Lidl bekommt ungewöhnliche Schützenhilfe: Schwandorfer plant Bürgerbegehren für Erweiterung

Die Entscheidung des Schwandorfer Bauausschusses gegen eine Erweiterung des Discounters Lidl an der Paul-von-Denis-Straße stößt auf Gegenwind: Ein Schwandorfer tritt an, den Mehrheitsbeschluss vom 20.März zu kippen. Bastian Stephan (36) will dafür ein Bürgerbegehren ins Leben rufen.
Der streitbare Schwandorfer hat in der Vergangenheit schon gegen die (vorübergehende) Video-Überwachung am Pfleghof geklagt. Nun übt er erneut Kritik am Beschluss eines städtischen Gremiums – dem Veto gegen die Lidl-Erweiterung. „Nachdem ich den Bericht in der MZ gelesen hatte, habe ich mich furchtbar aufgeregt. Da will endlich jemand etwas machen, das passt. Und dann stimmt der Ausschuss dagegen“, schimpft Stephan.
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Wie berichtet, hatte die Eigentümerin, die Stiefel Grundstücks OHG, für Lidl eine Erweiterung der Verkaufsfläche auf 1347 Quadratmeter beantragt. Dafür wäre eine Befreiung vom geltenden Bebauungsplan erforderlich gewesen. Denn darin sind für das ehemalige Tonwarengelände 995Quadratmeter als Obergrenze für einen Lebensmitteldiscounter festgeschrieben. Zugleich darf die gesamte Verkaufsfläche auf dem Areal laut dem Einzelhandelsentwicklungskonzept aus dem Jahr 2010 eine Gesamtfläche von 3000 Quadratmetern für den Bereich Nahrungs- und Genussmittel nicht übersteigen. Auch diese Hürde wäre durch die Lidl-Erweiterung deutlich gerissen worden.
Auch Oberbürgermeister Feller gegen Ausbau
Um keinen Präzedenzfall oder Begehrlichkeiten bei anderen Lebensmittlern in der Stadt zu schaffen, wandte sich der Bauausschuss mit deutlicher Mehrheit gegen den Lidl-Ausbau. „Wir würden damit eine Lawine lostreten, die wir nicht mehr einfangen können“, argumentierte beispielsweise Oberbürgermeister Andreas Feller (CSU). Kritisch beurteilte der Ausschuss den Antrag auch im Hinblick auf den vorgesehenen Kopfbau, der das ehemalige Tonwarengelände laut Bebauungsplan an die Innenstadt anbinden soll. Nur UW-Stadtrat Jochen Glamsch sah eher Vorteile durch eine Erweiterung des Discounters.
Bastian Stephan ist derselben Meinung. Vor vier Jahren hat er auf der Liste der Freien Wähler für den Stadtrat kandidiert. Aber er versteht sich bei seinen Aktivitäten nicht als Politiker, sondern einfach als Schwandorfer Bürger.
„Seit Jahren sieht das Fleckerl zwischen Lidl und Adenauerbrücke einfach katastrophal aus. Wenn Lidl erweitern könnte, würde das auch architektonisch passen“, sagt der 36-Jährige. „Und der Kopfbau kommt sowieso nicht“, zeigt er sich überzeugt. Dass die Innenstadt unter einer Erweiterung des Discounters zu leiden hätte, glaubt er nicht: „Das Sortiment ist doch ein anderes.“ Und Stephan kann nachvollziehen, dass die Lidl-Verantwortlichen mehr Platz für die Präsentation der Waren schaffen wollen. Wenn er am Samstag dort zum Einkaufen gehe, herrsche oft Gedränge.
Dass das Veto des Bauausschusses auch in Schwandorfer Facebook-Gruppen kritisch kommentiert wurde, gab am Ende den Ausschlag. Am Donnerstagabend beschloss Stephan, etwas zu unternehmen. Er setzte sich hin und entwarf die Unterschriftenliste für ein Bürgerbegehren, das dem Discounter doch noch zum gewünschten Ausbau verhelfen soll.
In dieser Woche hat der 36-Jährige Urlaub und will die Listen in Schwandorfer Geschäften auslegen, „vor allem beim Lidl selber, aber auch in der Innenstadt“. Auch online sollen Unterschriftenlisten zur Verfügung stehen. Die Stadt Schwandorf will Stephan ebenfalls noch über seine Initiative informieren – „aus Fairnessgründen“.
2500 Unterschriften sind das Ziel
Aus seinem Jurastudium weiß Bastian Stephan um die Hürden. Nach der Bayerischen Gemeindeordnung muss für ein Bürgerbegehren neben formalen Erfordernissen auch eine Mindestzahl an Unterschriften vorliegen. In Städten bis 30.000 Einwohner müssen acht Prozent, in Städten bis 50.000Einwohner sieben Prozent der Bürger ihren Namen auf die Liste setzen. Der 36-Jährige rechnet damit, dass er rund 2500 Unterschriften braucht, weil nach aller Erfahrung nicht alle Ja-Stimmen am Ende gültig sein dürften.
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Sind die Listen eingereicht, hat der Stadtrat einen Monat Zeit, über die rechtliche Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu entscheiden – auch dies eine Frage von Gewicht. Wird diese festgestellt, kommt es zum Bürgerentscheid, bei dem die einfache Mehrheit den Ausschlag gibt. Auf diese müssen in Städten wie Schwandorf außerdem mindestens 20Prozent der Stimmberechtigten entfallen.
Stephans Initiative ist also kein Selbstläufer, doch das stört ihn nach eigenen Worten nicht: „Wenn es schiefgehen sollte, dann ist es eben so. Aber vielleicht gerät die Stadt ja auch ins Nachdenken. Vielleicht bewegt sich etwas, wenn viele Bürger mitmachen.“
