Neumarkter Jurist beleuchtet alltägliche Gefahren: Cannabis, Alkohol – und Benzin

Von Mittelbayerische Zeitung · 3. März 2024 um 11:00

In seiner wöchentlichen Kolumne macht sich der Neumarkter Jurist Geedo Paprotta dieses Mal Gedanken um die Legalisierung von Cannabis, ganz legale Starkbierfeste und die latente Gefahr, die in jedem Auto mit Benzinmotor schlummert.

Jetzt dürfen wir also unseren Joint ganz legal durchziehen. Nur nicht vor der Grundschule. Den Kindern ein Vorbild! Wobei viele Ärzte die Cannabis-Legalisierung extrem beunruhigt. Viel lauter als die Heiler dröhnen die Politiker. Gefährlich für die Gesundheit, hohes Suchtpotenzial!

Diese Argumente hört man vor allem von Konservativen. Beim Starkbieranstich zum Beispiel. Aber Moment mal, Starkbier? In aller Öffentlichkeit? Wir reden schon von Alkohol, oder? Das Bundesgesundheitsministerium berichtet, in Deutschland fielen neun Millionen Menschen durch einen „problematischen Alkoholkonsum“ auf. 2016 sind 62000 unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger an den Folgen von Alkoholmissbrauch gestorben.

Ich finde es wichtig, dass unsere politische Elite sich für die Gesundheit der Bürger stark macht. Und ich bin unsicher, ob Cannabis möglicherweise ein Teufelszeug ist. Bei Alkohol bin ich mir diesbezüglich aber ganz sicher. Aber so ist es in unserer Welt. Risiko ist unser zweiter Vorname.

Nicht ohne Grund bewegen sich Millionen von uns mittels Explosion hoch brennbarer Giftstoffe durch dicht besiedelte Ballungsräume und stoßen dabei Tonnen gefährlicher Dämpfe aus. Ich rede von Benzinmotoren. Diesel ist noch mal ein ganz eigenes Thema. Wobei es sich lohnt, den Unterschied zu kennen.

Diesel oder Benzin in den Tank eines Mercedes CDI?

Insbesondere an der Tankstelle. Insbesondere wenn man einen Mercedes B 180 CDI gemietet hat und Benzin tankt. Das „D“ in CDI steht bei Mercedes nämlich für Diesel und deshalb blieb die betroffene Dame aus München schon nach wenigen Metern liegen.

1150,57 Euro kosteten Bergung, Begutachtung und Reparatur des Autos. Sie habe aber doch beim selben Vermieter vorher einen Benziner gefahren und man habe ihr versichert, das Auto sei „gleichwertig“, wehrte die Frau sich vor dem Amtsgericht München.

Den Aufdruck im Tankdeckel habe sie nicht erkannt. Es sei dunkel gewesen und habe geschneit. Doch das Gericht schmunzelte nur: „Kann jedem mal passieren“ ist trotzdem grob fahrlässig – und verurteilte die Frau (Az. 113 C 27219/14).

Es ist wirklich erstaunlich, dass jeder so einfach mit Sprit umgehen darf, in einem Land, in dem Parken entgegen der Verkehrsrichtung mit Bußgeld bedroht ist. Da hatten vier Kumpels aus Münster sich eine Werkstatthalle gemietet, um einen Opel Corsa zu reparieren.

Einer der Hobbymechniker bohrte den Tank an und ließ das Benzin ab. Als ein Spritzer auf seiner Hand landete, machte er damit einen „Brennbarkeitstest“. Der Test verlief positiv: Die gesamte Halle, nebst Corsa, Hebebühne, anderen Autos, diversem Inventar und einem Nebengebäude brannten ab. Die Männer blieben unverletzt.

Haftpflichtversicherung und die „Benzinklausel“

Bis zum OLG Hamm wurde darüber gestritten, ob die Vier die entstandenen 409000 Euro Schaden zu tragen haben. „War doch nur ein Versehen“ reichte den Richtern aber schlussendlich nicht, auch diese Geschichte lief auf „grob fahrlässig“ hinaus (Az. 9 U 120/15).

Der Halter des Corsa wollte nicht aufgeben und die Sache wenigstens über seine private Haftpflichtversicherung abwickeln. Doch die verwies auf die „Benzinklausel“ im Kleingedruckten: Schäden, die „beim Gebrauch“ eines Kraftfahrzeugs entstehen, sind nicht versichert. Benzin aus dem Auto ablassen und anzünden? Hier verwirkliche sich eine typische Kraftfahrzeuggefahr, befanden die Richter. Diesem Fall war die „Benzinklausel“ sozusagen auf den Leib geschneidert. Das OLG Hamm gab der Versicherung Recht (Az. 20 U 80/15).