Wird das Kiffen auch in Nittenau, Bruck und Bodenwöhr eingeschränkt?

Von Lisa Steigerwald · 4. April 2024 um 19:00

Noch bevor das Kiffen in der Öffentlichkeit erlaubt wurde, verschärften einige Kommunen, darunter Schwandorf und Neunburg, die Regeln. So darf dort zum Beispiel auch in Parks kein Cannabis konsumiert werden. In Nittenau, Bodenwöhr und Bruck gibt es bislang keine derartigen Verbote. Wird das so bleiben?

Seit 1. April wirkt das neue Cannabisgesetz in Deutschland. Es regelt zum Beispiel auch, dass rund um Schulen und Kindergärten nicht gekifft werden darf.

Darüber hinaus gehende Beschränkungen sieht die Stadt Nittenau aktuell nicht vor. Bürgermeister Benjamin Boml (FW) erklärte auf Anfrage, dass ein weiteres Konsumverbot im Stadtrat noch nicht diskutiert wurde. Daher wolle er auch kein Statement zu einer Verschärfung abgeben.

Kontrollpersonal wird in Bruck benötigt

In Bruck sieht es anders aus. „Ich ärgere mich über dieses neue Gesetz und bin strickt gegen einen Konsum“, sagte Bürgermeisterin Heike Faltermeier (CSU). Bisher wurden aber auch in der Marktgemeinde noch keine weiteren Beschränkungen beschlossen. Am 25. April könnte sich das ändern. Dann seien das Gesetz und mögliche Verbote Thema im Marktrat.

Weitere Einschränkungen würden für den Markt Bruck mehr Aufwand und höhere Kosten bedeuten. „Die Kommune braucht dann jemanden, der die Einhaltung der Beschränkungen kontrolliert. Solches Personal muss der Markt stellen“, betonte Faltermeier. Sollte ein Cannabis-Konsument innerhalb einer Verbotszone kiffen, könnte die Kommune ein Verwarngeld verhängen. Dass hier immer die Polizei tätig wird, glaubt Faltermeier mit Blick auf die Kapazitäten indes nicht.

Bodenwöhr muss eine gesetzliche Grundlage schaffen

Wie ein Verbot in Bodenwöhr aussehen könnte, ist laut Bürgermeister Georg Hoffmann (CSU) noch unklar. Aber: „Anfragen aus der Bürgerschaft und dem Entscheidungsgremium sind da“, informierte das Gemeindeoberhaupt. Doch dafür müsse Bodenwöhr erst eine gesetzliche Grundlage für öffentliche Flächen bestimmen. „Wir denken aber in die gleiche Richtung wie andere Kommunen“, so Hoffmann. Voraussichtlich soll das erweiterte Verbot dann für öffentliche Plätze, Grünanlagen und Feste gelten.

Welche Plätze betroffen sind, müsse der Gemeinderat erarbeiten. „Im April könnte es zur einer Richtungsentscheidung kommen“, sagte Hoffmann. Er jedenfalls fordert ein verschärftes Konsumverbot.

Polizei hat vor allem junge Leute im Blick

Um die Verbotszonen zu überwachen, ist die Zusammenarbeit mit der Polizei wichtig. „Kontrollen laufen generell in allen Dienstbereichen“, erklärte Michael Zaschka von der Pressestelle des Polizeipräsidiums Oberpfalz. So werde auch das Cannabis-Gesetz kontrolliert. Der Umfang für diese Überprüfungen sei aber nach den wenigen Tagen noch nicht abzuschätzen. Die Polizei rechne aber mit einem Mehraufwand.

Jede Dienststelle hat laut Zaschka ihre Ecken, die besonders kontrolliert werden würden. Und auch bestimmte Personengruppen hätten die Beamten im Blick. Vor allem Jugendliche und junge Heranwachsende gehörten zu der Gruppe, die anfällig für einen Drogenkonsum seien.

Ein umstrittenes Gesetz

Joints rauchen: Am 1. April ist das Cannabisgesetz in Kraft getreten. Es darf gekifft werden, wenn kein Minderjähriger dabei ist und zu Schulen, Kindergärten und öffentlichen Sportstätten mindestens 100Meter Abstand gehalten wird. Außerdem darf in Fußgängerzonen von 7 bis 20 Uhr nicht gekifft werden. In Kultureinrichtungen und Gaststätten gilt das Rauchverbot. Gastronomen können ihren Gästen das Rauchen eines Joints auch im Biergarten oder auf der Terrasse untersagen.

Medizinische Verwendung: Mit der Teil-Legalisierung unterliegt das Medizinalcannabis nicht länger dem Betäubungsmittelgesetz. Es kann wie andere Arzneimittel per elektronischem Rezept verordnet werden – zuvor war ein Betäubungsmittelrezept erforderlich. Ausgenommen davon ist das synthetische Cannabinoid Nabilon.

Anbau und Besitz: Erwachsenen ist in der Öffentlichkeit das Mitführen von bis zu 25Gramm Cannabis erlaubt. Zuhause dürfen maximal drei Pflanzen angebaut und maximal 50Gramm aufbewahrt werden. Zudem muss sichergestellt sein, dass kein Dritter auf die Pflanzen Zugriff hat.

Cannabisclubs: Ab dem 1.Juli können sogenannte Cannabisclubs öffnen. Dort kann durch eine Mitgliedschaft Cannabis legal erworben und angebaut werden. Jeder Club darf nicht mehr als 500 Mitglieder haben und muss nicht-gewerblich orientiert sein. Kiffen ist hier untersagt.