Aus Eifersucht: Betrogene Ex-Freundin beißt ihre Kontrahentin ins Knie

Die Nacht im September 2023 war chaotisch, laut – und bissig. So viel wurde klar, als sich die Frau jetzt vor dem Amtsgericht Neumarkt wegen Körperverletzung verantworten musste. Und ein Stück weit hatte das Gericht sogar Verständnis, warum die Angeklagte derart ausgerastet ist.
Als hätte die 37-Jährige nicht schon genug am Beziehungs-Aus mit ihrem Ex-Partner zu knabbern, musste sie sich am Donnerstag auch noch wegen Körperverletzung dem Prozess am Amtsgericht stellen.
Am frühen Morgen im September 2023, es war schon nach drei Uhr, kam die Angeklagte in ihre Wohnung in Postbauer-Heng. Dort traf sie auf ihren Freund. Doch der war nicht allein, wie es die Frau offenbar erwartet hatte. Ihre „Nachfolgerin“ war ebenfalls da. Für die Angeklagte sei das völlig überraschend gewesen. „Es war eigentlich eine ganz normale Beziehung“, erklärte sie vor Gericht. Richter Rainer Würth hielt die Sicht des Ex-Freunds dagegen, wonach die Beziehung eigentlich schon beendet gewesen sei, die beiden aber noch zusammen wohnten.
Biss, Ohrfeigen und ein rausgerissener Ohrring
Wie auch immer es wirklich war – die Begegnung mit der anderen Frau verlief alles andere als erfreulich. Offenbar wusste sich die aufgebrachte 37-Jährige nicht anders zu helfen, als ihrer Kontrahentin ins Knie zu beißen. Auch ein Ohrring wurde ihr im Getümmel herausgerissen. Der Freund bekam eine Ohrfeige ab. Und auch die Angeklagte selbst kam nicht ungeschoren davon. In ihrer Wut verließ sie irgendwann die Wohnung und attackierte noch das Auto ihres Freundes. Durch zwei lange Kratzer entstanden mehr als 700 Euro Schaden.
„Das ist eine schwierige Situation und menschlich nachvollziehbar, aber so hätten Sie nicht reagieren dürfen“, fasste Richter Würth zusammen. Dem hatte die Angeklagte nichts hinzuzufügen.
Verarbeitet hat sie die Sache offenbar noch nicht, mehrfach schien sie den Tränen nahe. Noch nie war sie mit dem Gesetz in Konflikt gekommen, und so werde es wohl auch künftig bleiben, war der Richter optimistisch. Er stellte das Verfahren daher unter Auflagen ein. 1000 Euro muss die Angestellte zahlen.
Möglich war die Einstellung, weil die Frau schon im Vorfeld viel dafür getan hatte, ihren Ausraster wieder geradezubiegen. Ihrem Ex-Freund hatte sie mehr als 10000 Euro überwiesen, unter anderem, damit er den Schaden am Auto reparieren lassen kann. Die beiden Verletzten hatten ihre Strafanträge zwischenzeitlich zurückgezogen.