Sexspielzeug und eine Räumungsklage: Neumarkter Richter verurteilte eine zweifache Mutter

Von Eva Gaupp · 20. Februar 2024 um 16:59

Eine 35-Jährige beharrte bis zum Schluss auf ihrer Version und nahm dafür sogar eine höhere Strafe in Kauf: Ihr Vermieter habe sie mit Sexspielzeug auf dem Sofa bedrängt, sagte die zweifache Mutter. Trotzdem bewertete das Neumarkter Amtsgericht die Situation anders.

Über was unterhält man sich, wenn Nachbarn und der Vermieter zu Besuch sind? An jenem Abend im Januar 2023 sei es um Belanglosigkeiten und Sexspielzeug gegangen, berichtete eine 24-Jährige am Dienstag vor Richter Rainer Würth. „Da ich selber welches zuhause habe, habe ich es gezeigt.“ Sie sei gerade zwei Wochen in der neuen Wohnung gewesen und habe zum Kaffee eingeladen. Es sei viel gelacht worden, dann seien alle heimgegangen. Passiert sei nichts. Aber die Angeklagte habe bei anderen gemeinsamen Kaffeekränzchen immer die Nähe des Vermieters gesucht, sich auch mal auf seinen Schoß gesetzt oder versucht, die Knöpfe seiner Latzhose zu öffnen.

Angeklagte beschimpft Zeugin vor Amtsgericht Neumarkt

Die Angeklagte schilderte das Beisammensein völlig anders: Der Vermieter habe sich auf ihre Arme gekniet und etwa 15 Minuten lang versucht, ihr Kugel des Sexspielzeugs in den Mund zu schieben und die Lederbänder über den Kopf zu ziehen. „Das ist die Wahrheit“, wiederholte sie immer wieder, während sie der Nachbarin vorwarf: „Das ist erstunken und erlogen!. Ich will, dass er seine gerechte Strafe bekommt!“, rief sie unter Tränen und: „Der hat mir das Leben zur Hölle gemacht!“

Den Richter und den Vertreter der Staatsanwaltschaft, Thomas Leykam, überzeugte sie damit nicht. Die Staatsanwaltschaft hatte die Ermittlungen gegen den Vermieter bereits eingestellt und ihrerseits ein Verfahren gegen die 35-Jährige wegen „Falscher Verdächtigung“ eingeleitet. Gegen den Strafbefehl über 1350 Euro hatte sie mit ihrem Anwalt Adolf Weiß Einspruch erhoben.

Würth redete ihr mehrfach ins Gewissen, weil die Beweislage eine andere Sprache spreche. Zudem gelte sie mit 90 Tagessätzen noch nicht als vorbestraft. Und er könne nur diesen einen Vorfall bewerten. Ob die fristlose Kündigung durch den Vermieter rechtens gewesen sei und wie viele Monatsmieten ausstanden, sei nicht Gegenstand des Prozesses.

Vertreter der Staatsanwaltschaft spricht von „Racheakt“

Auch dem Ehemann der Angeklagten riet Würth, von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen, wenn er nicht Gefahr laufen wolle, „mächtig Ärger zu bekommen“. Und der 36-Jährige folgte dem richterlichen Rat.

Zweimal ging der Verteidiger für einige Minuten mit seiner Mandantin vor die Tür, um sich zu besprechen. Trotzdem blieb die 35-Jährige dabei, der Vermieter habe sie sexuell genötigt. Und Adolf Weiß forderte deshalb einen Freispruch.

„Mir kam die Geschichte nicht seltsam vor. Ich habe in meinem beruf schon so manches erlebt.“ Polizeibeamtin, die die Anzeige der Angeklagten aufgenommen hatte.

Thomas Leykam hingegen zeigte sich nach den Aussagen der Nachbarin sowie der beiden Polizisten davon überzeugt, dass die Anzeige wegen sexueller Nötigung ein „Racheakt“ für die fristlose Kündigung und die darauffolgende Räumungsklage gewesen sei.

Er plädierte deshalb für die Arbeitslose auf 160 Tagessätze à 15 Euro, also 2400 Euro und ging damit deutlich höher als der ursprüngliche Strafbefehl vorgesehen hatte. Für 90 Tagessätze brauche es ein „reuiges Geständnis“, erklärte Leykam. Würth verurteilte die 35-Jährige zu 140 Tagessätzen à 15 Euro, außerdem soll sie die Kosten des umfassenden Verfahrens tragen.