zeugen hören.

Einen Tag später trafen sich Dealer und Käufer auf jenem Spielplatz in Holzheim. Eigentlich sollte es eine Aussprache werden, schnell aber schlug sie in Streit um. Der 20-Jährige, der beim Prozess ausgesagt hatte, war ebenfalls anwesend und mischte sich ein. Der 21-Jährige wollte sich das nicht bieten lassen, holte einen Wagenheber aus seinem Auto und ging damit auf den 20-Jährigen los.

Angreifer sticht von hinten mit Messer auf Opfer ein

Dieser konnte die Attacke abwehren und den eher schmächtigen 21-Jährigen zwar zu Boden ringen – der aber ließ diese Schmach nicht auf sich sitzen. Er fuhr mit dem Auto nach Hause, holte ein 20 Zentimeter langes Küchenmesser und kehrte zum Spielplatz zurück. Mit dem Messer hinter dem Rücken ging er von hinten auf den 20-Jährigen zu und stach auf ihn ein.

Wohl in einer Reflexbewegung hatte sich dieser noch umgedreht, so dass der 21-Jährige ihn am Gesäß und nicht im Rücken traf. Die Verletzungen waren dennoch schwer: Die Stichwunde war zehn Zentimeter tief und drei Zentimeter breit. Haarscharf war ein Nerv verfehlt worden, der 20-Jährige war nur ganz knapp einem Leben im Rollstuhl entgangen.

Während der Beratungspause des Jugendschöffengerichts versuchte der Angeklagte in Vorahnung des Urteils mehrmals mit der Begründung, Getränke holen zu wollen, das Gerichtsgebäude zu verlassen. Polizisten verwehrten ihm dies jedoch – nach dem Urteilsspruch wurde der 21-Jährige festgenommen und ins Gefängnis gebracht. Das Gericht hatte ihn zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.