Neumarkter Anwalt erklärt: „Wenn im Stau du stehst, stehen bleiben du sollst“

Von Mittelbayerische Zeitung · 1. April 2024 um 11:00

Osterferien. Man kann zuhause bleiben und die Feiertage genießen, man kann aber auch in den Urlaub fahren. Spätestens auf der Autobahn werden Sie vermutlich feststellen, dass Sie mit dieser Idee nicht allein waren. Um rechtliche Fallstricke zu vermeiden, hat der Neumarkter Rechtsexperte Geedo Paprotta ein paar wertvolle Tipps.

Aber irgendwie gehört ein ordentlicher Stau ja fast zum Urlaubsgefühl dazu, oder? Trotzdem lohnt es sich, einen Gedanken darauf zu verschwenden, wie man sich im Stau sinnvoller Weise verhalten sollte, wenn man an dessen Ende auch tatsächlich im Urlaub ankommen möchte. Die erste Regel klingt fast ein bisschen wie eine Weisheit des Jedi-Meisters Yoda: „Wenn im Stau du stehst, stehen bleiben du sollst.“

Pannenstreifen verwenden: Keine gute Idee

Und eben nicht rechts über den Randstreifen überholen! Wenn dieser Lkw-Fahrer sich daran gehalten hätte, wäre er wohl nicht vor dem Landgericht Bochum gelandet und der Pkw der Klägerin wäre heil geblieben.

Folgendes war passiert: Es gab ein heftiges Unwetter und binnen Sekunden bildete sich auf der Autobahn ein Stau. Sie kennen das ja: Staus entstehen besonders oft, wenn man nur noch wenige Meter von der Ausfahrt entfernt ist. So ging es auch dieser besagten Frau und sie hatte einfach keine Lust, jetzt eine halbe Stunde zu warten, bis sie endlich die Abfahrt erreicht.

Also benutzte sie einfach den Pannenstreifen. Ein Stück weiter vorn hatte der Trucker genau dieselbe brillante Idee. Als er seinen Brummi gerade auf den Seitenstreifen manövrierte, um elegant die Blechkolonne rechts zu überholen, krachte es. Die Dame von hinten hatte es zu eilig gehabt, auf dem Weg zu ihrer Ausfahrt.

Beide Autofahrer sind Schuld, wenn‘s kracht

Vor dem Landgericht Bochum stritt man sich jetzt darum, wer eigentlich schuld ist, wenn es auf dem Pannenstreifen kracht. Das Gericht entschied weise: natürlich alle beide! Das Ding wird nicht umsonst Pannenstreifen genannt. Wer die Schlaumeier-Überholspur rechts außen benutzt, verstößt daher gegen Paragraf 2 der Straßenverkehrsordnung – und das galt in diesem Fall für beide. Allerdings fiel die Haftung des Lastwagen-Fahrers etwas höher aus, weil der sich auch noch für den unachtsamen Spurwechsel verantworten musste (Az. 11 S 44/15).

Zwei weitere Weisheiten: Bei Staus liegen oft die Nerven blank und Zigaretten sind ungesund. Weil ein Stau ihn wahnsinnig nervte, stieg der Beifahrer eines Autos bei Essen kurz aus, stellte sich vor das Auto und zündete sich eine Kippe an. Der ebenfalls wahnsinnig genervte Fahrer des Autos regte sich darüber furchtbar auf, ließ die Kupplung schnalzen und rammte mit dem Auto seinen Beifahrer, ganz sanft. Es kam zu einer Prügelei der beiden und die Sache landete vor dem Landgericht Essen, wo zu klären war, ob der Raucher den Autofahrer genötigt habe, weil der direkt vor der Motorhaube stand und die Weiterfahrt verhindert hatte. Natürlich nicht, befand das Landgericht. Welche Weiterfahrt sollte er denn verhindern – es war doch Stau? (Az. 24 Ns-28 Js 124/12-102).

Darf man auch zehn Autos auf einmal überholen?

Manche Staus sind anfangs relativ klein, hinter einem Traktor zum Beispiel. Wer gut motorisiert ist und freie Bahn hat, kommt vielleicht noch vorbei. Beide Voraussetzungen erkannte ein Motorradfahrer aus Celle und setzte zum Überholvorgang an. Zehn Autos musste er überwinden. Doch Nummer fünf hatte dieselbe Idee, scherte vor ihm aus und es schepperte.

Das OLG Celle musste nun entscheiden, wer schuld ist. Darf man zehn Autos überholen? Bei freier Sicht überhaupt kein Problem, entschieden die obersten Landesrichter. Und wenn einer von hinten zum Überholen ansetzt, dann müssen die vorne warten, bis sie dran sind. Trotzdem verpassten sie dem Motorradfahrer 25 Prozent Mithaftung: Wer bei hoher Geschwindigkeit überholt, trägt eine deutlich erhöhte Sorgfaltspflicht (Az. 14 U 118/21).